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   BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98   

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BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98 (https://dejure.org/1999,1303)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.1999 - 1Z BR 113/98 (https://dejure.org/1999,1303)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 1Z BR 113/98 (https://dejure.org/1999,1303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1954, 1943, 119
    Anfechtung der Erbschaftsannahme w egen fehlender Kenntnis erheblicher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Trennung mit neuem Partner lebender Erblasser; Anfechtung einer etwa erfolgten Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums bezüglich der Werthaltigkeit des Nachlasses; Antrag auf Eröffnung des Nachlaßkonkursverfahrens; Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119, § 1943, § 1954, § 2077
    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1954, 1943, 119
    Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen fehlender Kenntnis erheblicher Nachlaßverbindlichkeiten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anfechtung wegen Nachlassverbindlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Anfechtung der Erbschaftsannahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 590
  • FamRZ 1999, 1172
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Sie war gemäß § 20 Abs. 1 FGG berechtigt, gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung ein Rechtsmittel einzulegen ungeachtet dessen, daß sie den Erbschein so wie er erteilt worden ist selbst beantragt hatte (BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).

    Der Wert der Nachlaßgegenstande als solcher stellt keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB dar (BayObLGZ 1995, 120/126).

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).

    Deshalb gehört es zu den wertbildenden Faktoren der Erbschaft, mit welchen Verbindlichkeiten der Nachlaß belastet ist (MünchKomm/Leipold Rn. 8, Staudinger/Otte Rn. 7, jeweils zu § 1954 BGB; vgl. auch BGHZ 106, 359/363 und BayObLGZ 1980, 23/27).

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Der Erblasser hatte am 25.1.1996 die Scheidung beantragt, der Scheidungsantrag war der Beteiligten zu 1 am 1.2.1996, also vor dem Tod des Erblassers zugestellt worden (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 111, 329 und BayObLGZ 1990, 20/22).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Einer genaueren Angabe des Anfechtungsgrundes bedurfte es nicht (BayObLG FamRZ 1994, 848/849).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Das Nachlaßgericht hat die von ihm schriftlich erholten Auskünfte offensichtlich dahin gewertet, daß die materiellen Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben waren, d.h. daß die Ehe des Erblassers mit der Beteiligten zu 1 gescheitert war (§ 1565 Abs. 1 BGB; vgl. dazu BGHZ 128, 125/127 ff.).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Diese tatsächliche Würdigung, die der Senat nur auf Rechtsfehler zu überprüfen hat (BayObLGZ 1983, 153/159), ist angesichts des Inhalts der Urkunde naheliegend.
  • BayObLG, 31.01.1990 - BReg. 1a Z 24/89

    Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Der Erblasser hatte am 25.1.1996 die Scheidung beantragt, der Scheidungsantrag war der Beteiligten zu 1 am 1.2.1996, also vor dem Tod des Erblassers zugestellt worden (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 111, 329 und BayObLGZ 1990, 20/22).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    Deshalb gehört es zu den wertbildenden Faktoren der Erbschaft, mit welchen Verbindlichkeiten der Nachlaß belastet ist (MünchKomm/Leipold Rn. 8, Staudinger/Otte Rn. 7, jeweils zu § 1954 BGB; vgl. auch BGHZ 106, 359/363 und BayObLGZ 1980, 23/27).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).
  • BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82
  • RG, 27.06.1938 - IV B 16/38

    Kann eine vom Reichsgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von

  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme

    Der Anfechtungsgrund ergibt sich aus dem Irrtum der Beteiligten zu 1 über die - tatsächlich nicht gegebene - Überschuldung des Nachlasses, die eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (Senatsurteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 363; OLG Hamm ZErb 2009, 137 Rn. 15; BayObLG NJW-RR 1999, 590 unter II 2 d cc).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Die hier in der Beantragung eines entsprechenden Erbscheins liegende Annahme der Erbschaft nach der Mutter (vgl. BayObLG ZEV 1997, 257 und FamRZ 1999, 1172, 1173) hatte auf den Pflichtteilsanspruch nach dem Vater keinen Einfluss.
  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Frist bereits mit dem Zugang beim Verfahrensbevollmächtigten beginnt (so BayObLG NJW 1953, 1431/1432; NJW-RR 1999, 590/592; KG NJW-RR 2004, 801/802; Palandt/ Edenhofer BGB 65. Aufl. § 1944 Rn. 6; Soergel/Stein § 1944 Rn. 13) oder erst mit dem Zugang beim Vertretenen (so MünchKommBGB/Leipold § 1944 Rn. 14; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2000 § 1944 Rn. 15; differenzierend Erman/ Schlüter BGB 11. Aufl. § 1944 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Verkehrswesentlich sind dabei wertbildende Faktoren von besonderem Gewicht, die im Verhältnis zur gesamten Erbschaft eine erhebliche und für den Wert des Nachlasses wesentliche Bedeutung haben (vgl. Siegmann/Höger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. Mai 2016, § 1954 Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 1999, 1Z BR 113/98 - zitiert nach juris; NJW-RR 1999, 590; ZEV 1998, 430).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Da das Gesetz in den §§ 1954 bis 1957 BGB zwar von der Möglichkeit einer Anfechtung ausgeht, jedoch keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen enthält, die eine Anfechtung rechtfertigen können, sind insoweit die allgemeinen Vorschriften der §§ 119 ff BGB maßgebend (KG FG-Prax 2004, 127, 128; BayObLG NJW-RR 1999, 590, 591; Staudinger/Otte aaO § 1954 Rdnr. 2; Palandt/Edenhofer aaO § 1954 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    (1) Auszugehen ist von den Anfechtungsgründen, auf die sich die Beteiligte zu 1 berufen hat (BayObLG NJW-RR 1999, 590/591).

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).

    Ein Anfechtungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159/161; NJW-RR 1999, 590/592); dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BGH LM § 779 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1995, 120/126; NJW-RR 1999, 590/592; Staudinger/Otte § 1954 Rn. 7 und 8).

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    1 Z 27/82">BayObLGZ 1983, 9/11; NJW-RR 1999, 590/591 und 904/905rFaffiRZ 1994, 848/849; 1998, 924/925; 2003, 121/126f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113/114).

    Da das Gesetz in den §§ 1954-1957 BGB zwar von der Möglichkeit einer Anfechtung ausgeht, jedoch keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen enthält, die eine Anfechtung rechtfertigen können, sind insoweit die allgemeinen Vorschriften der §§ 119 ff. BGB maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 590/591; MünchKomm-BGB/Leipold, 3. Aufl., § 1954 Rdn. 3; Staudinger/Otte, BGB, Neubarb.2000, § 1954 Rdn. 2).

  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Die Beteiligte befand sich bis zu der Information durch die Genealogen M... & L... in einem kausalen Irrtum über die tatsächlich nicht gegebene Überschuldung des Nachlasses; die Überschuldung stellt nach allg. Auffassung eine verkehrswesentliche Eigenschaft desselben im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 590 = FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm vom 29.1.2009 Rz. 14 f.; Palandt-Weidlich a.a.O. § 1954 R. 6).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 11 U 4/16

    Rechtanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwaltsmediators in einer

    Die Gesamtschuldner sind wechselseitig verpflichtet, bei der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken (BayOLG NJW-RR 99, 590).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Die Annahme der Erbschaft kann zwar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, setzt jedoch voraus, dass der Erbe Dritten gegenüber objektiv eindeutig zu erkennen gibt, Erbe sein und die Erbschaft behalten zu wollen (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

    Die Anfechtungserklärung selbst muss nicht notwendig eine Begründung enthalten, vielmehr können die Anfechtungsgründe auch später noch näher vorgetragen werden (BayObLG FamRZ 1999, 1172, 1173).

  • BayObLG, 08.09.2004 - 1Z BR 59/04

    Erbschaftsannahme durch schlüssiges Verhalten - Alleinerbschaft und

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

  • OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08

    Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der

  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08

    Anfechtung der Anfechtung

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

  • LG Passau, 29.06.2023 - 3 S 20/23

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist durch den Insolvenzschuldner

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98

    Zahlung der Maklerprovision durch Vorkaufsberechtigten

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