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BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Ordentliche Gerichte; Letztwillige Schiedsgerichtklausel; Erbscheinsverfahren; Ehevertrag; Erbschein; Erbhof
- Judicialis
BGB § 2078 Abs. 2; ; BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2361 Abs. 1; ; BGB § 2363 Abs. 1. Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Auslegung eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 6 T 6093/98
- BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 873
- BayObLGZ 2000, 279
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99
Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten
Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
Der Erbschein, der nicht die nach § 2363 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderlichen Angaben enthält, ist unrichtig und muss daher - auch dann, wenn die Unrichtigkeit den Beschwerdeführer nicht beschwert (BayObLGZ 2000, 76/80) - nach § 2361 Abs. 1 BGB eingezogen werden; Änderungen oder sachliche Ergänzungen des bereits erteilten Erbscheins sind unzulässig (…Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. Rn. 2, Erman/Schlüter BGB 10. Aufl. Rn. 4 jeweils zu § 2361). - BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90
Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
Auch der Inhalt des Erbscheins unterliegt nicht der Verfügungsbefugnis der Beteiligten'(vgl. BayObLGZ 1991, 1/6; 1978, 294/300). - BayObLG, 10.10.1978 - BReg. 1 Z 14/78
Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
Auch der Inhalt des Erbscheins unterliegt nicht der Verfügungsbefugnis der Beteiligten'(vgl. BayObLGZ 1991, 1/6; 1978, 294/300). - BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
Auszug aus BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 116/99
In diesem Falle kann sich der Erblasser nicht in einem Irrtum befinden; seine Regelung für die von ihm antizipierten verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten kann daher auch nicht durch Anfechtung außer Kraft gesetzt werden (vgl. BayObLGZ 1993, 248/252 f.;… MünchKomm/ Leipold BGB 3. Auf!. Rn. 22, Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. Rn. 17 jeweils zu § 2078).
- OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14
Nicht ausgeübter Änderungsvorbehalt eines Berliner Testaments: Zu den …
In einem solchen Fall kann sich der Erblasser nicht in einem Motivirrtum befinden; seine Regelung für die von ihm antezipierten verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten kann daher nicht durch Anfechtung außer Kraft gesetzt werden (BayObLG, Beschluss v. 19.10.2000, Az. 1Z BR 116/99, zitiert nach juris, dort Rn. 43 m.w.N.). - BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04
Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem …
- KG, 29.01.2016 - 6 W 107/15
Nacherbeneinsetzung: Ermächtigung des Vorerben zur Aufteilung des Nachlasses
Die Kompetenzverteilung zwischen Nachlassgericht und Schiedsgericht entspricht insoweit der zwischen Nachlassgericht und Zivilgericht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.10.2000 -1Z BR 116/99-, zit. nach Juris Rz. 32 f., BayObLGZ 2000, 279).