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   BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04   

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https://dejure.org/2004,4159
BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04 (https://dejure.org/2004,4159)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 1Z BR 30/04 (https://dejure.org/2004,4159)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 1Z BR 30/04 (https://dejure.org/2004,4159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Annahme eines Volljährigen als Kind; Voraussetzung für die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses; Sittliche Rechtfertigung einer beantragten Adoption

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 546
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04
    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (§ 1767 Abs. 2 Satz 1, § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1982, 644/645 m.w.N.; NJW 1985, 2094; FamRZ 2001, 118; Staudinger/Frank BGB [2001] § 1767 Rn. 18; MünchKomm/ Maurer BGB 4. Aufl. § 1767 Rn. 5 f.; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1767 Rn. 5).

    Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Adoption mit dem Ziel, einen Nachfolger für den Hof - als "Lebenswerk" des Annehmenden - zu bekommen, sittlich gerechtfertigt sein kann (vgl. BayObLG NJW 1985, 2094; Staudinger/Frank § 1767 Rn. 21).

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04
    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie sie bei leiblichen Eltern und Kindern typischerweise gegeben ist (BayObLG FamRZ 1996, 183/184).

    Zur Ablehnung der Adoption genügen begründete Zweifel daran, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll oder in Zukunft erwartet werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 226; 1996, 183).

  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 89/99

    Weiterführung des Begleitnamens nach einer Adoption

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04
    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (§ 1767 Abs. 2 Satz 1, § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1982, 644/645 m.w.N.; NJW 1985, 2094; FamRZ 2001, 118; Staudinger/Frank BGB [2001] § 1767 Rn. 18; MünchKomm/ Maurer BGB 4. Aufl. § 1767 Rn. 5 f.; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1767 Rn. 5).

    Diese dürfen aber nicht ausschlaggebender Hauptzweck der Adoption sein; denn für die sittliche Berechtigung der Adoption kommt es stets vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses, eines sozialen Familienbandes an, das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; 2001, 118/119).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.1990 - 11 W 119/90

    Annahme eines volljährigen polnischen Staatangehörigen, dessen Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04
    Zur Ablehnung der Adoption genügen begründete Zweifel daran, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll oder in Zukunft erwartet werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 226; 1996, 183).
  • OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08

    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund

    Spielen mehrere Motive eine Rolle, so muss das familienbezogene Motiv das Hauptmotiv sein; das Vorliegen weiterer Motive schadet nicht, solange es sich nur um Nebenmotive handelt (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Die bestehende oder zu erwartende Eltern-Kind-Beziehung muss der Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG FamRZ 2005, 546; Palandt-Götz § 1767 Rn. 5).
  • OLG München, 25.09.2019 - 33 UF 918/19

    Zur Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen Annehmendem und einem

    Dabei kann die Motivation der Annehmenden bei der ersten Adoption des weiteren Beteiligten zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beurteilung der sittlichen Rechtfertigung der nunmehr beantragten Adoption haben, sie kann jedoch im Rahmen einer Gesamtschau aller relevanten Umstände als Indiz herangezogen werden (BayObLG BeckRS 2004, 6284).

    Dafür kann zwar das vorherige Verhalten der Annehmenden als Indiz herangezogen werden (BayObLG BeckRS 2004, 6284).

  • OLG Nürnberg, 08.06.2011 - 9 UF 388/11

    Erwachsenenadoption: Bedeutung eines familienbezogenen Motivs

    Dass auch dahin gehende Motive bestehen, schadet nicht, weil es sich nach dem Ergebnis der Anhörung im Beschwerdeverfahren um Nebenmotive handelt (BayObLG FamRZ 2005, 546).
  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    Die Äußerungen in der Literatur, die Adoption diene der rechtlichen Verfestigung der Freundschaft zwischen Angehörigen verschiedener Generationen (vgl. MünchKommBGB/Maurer [6. Aufl. 2012], § 1767 Rn. 1) bzw. der Altersunterschied solle in etwa der natürlichen Generationenfolge entsprechen (vgl. Handbuch Fachanwalt Familienrecht/Schwarzer [9. Aufl. 2013], Rn. 3-387), belegen deutlich, dass dieser Gedanke unverändert Bestand hat; die Adoption ist sittlich berechtigt, wenn ein soziales Eltern-Kind-Verhältnis hergestellt werden soll, welches seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenem Band gleicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1Z BR 30/04 -, FamRZ 2005, 546 [bei juris Rz. 14; BayObLG, Beschluss vom 21. November 1996 - 1Z BR 199/96 -, FamRZ 1997, 638 [bei juris Rz. 8]).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Anderenfalls muss bei objektiver Betrachtung der bestehenden Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546 m.w.N.).

    Spielen mehrere Motive eine Rolle, so muss das familienbezogene Motiv das Hauptmotiv sein; das Vorliegen weiterer Motive schadet nicht, solange es sich nur um Nebenmotive handelt (BayObLG FamRZ 2005, 546; OlG Nürnberg StAZ 2012, 53).

  • OLG München, 10.09.2019 - 33 UF 918/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Adoptionsantrags

    Dabei kann die Motivation der Annehmenden bei der ersten Adoption des weiteren Beteiligten zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beurteilung der sittlichen Rechtfertigung der nunmehr beantragten Adoption haben, sie kann jedoch im Rahmen einer Gesamtschau aller relevanten Umstände als Indiz herangezogen werden (BayObLG BeckRS 2004, 6284).

    Dafür kann zwar das vorherige Verhalten der Annehmenden als Indiz herangezogen werden (BayObLG BeckRS 2004, 6284).

  • OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09

    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung der Anzunehmenden

    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546 m.w.N.).
  • OLG München, 07.04.2010 - 31 Wx 3/10

    Adoption: Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden als Voraussetzung

    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 546 m.w.N.).
  • OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09

    Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines

    Spielen mehrere Motive eine Rolle, so muss das familienbezogene Motiv das Hauptmotiv sein; das Vorliegen weiterer Motive schadet nicht, solange es sich nur um Nebenmotive handelt (vgl. BayObLGZ FamRZ 2005, 546).
  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel -

  • OLG Köln, 29.07.2011 - 4 UF 108/11

    Maßgebliches Recht und Voraussetzungen der Volljährigenadoption

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 7 U 59/20

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einem Vertrag über anwaltliche

  • AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18

    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des

  • AG Nürnberg, 10.08.2023 - 121 F 1017/23

    Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, Verfahrenswert, Elektronisches

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