Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2901
BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99 (https://dejure.org/2000,2901)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 1Z BR 40/99 (https://dejure.org/2000,2901)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1Z BR 40/99 (https://dejure.org/2000,2901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2232 Satz 1; ZPO § 415

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Erblasser; Späteres Testament; Wiederholung der Erbeinsetzung; Nacherbfolge; Widerspruch zwischen Testamenten; Wirksamkeit nebeneinander

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testament - Widerspruch zwischen nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1538
  • Rpfleger 2000, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80

    Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    aa) Ein Widerspruch gemäß § 2258 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die letztwilligen Verfügungen sachlich nicht miteinander vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (vgl. BGH FamRZ 1985, 175/176 und NJW 1981, 2745/2746; Staudinger/Baumann Rn. 10, Soergel/Harder Rn. 2, jeweils zu § 2258).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - trotz sachlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB gegeben sein kann, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll (vgl. BGH NJW 1981, 2745/2746; BayObLG FamRZ 1989, 441/442 und FamRZ 1992, 607; MünchKomm/Burkart § 2258 Rn. 4), wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt oder hinsichtlich eines Teilbereichs abschließend und umfassend, also ausschließlich regeln wollte (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 1989, 441/442; Soergel/Harder § 2258 Rn. 3).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Im Hinblick auf die gesetzliche Testamentsform (§ 2231 BGB) bedarf auch ein stillschweigend erklärter Wille zur Anordnung einer Nacherbfolge eines wenn auch noch so geringen Anhaltspunkts in der letztwilligen Verfügung (vgl. BGHZ 86, 41/47, Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2084 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten.
  • BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 77/83

    Umfassende Neuordnung der erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Die Aufhebung kann sich auf einen Teil der letztwilligen Verfügung beschränken (BGH NJW 1985, 969; BayObLG NJW-RR 1987, 267; MünchKomm/Burkart § 2258, Rn. 6).
  • OLG Köln, 22.10.1986 - 2 Wx 27/86

    Kein Nacherbenvermerk beim Tode eines BGB-Gesellschafters; keine Zuweisung

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Die Aufhebung kann sich auf einen Teil der letztwilligen Verfügung beschränken (BGH NJW 1985, 969; BayObLG NJW-RR 1987, 267; MünchKomm/Burkart § 2258, Rn. 6).
  • OLG Köln, 31.08.1992 - 2 Wx 36/92
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Auch im Weglassen einer früheren Verfügung kann ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 1418/1419; Staudinger/Baumann § 2258 Rn. 10).
  • BayObLG, 26.04.1991 - BReg. 1a Z 82/91
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - trotz sachlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB gegeben sein kann, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll (vgl. BGH NJW 1981, 2745/2746; BayObLG FamRZ 1989, 441/442 und FamRZ 1992, 607; MünchKomm/Burkart § 2258 Rn. 4), wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt oder hinsichtlich eines Teilbereichs abschließend und umfassend, also ausschließlich regeln wollte (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 1989, 441/442; Soergel/Harder § 2258 Rn. 3).
  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - trotz sachlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB gegeben sein kann, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll (vgl. BGH NJW 1981, 2745/2746; BayObLG FamRZ 1989, 441/442 und FamRZ 1992, 607; MünchKomm/Burkart § 2258 Rn. 4), wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt oder hinsichtlich eines Teilbereichs abschließend und umfassend, also ausschließlich regeln wollte (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 1989, 441/442; Soergel/Harder § 2258 Rn. 3).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten.
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85

    Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
    Die Rechtsfolge der Testamentsaufhebung folgt gemäß § 2258 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes, soweit ein "Widerspruch" der späteren zu der früheren Verfügung von Todes wegen vorliegt (vgl. BGH NJW 1987, 901/902; Staudinger/Baumann Rn. 5, Soergel/Harder Rn. 2, jeweils zu § 2258).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2013 - 3 Wx 163/12

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Nacherben

    Sind wie hier bei Eintritt des Erbfalls mehrere, zeitlich aufeinander folgende wirksame Testamente der Erblasserin vorhanden, so beeinträchtigt ein späteres Testament die Wirksamkeit eines früheren Testaments zwar regelmäßig nicht, da mehrere Testamente grundsätzlich nebeneinander gültig sind, wenn - wie hier - ein Widerruf der Erblasserin weder nach § 2254 BGB erklärt wurde, noch gemäß §§ 2252, 2253 BGB vorliegt (BayObLG RPfleger 2000, 334).
  • BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02

    Testamentsauslegung bei Aufhebung einer früheren Erbeinsetzung und Nichterwähnung

    aa) Ein Widerspruch gemäß § 2258 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Testamente sachlich nicht miteinander vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 2000, 1538/1539; Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2258 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht