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BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 5/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.04.2010 - 8 B 88.09
Erbschaftsausschlagung; Berufungsgrund
In diesem Fall ist die Ausschlagung wirksam, selbst wenn der Erbe den Berufungsgrund nicht kannte (…vgl. Edenhofer, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1949 Rn. 4;… Leipold, in: Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, § 1949 Rn. 10;… Siegmann/Höger, in: Bamberger/Roth (Hrsg.), BGB, 2. Aufl. 2008, § 1949 Rn. 4; BayObLG, Beschluss vom 21. November 2001 - 1Z BR 5/01 - juris Rn. 68). - OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09
Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog. …
Das Nachlaßgericht ist indes gehalten, dem Antragsteller dann, wenn der Erbschein mit dem (zunächst) beantragten Inhalt nicht erteilt werden kann, unter Hinweis auf die Rechtslage Gelegenheit zu einer Änderung des Antrages zu geben, wenn eine solche nach Sachlage in Betracht kommt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 21. November 2001 - 1Z BR 5/01 -, juris; BayObLG NJW-RR 2003, 297 [298]).