Rechtsprechung
BayObLG, 07.10.2004 - 1Z BR 76/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23 Testierunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn die Erwägungen und Willensentschlüsse des Erblassers nicht mehr auf einer dem allgemeinen Verkehrsverständnis entsprechenden Würdigung der Außendinge und der Lebensverhältnisse beruhen, sondern durch krankhaftes Empfinden oder krankhafte Vorstellungen und Gedanken derart beeinflusst werden, dass sie tatsächlich nicht mehr frei sind, vielmehr von diesen krankhaften Einwirkungen beherrscht werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.10.2004 - 1Z BR 76/04, Rn. 21, juris).