Rechtsprechung
   BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5465
BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98 (https://dejure.org/1999,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 15.11.1999 - 1Z RR 187/98 (https://dejure.org/1999,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 15. November 1999 - 1Z RR 187/98 (https://dejure.org/1999,5465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer entscheidungserheblichen Feststellung einzuholen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksvertiefung: Nachbargrundstück ohne Stütze!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Standsicherheitsrisiko durch Grundwasserentzug! (IBR 2000, 434)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 44 O 354/97
  • OLG München - 20 U 4250/97
  • BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 608
  • NZM 2000, 206
  • BauR 2000, 1382 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 28.02.1972 - RReg. 1 Z 257/70
    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Hierfür ist Voraussetzung, daß der Gesetzgeber mit der Norm das einzelne Individuum vor der Schädigung eines im Gesetz festgelegten Rechtsgutes oder Individualinteresses schützen will, d.h. es muß die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs erkennbar vom Gesetzgeber erstrebt sein oder zumindest im Rahmen des haftpflichtrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen (BGH NJW 1993, 91.4/916; BayObLGZ 1994, 276/284; Palandt/Thomas § 823 Rn. 14, 1; vgl. auch BayObLGZ 1972, 74/78 f.).

    Diese Zielrichtung spricht für den Charakter, als Schutzgesetz (vgl. BayObLGZ 1972, 74/78), ganz abgesehen davon, daß bei Normen des Baurechts ihre drittschützende Wirkung ein Indiz für die Einordnung als Schutzgesetz ist (vgl. Staudinger/Hager § 823 Rn. G 22 m.w.N.).

    Im übrigen ist sowohl der nachbarschützende Charakter dieser Vorschriften (vgl. Simon Art. 78 BayBO 1994 Rn. 15 unter 2.1 und 2.11, Koch/Molodovsky/Famers Art. 3 Anm. 1.4 und Art. 12 Anm. 1.3) wie auch ihr Charakter als Schutzgesetz (zu Art. 12 Abs. 3 vgl. BayObLGZ 1972, 74) zweifelhaft.

  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Eine weitere Sachaufklärung ist aber jedenfalls dann geboten, wenn sie zur Klärung von Zweifeln oder zur Beseitigung von Unklarheiten unumgänglich ist (BGH NJW 1981, 2009/2010 und NJW 1982, 2874/2875), und zwar auch in der Berufungsinstanz (BGH NJW-RR 1989, 1275 ).

    cc) Der Senat hat auf die Rügen der Kläger zu überprüfen, ob das Gericht sein Ermessen hinsichtlich der weiteren Sachaufklärung, sei es durch Anordnung der mündlichen Befragung des Sachverständigen oder der schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1275 ), sei es hinsichtlich der Einholung des beantragten Gutachtens eines Bodensachverständigen (vgl. Stein/Jonas/Leipold § 412 Rn. 8), rechtsfehlerfrei ausgeübt hat.

  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77

    Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Als Ursache hierfür kommt auch der Entzug von Grundwasser in Betracht (BGH aaO S. 109 und NJW 1981, 50/51).

    Insoweit trifft den Beklagten eine gesteigerte Prüfungspflicht, wenn ihm bekannt war, daß das Gelände stark wasserhaltig ist (BGH NJW 1981, 50/51).

  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Darunter ist jede Einwirkung auf das Grundstück zu verstehen, die zur Folge hat, daß der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verliert oder daß dort die Festigkeit der unteren Bodenschichten in ihrem waagrechten Verlauf beeinträchtigt wird (BGHZ 101, 106/109 und 290/291. f.).

    Unzulässig ist eine Vertiefung auch dann, wenn das Nachbarhaus auf ungünstigem Baugrund steht und besonders schadensanfällig ist (BGHZ 101, 106/109 und 290/293).

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    aa) Diese Vorschrift ist nach allgemeiner Meinung als Schutzgesetz zugunsten des Grundstücksnachbarn anzusehen (vgl. BGH 101, 290/291 und VersR 1964, 1070/1072; Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. Rn. 10, Staudinger/Roth BGB 13. Bearb. Rn. 45, jeweils zu § 909).

    Dieses Verbot richtet sich insbesondere auch gegen den Eigentümer des Grundstücks, das vertieft wird (BGHZ 101, 290/291; Staudinger/Roth § 909 Rn. 46).

  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 24/68

    Rechtsfolgen der unterlassenen Ladung einer Partei zur Ortsbesichtigung durch den

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Eine Wiederholung oder Fortsetzung der Beweiserhebung über das Beweisthema des Gutachtens unterliegt daher den Einschränkungen gemäß § 411 Abs. 3 und 4 , § 412 ZPO (BGH NJW 1970, 1919/1920; Zöller/Herget § 493 Rn. 2 und Stein/Jonas/Leipold aaO).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Eine weitere Sachaufklärung ist aber jedenfalls dann geboten, wenn sie zur Klärung von Zweifeln oder zur Beseitigung von Unklarheiten unumgänglich ist (BGH NJW 1981, 2009/2010 und NJW 1982, 2874/2875), und zwar auch in der Berufungsinstanz (BGH NJW-RR 1989, 1275 ).
  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    cc) Neben dem speziellen Anspruch des § 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB kommt ein Rückgriff auf § 823 Abs. 1 BGB wegen desselben Sachverhalts grundsätzlich nicht in Betracht (BGHZ 114, 161/166)1 Einer der von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle (vgl. dazu Staudinger/Roth N 909 Rn. 45) liegt nicht vor.
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 110/69

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit eines Hauses durch Gemeindekanalisation

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Denn unter Stütze im Sinn des § 909 BGB ist auch diejenige zu verstehen, welche ein Grundstück in seinen tieferen Bodenschichten findet und welche ein Einstürzen eines auf dem Grundstück errichteten Bauwerks verhindert (BGHZ 57, 370/374).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
    Das gilt jedoch unter anderem dann nicht, wenn das vorliegende Gutachten den Prozeßstoff nicht erschöpft (vgl. hierzu allgemein § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO in entsprechender Anwendung und BGHZ 53, 245/258 f., BayObLGZ 1971, 147; Zöller/Greger § 412 Rn. 1).
  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73

    Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen

  • BayObLG, 17.10.1994 - 1Z RR 442/93
  • BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
  • BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 2 Z 208/76

    Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten aus einem Beherbungsvertrag;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht