Rechtsprechung
LG Neuruppin, 22.12.2000 - 1b O 476/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 71/20
Haftungsverteilung bei Kollision eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit …
Das Fehlen der Ausnahmegenehmigung ist vor diesem Hintergrund nicht als Verursachungsbeitrag im Rahmen der Abwägung gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG zu berücksichtigen, weil die Norm nicht dem Individualrechtsschutz anderer Verkehrsteilnehmer dient und somit der Unfall bzw. der Unfallschaden außerhalb des Schutzzwecks der Norm liegt (in diesem Sinne auch, allerdings zu § 29 Abs. 3 StVO: OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Mai 1998 - 2 U 234/97 -, Rn. 38, juris; a.A. offenbar LG Neuruppin, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 1b O 476/00 -, juris).