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LAG Köln, 09.02.2004 - 2 (10) Sa 982/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betrieb, Unternehmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG
Betrieb, Unternehmen - IWW
KSchG § 1
- Judicialis
KSchG § 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 § 1 Abs. 3
Sozialauswahl bei betriebsübergreifender Versetzbarkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 06.08.2003 - 2 Ca 2028/03
- ArbG Aachen, 09.02.2004 - 2 Ca 2028/03
- LAG Köln, 09.02.2004 - 2 (10) Sa 982/03
- LAG Köln, 09.02.2004 - 2 Sa 982/03
- BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 26
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Februar 2004 - 2 (10) Sa 982/03 - aufgehoben. - BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Das Landesarbeitsgericht hat unter Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 9. Februar 2004 - 2 (10) Sa 982/03 - (NZA-RR 2005, 26) weiter darauf verwiesen, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber ein unternehmensweites Versetzungsrecht einräume, Missbrauchsmöglichkeiten eröffne, wenn auch in einem solchen Fall die Sozialauswahl ausschließlich betriebsbezogen zu erfolgen habe.Mit diesem Urteil wurde die oben genannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Februar 2004 (- 2 (10) Sa 982/03 -NZA-RR 2005, 26) aufgehoben, und zwar in einem Fall, in dem der klagende Arbeitnehmer als Verkaufsabteilungsleiter in einer Filiale beschäftigt war.
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 994/04
Sozialauswahl und Unternehmensbezogenheit
Der Arbeitgeber hätte dann die Möglichkeit, durch entsprechende betriebliche Organisation "notwendige" Versetzungsgründe zu schaffen, um den jeweiligen Arbeitnehmer letztlich in einem Betrieb zu beschäftigen, in welchem er - im Falle einer Sozialauswahl wegen fehlender Vergleichbarkeit oder ungünstigeren Sozialdaten im Falle einer betriebsbedingten Kündigung keine Abwehrmöglichkeiten hätte (vgl. LAG Köln, Urteil vom 09.02.2004 - 2 (10) Sa 982/03).