Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16, 2 (10) Ss 656/16 - AK 251/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48715
OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16, 2 (10) Ss 656/16 - AK 251/16 (https://dejure.org/2016,48715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16, 2 (10) Ss 656/16 - AK 251/16 (https://dejure.org/2016,48715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Dezember 2016 - 2 (10) Ss 656/16, 2 (10) Ss 656/16 - AK 251/16 (https://dejure.org/2016,48715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Versagung der Strafmilderung gem. §§ 21, 49 Abs. 1 StGB aufgrund Trunkenheit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Versagung der Strafmilderung gem. §§ 21, 49 Abs. 1 StGB aufgrund Trunkenheit

  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt: Versagung Strafmilderung bei Alkoholabhängigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 316 StGB
    Strafzumessung bei Trunkenheit im Verkehr: Versagung der Strafmilderung bei bestehender Alkoholabhängigkeit; Härteausgleich bei Wegfall gesamtstrafenfähiger Geldstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Versagung der Strafmilderung gem. §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB aufgrund Trunkenheit

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Versagung der Strafmilderung gem. §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB aufgrund Trunkenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BAK von 2,33 Promille: Strafmilderung bei Alkoholabhängigkeit

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Strafschärfung wegen 3 km Fahrstrecke bei Trunkenheitsfahrt

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafmilderung bei Trunkenheitsfahrt?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kann einem zur Tatzeit alkoholisiertem Straftäter eine Strafmilderung gewährt werden und wann nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 434
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
    Zwar kann auch bei bestehender Alkoholabhängigkeit die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter vorwerfbar ihm angebotene Maßnahmen zur Bekämpfung seiner Sucht unterlässt (OLG Köln NStZ 1982, 250; LK-Schöch a.a.O., § 21 Rn. 58) oder sich der Täter in eine Situation begibt, in der sich das Risiko alkoholbedingter Straftaten vorhersehbar deutlich erhöht (BGHSt 49, 239; NStZ 2008, 619).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
    Eine auszugleichende Härte liegt damit nicht vor (BGH NStZ 1990, 436; NStZ-RR 2013, 10).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 612/07

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung im Zustand verminderter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
    Zwar kann auch bei bestehender Alkoholabhängigkeit die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter vorwerfbar ihm angebotene Maßnahmen zur Bekämpfung seiner Sucht unterlässt (OLG Köln NStZ 1982, 250; LK-Schöch a.a.O., § 21 Rn. 58) oder sich der Täter in eine Situation begibt, in der sich das Risiko alkoholbedingter Straftaten vorhersehbar deutlich erhöht (BGHSt 49, 239; NStZ 2008, 619).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 216/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
    Dies kommt jedoch in der Regel nicht in Betracht, wenn der Täter alkoholkrank ist oder ihn der Alkohol zumindest weitgehend beherrscht (BGH NStZ 2004, 495; NStZ 2012, 687; OLG Hamm a.a.O.; Schönke/Schröder-Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 21 Rn. 20, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.10.1981 - 1 Ss 680/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
    Zwar kann auch bei bestehender Alkoholabhängigkeit die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter vorwerfbar ihm angebotene Maßnahmen zur Bekämpfung seiner Sucht unterlässt (OLG Köln NStZ 1982, 250; LK-Schöch a.a.O., § 21 Rn. 58) oder sich der Täter in eine Situation begibt, in der sich das Risiko alkoholbedingter Straftaten vorhersehbar deutlich erhöht (BGHSt 49, 239; NStZ 2008, 619).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Soweit in der Rechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die Auffassung vertreten wird, dass bei der unterlassenen Gesamtstrafenbildung aus Geld- und Freiheitsstrafe dem Angeklagten ein auszugleichender Nachteil allenfalls dann entsteht, wenn anstelle von Freiheitsstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden ist, weil die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe das schwerwiegendere Strafübel darstelle (vgl. BGH, Urt. v. 02.05.1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; BGH, Beschl. v. 24.02.2011 - 4 StR 488/10, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 14.03.2012 - 2 StR 561/11, NStZ-RR 2013, 10; juris Rn. 24; BGH, Beschl. v. 23.11.2017 - 1 StR 442/17, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16, StV 2018, 434, juris Rn. 13; OLG Hamm, Urt. v. 01.04.2008 - 3 Ss 43/08, NJW 2008, 2358, juris Rn. 13; Fischer , a.a.O., § 55 Rn. 21, 21a), vermag die Kammer dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Härteausgleich wegen

    Allerdings hat auch der Senat auf der Grundlage von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1990, 436; NStZ-RR 2013, 10) bisher die Auffassung vertreten, dass bei Wegfall einer durch Bezahlung erledigten Geldstrafe keine ausgleichsfähige Härte vorliege, weil die Bildung einer Gesamtstrafe zu einer höheren (Gesamt-)Freiheitsstrafe und damit zu einer Erhöhung des Strafübels geführt hätte (Senat, Beschluss vom 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16, StV 2018, 434).
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