Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14, 2 (7) Ss 318/14 - AK 97/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17580
OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14, 2 (7) Ss 318/14 - AK 97/14 (https://dejure.org/2014,17580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14, 2 (7) Ss 318/14 - AK 97/14 (https://dejure.org/2014,17580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 2 (7) Ss 318/14, 2 (7) Ss 318/14 - AK 97/14 (https://dejure.org/2014,17580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sorgfaltspflichten des Halters eines Kampfhundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bisse eines American Staffordshire Terrier-Mischlings ohne Verhaltensprüfung u.a. in das Gesicht eines neunjährigen Kindes; Strafbarkeit des Hundehalters wegen fahrlässiger Körperverletzung; Sorgfaltspflichten des Halters eines Kampfhundes; Folgen der Nichtvornahme einer ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung: Sorgfaltspflichtverletzung eines Kampfhundhalters bei Bissverletzung eines Kindes

  • RA Kotz

    Kampfhund - fahrlässige Körperverletzung des Halters nach Biss eines Kindes

  • RA Kotz

    Kampfhund - Sorgfaltspflichten des Halters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bisse eines American Staffordshire Terrier-Mischlings ohne Verhaltensprüfung u.a. in das Gesicht eines neunjährigen Kindes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Zur fahrlässigen Körperverletzung durch den Hundehalter - hier bei Kampfhunden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Verhaltensprüfung oder wie Ignoranz alles verschlimmert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Kampfhund fällt Menschen an. Sagt doch schon das Gesetz.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 362/10

    Aufsichtspflichten des Hundehalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
    Die hiernach im Einzelfall zu treffenden Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen im Hinblick auf die konkreten Umstände nach der Verkehrsauffassung und im Rahmen des Zumutbaren an einen verständigen, umsichtigen und in vernünftigen Grenzen vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind, um eine Schädigung Dritter durch das Tier tunlichst abzuwenden (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 205; BayObLG a.a.O. und BayObLGSt 1993, LG Verden NStZ 2006, 689).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 236/87

    Garantenstellung; Hundehalter; Kunden; Werkstatt; Sicherung; Überwachung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
    Ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. 2010, § 13 Rn. 43; Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 13 Rn.27).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
    Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (BayObLG a.a.O; LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
    Bezüglich der Rüge eines Beweisverwertungsverbots ergibt sich die Unzulässigkeit auch daraus, dass sich aus dem Vorbringen nicht ergibt, ob der Verwertung der angeblich unter Verstoß gegen die Belehrungspflichten nach §§ 163a Abs. 3, 136 StPO gewonnenen Angaben in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen wurde (vgl. BGHSt 38, 214; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 136 Rn. 25 m.w.N.).
  • LG Aachen, 08.06.2020 - 60 Qs 24/20

    Hundehaltung; Säugling; Sorgfaltspflichtverletzung; Unterlassen

    Auch aus dem Alter (9 Jahre) und der Rasse des Hundes (Husky) ergeben sich keine abweichenden Anhaltspunkte, insbesondere lässt sich hieraus keine rassespezifische Gefährlichkeit herleiten (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14, NStZ-RR 2014, 276, juris Rn. 10, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht