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   OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15, 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28030
OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15, 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15 (https://dejure.org/2015,28030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15, 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15 (https://dejure.org/2015,28030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 467/15, 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15 (https://dejure.org/2015,28030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an die Verteidigerin unter dem Gesichtspunkt der Bevollmächtigung; Wirksamkeit der Zustellung eines richterlich nicht unterschriebenen Urteils an die Verteidigerin; Verstoß gegen die Fertigstellungsfrist; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 67 Abs 2 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG, § 79 Abs 3 OWiG
    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des Strafverteidigers; Aufhebung eines erst nach Ablauf der Fertigstellungsfrist unterschriebenen Urteils; Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an die Verteidigerin unter dem Gesichtspunkt der Bevollmächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellungsvollmacht/rechtsgeschäftliche Vollmacht, oder: Aufgepasst Herr/Frau Verteidiger(in)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Unterschrift auf dem Urteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid - und seine Einschränkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Empfangsbekenntnis - und die Zustellvollmacht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Rostock, 14.01.2013 - 2 Ss OWi 254/12

    Bußgeldverfahren gegen eine eingetragene Genossenschaft wegen Umwandlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
    Deshalb zählt zu dem im Bußgeldbescheid konkret zu schildernden Lebenssachverhalt die Angabe, welche natürliche Person in welcher Funktion welche Handlung oder Unterlassung begangen hat (OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ss [OWi] 254/12 -, juris; OLG Jena NStZ 2006, 533; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 370; KK-Rogall, OWiG, a.a.O. § 30 Rn. 88; Göhler/Gürtler, a.a.O., § 30 Rn. 8).

    Demzufolge sollten entsprechende Feststellungen getroffen werden (OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ss [OWi] 254/12 -, juris; OLG Koblenz NZV 2013, 254; OLG Thüringen, Beschluss vom 01.12.2006 - 1 Ss 199/06; OLG Dresden NStZ 1997, 348).

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
    Ungeachtet des Verstoßes gegen die Fertigstellungsfrist (vgl. auch § 338 Nr. 7 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) verhindert demgegenüber die fehlende Unterschrift bei einer dem Empfänger zugestellten mit der Urschrift des Urteils übereinstimmenden Ausfertigung, woran zu Zweifeln kein Anlass besteht, nicht, dass die Rechtswirksamkeit der Zustellung berührt wird; es handelt sich nämlich nicht um einen Mangel der Zustellung, sondern des Urteils selbst (BGHSt 46, 204; BGH NStZ-RR 2003, 85; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 345 Rn. 5a; aA LR-Franke, a.a.O., § 345 Rn. 6).

    Da das Urteil keine Unterschrift aufweist, ist es sachlich-rechtlich fehlerhaft (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 275 Rn. 29; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 22.09.2014 - 1 Ss OWi 170/14 -, juris; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121) und die Sachrüge begründet, wohingegen beim Fehlen nur einzelner Unterschriften die Erhebung einer - diesbezüglich nicht erhobenen - Verfahrensrüge erforderlich gewesen wäre (OLG Hamm NStZ 2011, 238; NStZ-RR 2009, 24; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Schleswig SchlHA 2002, 172; KK-Gericke, StPO, a.a.O., § 338 Rn. 97 a.E.; LR-Stuckenberg, a.a.O., § 275 Rn. 70 a.E.; Beck OK/Peglau, StPO, § 275 Rn. 24; Radtke/Hohmann/ Pauly , StPO, 1. Aufl., § 275 Rn. 21; HK-StPO/Julius, 5. Aufl., § 275 Rn. 9; SK-StPO/Frister, 4. Aufl., § 275 Rn. 44; vgl. demgegenüber bei nur teilweise vorhandenen Unterschriften das Erfordernis einer Verfahrensrüge: BGHSt 46, 204; vgl. zu dem Problemkreis auch Groß, jurisPR-StrR 17/2013 Anm. 2).

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 259/14

    Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht abgeurteilten Straftaten)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
    Die weiteren Taten müssen jedoch - hier in Bezug auf die Leitungsperson - prozessordnungsgemäß so konkret festgestellt werden, dass sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind (BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - 2 StR 214/15 -, juris; BGH NStZ 2015, 450; vgl. auch KK-Mitsch, OWiG, a.a.O., § 17 Rn. 78).
  • OLG Bamberg, 02.02.2017 - 2 Ss OWi 23/17

    Wirksame Zustellung an rechtsgeschäftlich mandatierten Verteidiger

    Die Zustellung des schriftlichen Urteils an den Verteidiger ist auch dann wirksam, wenn sich bei den Akten zwar keine gesetzliche Verteidigervollmacht i. S.v. § 145a I StPO (i. V. m. § 46 I OWiG) befindet, dem Verteidiger als Vertreter aber schon zuvor eine auch noch im Zeitpunkt der Zustellung fortbestehende Zustellungsvollmacht erteilt wurde und dies - ggf. nachträglich - eindeutig, insbesondere durch ein vom Verteidiger unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, nachgewiesen ist (u. a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 14.01.2004 - 2St RR 188/03 = BayObLGSt 2004, 1 = NJW 2004, 1263 = wistra 2004, 198 = VRS 106 [2004], 292 = ZfS 2004, 282 = DAR 2004, 405 und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.10.2015 - 2 [7] SsBs 467/15 = BeckRS 2015, 17136).

    Dieser Nachweis ist hier durch das vom Verteidiger unterzeichnete Empfangsbekenntnis vom 05.09.2016, wonach er zur Entgegennahme des Urteils legitimiert war, erbracht (BayObLG, Beschl. v. 14.01.2004 - 2St RR 188/03 = BayObLGSt 2004, 1 = NJW 2004, 1263 = wistra 2004, 198 = VRS 106 [2004], 292 = ZfS 2004, 282 = DAR 2004, 405; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.10.2015 - 2 [7] SsBs 467/15 = BeckRS 2015, 17136), zumal der Verteidiger bereits mit dem Einspruchsschriftsatz vom 12.02.2016 eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung sogar anwaltlich versichert hatte.

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der

    Denn jedenfalls war die rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht durch die mit dem Empfangsbekenntnis abgegebene Erklärung, zum Empfang legitimiert zu sein, nachgewiesen (Senat, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15, juris; KG VRS 125, 230).
  • OLG Celle, 30.08.2018 - 3 Ss OWi 157/18

    Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers nur bei ausdrücklicher Erklärung

    So kann etwa auch durch eine Bestätigung der Empfangslegitimation seitens der Verteidigung auf dem Empfangsbekenntnis der Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht gegeben sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 467/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Denn jedenfalls hat die Verteidigerin mit der Bestätigung im Empfangsbekenntnis, zur Entgegennahme legitimiert zu sein, den Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht und damit der Empfangsberechtigung i.S.d. § 37 Abs. 2 StPO erbracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15 - AK 146/15, juris, und vom 16.9.2016 - 2 (7) SsBs 507/16 - AK 173/16, juris; KG VRS 125, 230; BayObLG NJW 2004, 1263).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20

    Ermächtigung, Rechtsmittelrücknahme, Vollmacht, Rechtsmissbrauch

    Sie kann ferner aus den sonstigen Umständen ersichtlich sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 467/15 - juris Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 1 Ws 40/16

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Wirksamkeit der Zustellung des

    Vielmehr ist eine wirksame Zustellung an den Wahlverteidiger auch aufgrund einer diesem - unabhängig von der gesetzlich fingierten Zustellungsvollmacht nach § 145a Abs. 1 StPO - vor der Zustellung erteilten rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht möglich (vgl. BGH NStZ 1997, 293; StraFo 2010, 339 juris Rn. 2 f.; BayObLG NJW 2004, 1263 f. - juris Rn. 5 f.; Brandenburgisches OLG VRS 117, 305 ff. - juris Rn. 15; KG VRS 125, 230 f. - juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15-AK 146/15, juris Rn. 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 145a Rn. 2a; KK-Laufhütte/Willnow, a. a. O., § 145a Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2016 - 2 (7) SsBs 507/16

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei teilweiser Widerlegung der Einlassung des

    Hinsichtlich der Wirksamkeit der Zustellung des Urteils an den Verteidiger ist er ebenfalls der zitierten Ansicht (Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15 -, [...]).
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