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   OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 248/00   

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https://dejure.org/2001,9915
OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 248/00 (https://dejure.org/2001,9915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 248/00 (https://dejure.org/2001,9915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2001 - 2 (s) Sbd. 6 - 248/00 (https://dejure.org/2001,9915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeit; Höhe der gesetzlichen Gebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 99
    Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeit; Höhe der gesetzlichen Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-90/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt.
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00
    Dieser Mangel, dem abzuhelfen an sich der Gesetzgeber aufgerufen ist, ist nach Auffassung des Senats zur Vermeidung eines - ansonsten verfassungswidrigen - Sonderopfers des Pflichtverteidigers (vgl. dazu zuletzt BVerfG StV 2001, 241) nur dadurch auszugleichen, dass die Wahlverteidigerhöchstgebühr deutlich überschritten werden muß.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1984 - 2 Ws 437/84
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt.
  • OLG Hamm, 04.02.1994 - 2 (s) Sbd 4-198/93
    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt.
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