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   OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 (s) Sbd. IX - 75/06   

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https://dejure.org/2006,36319
OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 (s) Sbd. IX - 75/06 (https://dejure.org/2006,36319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2006 - 2 (s) Sbd. IX - 75/06 (https://dejure.org/2006,36319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 2 (s) Sbd. IX - 75/06 (https://dejure.org/2006,36319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    RVG § 51
    Pauschgebühr; besonderer Umfang; kurzfristige Einarbeitung; umfangreiche Akten; Wahlanwaltshöchstgebühr;

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; verfahrensabschnittsweise Gewährung; umfangreiche Akten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr für die Pflichtverteidigung in dem Verfahrensabschnitt vorbereitendes Verfahren; Anforderungen an die Bewilligung einer Pauschgebühr

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; verfahrensabschnittsweise Gewährung; umfangreiche Akten;

  • Judicialis

    RVG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Pauschgebühr in Höhe der Wahlanwaltshöchstgebühr für kurzfristige Einarbeitung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 (s) Sbd IX-75/06
    Dies ist dann der Fall, wenn das Verfahren nach Umfang/oder Schwierigkeit erheblich über dem Durchschnitt der bei einem Gericht gleicher Ordnung anfallenden Sachen liegt und dem Verteidiger ein über das Maß normaler Inanspruchnahme erheblich hinausgehender Zeit- und Arbeitsaufwand abverlangt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006, 2 AR 73/05, www.burhoff.de ).
  • OLG Hamm, 20.10.1997 - 2 (s) Sbd 5-140/97
    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 (s) Sbd IX-75/06
    Überschritten wurde diese Grenze nur in Sonderfällen und zwar dann, wenn auch die Wahlverteidigerhöchstgebühr in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers gestanden hätte oder wenn die Strafsache über einen längeren Zeitraum die Arbeitskraft des Verteidigers ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen hat, was zum Beispiel bei außergewöhnlich umfangreichen und schwierigen Strafsachen angenommen wurde (vgl. OLG Hamm, StraFo 1998, 215 = JurBüro 1998, 415 für ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren).
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