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   OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09   

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OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09 (https://dejure.org/2010,282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2010 - 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09 (https://dejure.org/2010,282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09 (https://dejure.org/2010,282)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    §§ 53, 184b Abs. 4 Satz 1 StGB

  • openjur.de

    Besitz kinderpornografischer Schriften: Betrachten von aus dem Internet in den Arbeitsspeicher eines Computers geladenen Dateien als Unternehmen der Besitzverschaffung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 11 Abs 3 StGB, § 184b Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 StGB
    Besitz kinderpornografischer Schriften: Betrachten von aus dem Internet in den Arbeitsspeicher eines Computers geladenen Dateien als Unternehmen der Besitzverschaffung

  • webshoprecht.de

    Die Aufnahme von Kinderpornografie in den Cache des PC ist strafbares Sich-Verschaffen von pornografischen Schriften

  • JurPC

    Gezieltes Aufrufen und Betrachten kinderpornografischer Dateien ist strafbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sich-Verschaffen von kinderpornographischen Schriften durch Aufrufen entsprechender Seiten im Internet

  • jurpc.de

    Gezieltes Aufrufen und Betrachten kinderpornografischer Dateien ist strafbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184b Abs. 4 S. 1
    Strafbarkeit des Ansehens aus dem Internet heruntergeladener kinderpornographischer Bild- und Videodateien auf dem Bildschirm eines Computers

  • rechtsportal.de

    Sich-Verschaffen von kinderpornographischen Schriften durch Aufrufen entsprechender Seiten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 184b StGB
    Ein Klick genügt für die Strafbarkeit - Kinderpornografie im Internet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besitzbegründung schon bei Ansehen

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Betrachten von Kinderpornos am PC strafbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 184b StGB: Vorsätzlicher Besitz von Kinderpornographie auch ohne bewusste Speicherung zu bejahen

  • beck-blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Besitz von Internet-Kinderpornographie

  • heise.de (Pressemeldung, 15.02.2010)

    Kinderpornos anklicken ist strafbar

  • faz.net (Pressemeldung, 15.02.2010)

    Ansehen von Kinderpornos im Internet ist strafbar

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Schon das Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bereits Betrachten von kinderpornografischen Dateien strafbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafbarer Kinderporno-Besitz schon bei Speicherung im Cache

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Anschauen von Kinderpornografie strafbar

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Besitz kinderpornographischer Schriften bei automatischer Speicherung im Internet-Cache

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Schon das Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bloßes Betrachten kinderpornografischer Internetseiten ist bereits strafbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schon Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar - Strafbarkeit entsteht nicht erst durch manuelles Abspeichern einer Datei auf dem Computer

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufrufen und Betrachten ohne manuelle Speicherung - § 184 b StGB

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Besitz von Internet-Kinderpornographie

  • beck-blog (Diskussion)

    Genügt das bloße Betrachten im Internet zur Strafbarkeit nach § 184b StGB?

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht Besitz an Daten, die nur in den Arbeitsspeicher geladen werden?

  • sueddeutsche.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    "Das Urteil ist falsch” - Wie ein Oberlandesgericht die Frage nach dem Besitz von digitalen Daten neu definiert

  • th-h.de (Kurzanmerkung)

    "Besitz" von Kinderpornographie durch Ablegen im RAM

Sonstiges

  • beck-blog (Diskussion)

    Genügt das bloße Betrachten im Internet zur Strafbarkeit nach § 184b StGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1893
  • NStZ 2010, 704 (Ls.)
  • StV 2011, 99
  • MMR 2010, 342
  • K&R 2010, 271
  • ZUM 2010, 434
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Ein solcher Ansatz ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt; so hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 55, 59) einen aus den Besonderheiten der unkörperlichen Datenübertragung im Internet abgeleiteten spezifischen Verbreitensbegriff entwickelt.

    So wenig wie das Verbreiten einer Datei im Internet erfordert, dass sie körperlich ihrer Substanz nach beim Empfänger vorliegt (BGHSt 47, 55), kann der Besitz einer Datei deren körperliches Vorliegen beim Internetnutzer erfordern.

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz ist entscheidendes Moment für den Besitz die sichere Verfügungsgewalt über die betreffende Sache (vgl. BGHSt 27, 380, 382: strafbar ist schon die im Innehaben der Verfügungsmacht liegende Aufrechterhaltung des illegalen Zustandes), das bewusste tatsächliche Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (vgl. BGHSt 30, 277, 279) und weniger die Dauer des Herrschaftsverhältnisses.

    Aus den so genannten Transportfällen (vgl. BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; 30, 277, 279), auf die sich auch das OLG Schleswig (a.a.O., 42) bezieht, ergibt sich, dass sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar macht, wer für einen nicht unerheblichen Zeitraum die alleinige Herrschaftsgewalt über das Rauschgift hat.

    Dabei ist für die Begründung von Besitz bereits ausreichend, wenn der Täter das Rauschgift für einen kurzfristigen Transport über 100 Meter an sich nimmt (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 148) oder nur kurz in seiner Gewahrsamssphäre verbirgt (vgl. BGHSt 30, 277).

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Demgegenüber hat sich für die hier festgestellte Sachverhaltskonstellation des bloßen Aufrufes zwecks Betrachtens mit Herunterladung der Datei in den Arbeitsspeicher ohne weitergehenden Speicherungsvorsatz bisher keine überwiegende Ansicht herausgebildet (die Tatbestandserfüllung bejahend: OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; Laufhütte/Roggenbruck in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 184 b Rdn. 8; Heinrich in NStZ 2005, 361, 364; Eckstein in ZStW 117, 107, 120; a.A. Fischer, a.a.O., § 184 b Rdn. 21 b; Lenckner/Perron/Eisele, a.a.O., § 184 b Rdn. 15; Hörnle in MünchKommStGB, § 184 b Rdn. 27; Wolters in SK-StGB, § 184 b Rdn. 13; Lackner/Kühl, a.a.O., § 184 b Rdn. 8; offen gelassen durch Senat in NStZ-RR 1999, 329).

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Umfassen Wissen und Wollen des Internet-Nutzers die mit dem Aufruf verbundene automatische Abspeicherung im Internet-Cache, wird von der inzwischen herrschenden Meinung zutreffend ein Unternehmen der Besitzbeschaffung bejaht (vgl. BGH in NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469).

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz ist entscheidendes Moment für den Besitz die sichere Verfügungsgewalt über die betreffende Sache (vgl. BGHSt 27, 380, 382: strafbar ist schon die im Innehaben der Verfügungsmacht liegende Aufrechterhaltung des illegalen Zustandes), das bewusste tatsächliche Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (vgl. BGHSt 30, 277, 279) und weniger die Dauer des Herrschaftsverhältnisses.

    Aus den so genannten Transportfällen (vgl. BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; 30, 277, 279), auf die sich auch das OLG Schleswig (a.a.O., 42) bezieht, ergibt sich, dass sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar macht, wer für einen nicht unerheblichen Zeitraum die alleinige Herrschaftsgewalt über das Rauschgift hat.

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Umfassen Wissen und Wollen des Internet-Nutzers die mit dem Aufruf verbundene automatische Abspeicherung im Internet-Cache, wird von der inzwischen herrschenden Meinung zutreffend ein Unternehmen der Besitzbeschaffung bejaht (vgl. BGH in NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469).

  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Demgegenüber hat sich für die hier festgestellte Sachverhaltskonstellation des bloßen Aufrufes zwecks Betrachtens mit Herunterladung der Datei in den Arbeitsspeicher ohne weitergehenden Speicherungsvorsatz bisher keine überwiegende Ansicht herausgebildet (die Tatbestandserfüllung bejahend: OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; Laufhütte/Roggenbruck in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 184 b Rdn. 8; Heinrich in NStZ 2005, 361, 364; Eckstein in ZStW 117, 107, 120; a.A. Fischer, a.a.O., § 184 b Rdn. 21 b; Lenckner/Perron/Eisele, a.a.O., § 184 b Rdn. 15; Hörnle in MünchKommStGB, § 184 b Rdn. 27; Wolters in SK-StGB, § 184 b Rdn. 13; Lackner/Kühl, a.a.O., § 184 b Rdn. 8; offen gelassen durch Senat in NStZ-RR 1999, 329).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Die Materialien zur Entstehungsgeschichte dürfen nicht mit dem objektiven Gesetzesinhalt gleichgesetzt werden, sondern sind nur unterstützend heranzuziehen, soweit sie auf den objektiven Gesetzesinhalt schließen lassen (vgl. BVerfGE 64, 261, 275).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Der mögliche Wortsinn in der Bedeutung des für den Adressaten erkennbaren und verstehbaren Wortlauts markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108, 115).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09
    Besitz wird im Betäubungsmittelrecht als Gewahrsam im Sinne von §§ 242, 246 StGB verstanden: Er erfordert ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (vgl. BGH in NStZ-RR 2008, 212; Körner, a.a.O., Rdn. 1379).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

  • BGH, 05.04.2005 - 3 StR 93/05

    Tateinheit (Klammerwirkung eines ähnlich schweren Dauerdelikts: Besitz,

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Hinsichtlich der Fälle II.4 und 5 der Urteilsgründe billigt der Senat die vom Landgericht gefundene, mit den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (NStZ-RR 2007, 41, 42) und Hamburg (NJW 2010, 1893, 1895) übereinstimmende Rechtsauffassung (vgl. dazu Laufhütte/Roggenbuck, aaO, § 184b Rn. 10 mN).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Schon wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen; nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Dateien manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatisch erfolgende Abspeicherung der Dateien im Internet-Cache (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 35).

    Sie zeigen jeweils den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren und unterscheiden sich nur in der strafrechtlichen Bewertung: Während der Besitz - anders als die Verbreitung nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. (vgl. BGH, U.v. 15.12.1999 - 2 StR 365/99 - juris Rn. 23) - kinderpornographischer Comics nicht strafbar ist (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31), weil die Darstellungen nicht mit dem tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern verbunden sind und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, B.v. 19.3.2013 - 1 StR 8/13 - juris Rn. 21), ist bei kinderpornographischen Bildern, die einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. der Besitz strafbewehrt.

    Der Senat konnte das Disziplinarverfahren insoweit gemäß Art. 54 BayDG auf die 512 realen kinderpornographischen Bilder beschränken und den Besitz fotorealistischer kinderpornographischer Bilder ebenso wie den - straflosen (vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31) - Besitz kinderpornographischer Comics bzw. Mangas ausscheiden, weil diese für die Art und Höhe der gegen den Beklagten zu verhängenden Disziplinarmaßnahme nicht ins Gewicht fallen.

  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Nach dieser macht sich wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften bereits strafbar, wer eine gezielt gesuchte Internetseite kinderpornografischen Inhalts öffnet und diesen Inhalt auf dem Bildschirm betrachtet, weil der Täter hiernach auch dann Besitz an kinderpornographischen Dateien erlangt und sich diese verschafft, wenn die Dateien nach einer gezielten Suche durch den bloßen Aufruf einer entsprechenden Internetseite automatisch im sog. Cache-Speicher gespeichert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 2-27/09 (REV), NJW 2010, 1893, 1894; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08 (REV), juris Rn. 6 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05), NStZ-RR 2007, 41, 42; krit. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 184b Rn. 32 ff.; SSWStGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 184b Rn. 17 mwN).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache nicht erforderlich (OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 (REV) - NJW 2010, 1893).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - 3d A 1455/16
    13/7385, S. 36; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 16. November 2011 - 3d A 128/11.O -, S. 18 des Urteilsabdrucks; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 2011 - DL 13 S 155/12 -, juris Rn. 32; BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01 - BGHSt 47, 55 = juris Rn. 29, OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 2 - 27/09 (REV), 2- 27/09 - 1 Ss 86/09 -, NJW 2010, 1893 = juris Rn. 35 ff., also auch Arbeits- und Grafikspeicher des Computers.

    vgl. zum Besitz an kinderpornografischen Schriften durch Laden einer Datei in den Arbeitsspeicher eines Computers OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010, - 2 - 27/09 (REV), 2- 27/09 - 1 Ss 86/09 -, NJW 2010, 1893 = juris Rn.35 ff., OLG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05) -, NStZ-RR 2007, 41 = juris Rn. 8 ff., 16.

  • AG Bocholt, 29.08.2017 - 3 Ds 581/16
    Auch die hochumstrittene Entscheidung des OLG Hamburg steht den vorgenannten Ausführungen nicht entgegen (MMR 2010, 342).

    Entsprechend verlangt auch die von der Staatsanwaltschaft zitierte Entscheidung des OLG Hamburg, dass der Angeklagte muss somit zumindest gewusst habe, dass Bilder beim Aufruf von Internetseiten gespeichert werden.

  • AG Backnang, 13.01.2014 - 2 Cs 27 Js 61608/13

    Vorsatz hinsichtlich des Sich-Verschaffens des Besitzes von kinderpornografischen

    Die vom OLG Hamburg in NStZ 2010, 704 ff. [OLG Hamburg 15.02.2010 - 2 - 27/09 (REV); 1 Ss 86/09] vertretene Ansicht, wonach es zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung nicht erforderlich sei, dass beim Täter ein Plan, die Datei manuell abzuspeichern oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache vorhanden ist, teilt das Gericht jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht.
  • VG Berlin, 05.01.2012 - 80 K 36.11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei vorläufiger Dienstenthebung

    Nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil vom 15. Februar 2010, 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09, juris Rn 35ff).
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