Rechtsprechung
LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken; Zurechnung des Verhaltens von Subunternehmer als Störer durch Veranlassung von Telefonwerbung; Bewusstsein über die Abgabe einer ...
- adresshandel-und-recht.de
- antispam-ev.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Lästige Werbeanrufe
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anforderungen an Einwilligungen für Werbeanrufe
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Lästige Werbeanrufe
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte Telefonwerbung nach Teilnahme an einem Internetgewinnspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anforderungen an Einwilligungen für Werbeanrufe
Papierfundstellen
- MMR 2008, 258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88
Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2 …
Auszug aus LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung). - LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
Auszug aus LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung).
- LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08
Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen
Insoweit bedarf es der Klärung der Frage nicht, ob - wie es teilweise vertreten wird (vgl. Urteil des LG Heidelberg vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07, BeckRS 2008, 06465) - die Vorschrift des § 8 Abs. 2 UWG unmittelbar oder entsprechend auch auf Handlungen außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses anwendbar ist.Ein Verbot von Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis des Angerufenen ist in der Rechtsprechung auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt gewesen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 0 173/07).
Mit dieser Einschätzung befindet sich die Kammer im Einklang mit der wohl überwiegenden Rechtsprechung (beispielsweise KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2006, Az. 9 U 167/06 [2.000,00 EUR], LG Heidelberg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 2 O 173/07 [3.000,00 EUR], AG Schöneberg vom 23.05.2006, Az. 4 C 218/05 [4.000,00 EUR]).
Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 24.05.2007 - 2 O 173/07 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 24.05.2007 - 2 O 173/07
- OLG Karlsruhe, 21.12.2007 - 1 U 119/07
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 21.12.2007 - 1 U 119/07
Mietvertrag über 30 Jahre: Außerordentliche Kündigung eines Garagenmietvertrages; …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Mai 2007 - 2 O 173/07 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, 2. Zivilkammer, Az.: 2 O 173/07 vom 24.05.2007 - zugestellt am 29.05.2007 - wird abgeändert.
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07 |
Volltextveröffentlichung
- herzkreise-recht.de
Powerfit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Auch im Bereich der Amts- und der Notarhaftung sind vergleichbare Anforderungen aufgestellt worden, die letztlich daran anknüpfen, ob der Anspruchsteller zutreffende Schlüsse aus den ihm bekannten Tatsachen gezogen hat (vgl. etwa BGH v. 16.09.2004 - III ZR 346/03 - NJW 2005, 429; BGH v. 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041).Bei unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage kann der Verjährungsbeginn dabei auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH v. 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041 m.w.N.; BGH v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - BGHZ 122, 317).
- BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05
Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Die Vereinbarung des Schenkkreises war, da auf ein Schneeballsystem gerichtet, sittenwidrig und damit nichtig gem. § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH MDR 2006, 622).Insbesondere führt der Umstand, dass sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2005 (BGH v. 10.11.2005 - III ZR 72/05 - NJW 2006, 45) zur Rückabwicklung von Schenkkreisen geäußert hat, nicht dazu, von einem Verjährungsbeginn erst mit Ablauf des Jahres 2005 auszugehen.
- OLG Köln, 06.05.2005 - 20 U 129/04
Wirksamkeit eines Vertrages über die Teilnahme an einem sog. "Schenkkreis"
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Insofern sind die gesetzlichen Voraussetzungen anders als bei § 817 S. 2 BGB, bei dem die Rechtsprechung zu Recht davon ausgeht, dass die Einsicht in die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung nicht nur aus der Tatsahenkenntnis, sondern zusätzlich aus einer Wertung besteht (OLG Köln v. 06.05.2005 - 20 U 129/04 - NJW 2005, 3290).
- LG Freiburg, 29.06.2006 - 5 O 409/05
Rückzahlung von entrichteten Zahlungen i.R.e. sog. "Herzkreises" an die an der …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Ähnlich argumentiert das Landgericht Freiburg (Urteil vom 29.06.2005 - 5 O 409/05). - BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03
Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Auch im Bereich der Amts- und der Notarhaftung sind vergleichbare Anforderungen aufgestellt worden, die letztlich daran anknüpfen, ob der Anspruchsteller zutreffende Schlüsse aus den ihm bekannten Tatsachen gezogen hat (vgl. etwa BGH v. 16.09.2004 - III ZR 346/03 - NJW 2005, 429; BGH v. 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041). - BGH, 13.02.1975 - VI ZR 175/72
Zahlung von Verdienstausfall und eines Schmerzensgeldes sowie einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Das Abwarten eines Vor- oder Parallelprozesses ist, insoweit ist sich die Rechtsprechung grundsätzlich einig, nicht zulässig (vgl. BGH v. 13.02.1975 - VI ZR 175/72 - VersR 1975, 520). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Bei unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage kann der Verjährungsbeginn dabei auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGH v. 25.02.1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041 m.w.N.; BGH v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - BGHZ 122, 317). - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01
Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Im Bereich der Kapitalanlage wird teilweise eine Kenntnis des Anlegers von bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhängen - wie das Zusammenspiel der Volatilität eines Anlageobjekts mit den vom Vermittler erhobenen Gebühren und die hiermit verbundenen Auswirkungen auf die Gewinnchancen des Anlegers - verlangt (BGH v. 28.05.2002 - XI ZR 150/01 - NJW 2002, 2777). - LG Bonn, 14.05.2008 - 5 S 58/08
Schenkkreis, Schneeballsystem, Verjährung, Kenntnis
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
Das Gericht ist mit dem Landgericht Bonn (Urteil vom 14.05.2008, 5 S 58/08) der Auffassung, dass der Leistende im Rahmen eines Schenkkreises schon dann die Tatsachen kennt, aus denen sich das Fehlen eines Rechtsgrundes für die Geldübergabe ergibt, wenn er die Regeln des Schenkkreises verstanden hat. - BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.09.2008 - 2 O 173/07
So ist für den Arzthaftungsanspruch anerkannt, dass der Anspruchsteller Tatsachen kennen muss, aus denen sich für den medizinischen Laien u.a. ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen Vorgehen abgewichen ist (vgl. BGH v. 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - NJW 2001, 885). - OLG Celle, 27.10.1999 - 13 U 61/99
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07
Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …
- LG Köln, 03.12.2007 - 13 S 301/07
Verjährung eines Rückforderungsanspruchs gegen einen Teilnehmer eines …
- LG Kleve, 29.11.2007 - 6 S 124/07
Notwendigkeit einer hinreichend individualisierten Forderung i.R.e. Hemmung der …