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   BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94   

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BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94 (https://dejure.org/1995,4415)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 2 A 1.94 (https://dejure.org/1995,4415)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 2 A 1.94 (https://dejure.org/1995,4415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz auf Grund des Unterbleibens einer Beförderung - Beförderung innerhalb der Erprobungszeit nach Übertragung eines neuen höheren Dienstpostens - Beförderung vor Ablauf einer Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 23
    Beamtenrecht: Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Es bedarf keiner Prüfung, ob die Beklagte Rechte des Klägers dadurch verletzt hat, daß sie ihn auf seine Bewerbung hin nicht innerhalb einer für die Entscheidung über die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung der Mitbewerber über den Ausgang des Auswahlverfahrens, insbesondere über die Person des erfolgreichen Mitbewerbers, unterrichtet hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>; BGH, Urteil vom 6. April 1995 - III ZR 183/94 - <NJW 1995, 2344 [BGH 06.04.1995 - III ZR 183/94] - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen ->).

    Um den Kausalverlauf zu beurteilen, hat der Senat unter Berücksichtigung der sonstigen Praxis der Beklagten zu ermitteln, wie diese ohne die möglicherweise in Betracht kommenden Rechtsverstöße, also bei pflichtgemäßem Verhalten, voraussichtlich entschieden hätte; insoweit können dem Kläger, der dafür die materielle Beweislast trägt, Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zugute kommen (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ; entsprechend zum Amtshaftungsanspruch BGH, Urteil vom 6. April 1995 - III ZR 183/94 - , m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Denn unabhängig hiervon setzt der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz auch im Falle einer ungenügenden Unterrichtung des Klägers sowie einer zu seinem Nachteil rechtsfehlerhaften Auswahlentscheidung voraus, daß der Fehler adäquat kausal zum Unterbleiben der Beförderung des Klägers geführt hat, daß also bei Vermeidung des Fehlers voraussichtlich der Kläger ausgewählt und befördert worden wäre (vgl. BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]; Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

    Um den Kausalverlauf zu beurteilen, hat der Senat unter Berücksichtigung der sonstigen Praxis der Beklagten zu ermitteln, wie diese ohne die möglicherweise in Betracht kommenden Rechtsverstöße, also bei pflichtgemäßem Verhalten, voraussichtlich entschieden hätte; insoweit können dem Kläger, der dafür die materielle Beweislast trägt, Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zugute kommen (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ; entsprechend zum Amtshaftungsanspruch BGH, Urteil vom 6. April 1995 - III ZR 183/94 - , m.w.N.).

  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 B 115.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Den zur Konkretisierung des geltend gemachten Anspruchs vor Klageerhebung erforderlichen, nicht nachholbaren Antrag an die Beklagte (vgl. BVerwGE 74, 303 [BVerwG 27.06.1986 - 6 C 131/80]; Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 115.93 - ) hat der Kläger unter dem 27. April 1993 gestellt.
  • BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80

    Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Den zur Konkretisierung des geltend gemachten Anspruchs vor Klageerhebung erforderlichen, nicht nachholbaren Antrag an die Beklagte (vgl. BVerwGE 74, 303 [BVerwG 27.06.1986 - 6 C 131/80]; Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 115.93 - ) hat der Kläger unter dem 27. April 1993 gestellt.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Das Vorverfahren kann nach seinem Zweck gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. etwa BVerwGE 4, 203 f.; Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - ).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Es bedarf keiner Prüfung, ob die Beklagte Rechte des Klägers dadurch verletzt hat, daß sie ihn auf seine Bewerbung hin nicht innerhalb einer für die Entscheidung über die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung der Mitbewerber über den Ausgang des Auswahlverfahrens, insbesondere über die Person des erfolgreichen Mitbewerbers, unterrichtet hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>; BGH, Urteil vom 6. April 1995 - III ZR 183/94 - <NJW 1995, 2344 [BGH 06.04.1995 - III ZR 183/94] - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen ->).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Denn unabhängig hiervon setzt der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz auch im Falle einer ungenügenden Unterrichtung des Klägers sowie einer zu seinem Nachteil rechtsfehlerhaften Auswahlentscheidung voraus, daß der Fehler adäquat kausal zum Unterbleiben der Beförderung des Klägers geführt hat, daß also bei Vermeidung des Fehlers voraussichtlich der Kläger ausgewählt und befördert worden wäre (vgl. BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]; Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94
    Das Vorverfahren kann nach seinem Zweck gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. etwa BVerwGE 4, 203 f.; Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Fehlen jedoch bereits die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung, so trägt die Behörde die materielle Beweislast dafür, dass der unterlegene Bewerber auch bei fehlerfreier Auswahl nicht zum Zuge gekommen wäre (vgl. Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 - Schütz/Maiwald, BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 109 f.; ebenso Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 - Schütz BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Führt die Akteneinsicht zu der Einsicht, dass die Auswahlentscheidung rechtmäßig war, so könnten in diesem Fall der Hauptsacheerledigung dem Dienstherrn die Kosten gemäß § 155 Abs. 4 VwGO auferlegt werden (BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 1.94 - Schütz, BeamtR, Kommentar, ES/B III 8 Nr. 10 = juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 14.10.2015 - 1 A 1203/15
    Letztlich darf der Beamte die ihm obliegende Pflicht, einen ihm drohenden Schaden durch Inanspruchnahme möglicher Rechtsbehelfe abzuwehren, nicht in schuldhafter Weise verletzt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 -, juris, Rdnr. 45; Urteil vom 23. November 1995 -2 A 1/94 -, juris, Rdnr. 16 f.).
  • OVG Saarland, 10.05.2017 - 1 A 178/16

    Schadensersatzanspruch eines im Ruhestand befindlichen, zuvor zum Zwecke der

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 109 f.; ebenso Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 - Schütz BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 1/11

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung und Vorliegen einer materiellen Beweislast

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 109 f.; ebenso Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 -, Schütz BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99

    Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages

    Für die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung sind gleichfalls die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. nur BVerwG Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 1/94 - ZfPR 1996, 197).
  • VG Göttingen, 02.12.2020 - 3 A 175/18

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Schadensersatz wegen unterbliebener

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 26.01.2012, a.a.O. Rn. 45; Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 109 f.; ebenso Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 - Schütz BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • OVG Hamburg, 16.11.2012 - 1 Bf 294/09

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen schuldhafter Verletzung seines

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 109 f.; ebenso Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 - Schütz BeamtR ES/B III 8 Nr. 10).
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Ein Anspruch auf Schadensersatz kommt hierbei schon dann in Betracht, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 2 A 1.94 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 1/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10567/14

    Vergabe eines Beförderungsamtes - Bewerbungsverfahrensanspruch - Streitwert

  • VG Münster, 01.06.2021 - 5 K 2329/20
  • VG Frankfurt/Oder, 25.08.2014 - 3 K 840/11

    Hochschulrecht (ohne NC Verfahren); hier: Schadensersatz wegen einer Verletzung

  • VG Ansbach, 29.03.2017 - AN 11 K 16.00511

    Antrag auf fiktive Laufbahnnachzeichnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2003 - 1 A 1371/02

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung

  • VG Köln, 27.10.2014 - 15 K 5396/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Beamten auf leistungsgerechte

  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2013 - 12 K 1434/11

    Schadensersatz, Beförderung, Kausalverlauf, Unerweislichkeit, Beurteilung,

  • VG Köln, 31.07.2006 - 19 K 6293/04

    Verwendungseinschränkungen einer Polizistin nach der Feststellung der

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.2006 - 9 E 2966/04

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Schadensersatz; Beweislastumkehr;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03

    Beamtenrecht, Schadenersatz, Beförderung, Bestenauslese,

  • VG Karlsruhe, 21.05.2003 - 5 K 2422/02

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung während Beurlaubung

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 25.07.1996 - 2 A 1/94.A   

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OVG Brandenburg, 25.07.1996 - 2 A 1/94.A (https://dejure.org/1996,41152)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.1996 - 2 A 1/94.A (https://dejure.org/1996,41152)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 2 A 1/94.A (https://dejure.org/1996,41152)
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