Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 09.06.2020

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35264
OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2018,35264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANGEHÖRIGER; AUSBILDUNGSBEZOGENHEIT; AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; ERKRANKUNG; FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUER; REGELSTUDIENZEIT; SCHWERWIEGENDE GRÜNDE; VERLÄNGERUNG

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Bafög-Empfängers auf Verlängerung seiner Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund einer schweren Erkrankung der Mutter und des Bruders; Prüfung des Vorliegens von schwerwiegenden Gründen von erheblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BAföG-Leistungen nicht verlängert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verlängerung der Ausbildungsförderung aus "schwerwiegenden" Gründen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Belastung infolge Erkrankung naher Angehöriger rechtfertigt keine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach Ablauf der Regelstudienzeit - Ausbildungsverhältnis wird nicht unmittelbar berührt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 171
  • FamRZ 2019, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 30.11.2017 - 3 K 679/16

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem Grund; Fehlschläge

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. November 2017 - 3 K 679/16 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30.11.2017 - 3 K 679/16 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung einer weiteren Ausbildungsförderung für ihr Medizinstudium abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    "Schwerwiegende" Gründe von erheblicher Bedeutung im Sinne der allgemeinen Auffangregelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, die eine Verlängerung der Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen, sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778).

    "Schwerwiegend" in diesem Sinne sind vielmehr nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778) Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

  • OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17

    Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Derartige schicksalhafte Ereignisse im familiären Umfeld eines Auszubildenden sind keine Seltenheit, müssen von einer Vielzahl von Menschen im Laufe ihres Lebens "verarbeitet" werden und berühren das Ausbildungsverhältnis unmittelbar allenfalls in begrenztem Umfang.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, bei juris , dort - noch weitergehend - für die Betreuung und Pflege eines an Demenz erkrankten Elternteils, wonach es in solchen Fällen zumutbar ist, sich vom Studium beurlauben zu lassen, um in derartigen familiären Notlagen Nachteile für die weitere Förderung der Ausbildung zu vermeiden) Das gilt hier insbesondere, weil sich dem Vorbringen über die geltend gemachte nervliche Belastung hinaus keinerlei konkrete Erfordernisse der Pflege oder Betreuung des Bruders oder der Mutter entnehmen lassen.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Selbst wenn man mit den Beteiligten davon ausgeht, dass dies der Fall war, bleibt jedenfalls festzuhalten, dass das Scheitern im ersten Versuch des Physikums, das nach der Rechtsprechung eine für die Weiterführung des Studiums notwendige Zwischenprüfung ist und deswegen im Rahmen der Beurteilung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG grundsätzlich relevant sein kann,(vgl. dazu etwa Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Auflage, Loseblatt Rn 20.6 zu § 15, wonach die als allgemeine Härteklausel zu begreifende Vorschrift auf das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung "mit Aufstiegscharakter" anwendbar sein kann, wenn das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für das Fortschreiten in der Ausbildung ist; dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 121, dort in Ablehnung einer Analogie zu § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG mangels Vorliegens einer Regelungslücke) hingegen keine "Abschlussprüfung" im Verständnis des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG darstellt.
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
    Da nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 BAföG eine Weiterleistung der Ausbildungsförderung nur für eine "angemessene" Zeit geboten ist, die Wiederholungsprüfung aber im Sommer 2012 angeboten und von der Klägerin bestanden wurde,(vgl. allgemein zur Anwendbarkeit der Nr. 4, die nicht voraussetzt, dass die Wiederholungsprüfung bestanden wird, vielmehr allein auf die Teilnahme daran abzustellen ist, grundlegend BVerwG, Urteil vom 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, NVwZ 1989, 370) rechtfertigt dies allein unter dem Aspekt der "Angemessenheit" nicht die - nach dem Sachvortrag der Beteiligten unstreitig hier notwendige - Verlängerung der Förderung um ein Jahr bis zum Dezember 2016.
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 a.a.O. und vom 6.7.2018 - 2 A 583/17 -, juris] Selbst bei dem "klassischen" Fall des schwerwiegenden Grundes in dem Zusammenhang einer die Fortsetzung der Ausbildung zumindest vorübergehenden hindernden eigenen Erkrankung des Studenten oder der Studentin, ist zudem anerkannt, dass der die Ausbildungsförderung gewährenden Stelle zumindest die Möglichkeit zu verschaffen ist, die Richtigkeit der Angaben im Hinblick auf die (eigene) Erkrankung durch Vorlage von Attesten und dergleichen zu überprüfen.

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20524
VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2020,20524)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.06.2020 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2020,20524)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 2 A 11/18 (https://dejure.org/2020,20524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07

    Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    Erst durch eine zulässige und tatsächlich vollzogene Umwandlung der Waldfläche in eine Fläche mit einer anderen Nutzungsart verliert diese ihre rechtliche Eigenschaft als Wald (vgl. u.a. Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

    Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NWaldLG muss die Umwandlung durch die Regelungen in dem Bebauungsplan selbst erforderlich werden, die Waldumwandlung zwecks Errichtung baulicher Anlagen und/oder Erschließungsanlagen in dem Bebauungsplan also hinreichend bestimmt festgelegt worden sein (Nds. OVG, Urt. v. 1.4.2008 - 4 LC 59/07 -, juris Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2012 - 1 LA 55/10

    Anwendung des § 8 Abs. 3 NWaldLG in Bezug auf das Merkmal des erheblichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60 sowie Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60).

    Der Wunsch nach Bebauung hat im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Satz 2 NWaldLG lediglich (deutlich) bessere Durchsetzungschancen, weil sich nunmehr die Sichtweise umkehrt und das Interesse an den in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 NWaldLG abschließend aufgezählten Waldfunktionen das Bauinteresse "weit überwiegen" muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 50/18

    Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung einer Waldumwandlung; Abweichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    Allein dieses Interesse ist insbesondere angesichts des grundsätzlichen Walderhaltungsziels (vgl. §§ 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 BWaldG, § 1 Nr. 1, 8 NWaldLG, Art. 20a GG; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage 2016, Rn. 45.4.6, 45.4.6.2, 45.4.6.5) aber nicht erheblich im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2018 - 10 LA 50/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage 2016, Rn. 45.4.6.5; Endres, BWaldG, Kommentar, § 9 Rn. 24).

    Da § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 NWaldLG ausdrücklich eine Erheblichkeit der wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers voraussetzt, die die Umwandlung des Waldes in eine Fläche mit anderer Nutzungsart erfordert, sind erhebliche wirtschaftliche Interessen im Sinne dieser Vorschrift nur dann anzunehmen, wenn deren Nichtberücksichtigung zu einer weitgehenden Aushöhlung und Entwertung der Eigentümerstellung im Fall der Nichtumwandlung führen würde (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2018 - 10 LA 50/18 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 11 S 73.12

    Waldumwandlung; fehlende Genehmigung; Unterlassungsanordnung; Waldbegriff;

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    Im Übrigen hängt die Waldeigenschaft einer Fläche nicht von einem besonderen Wert des darauf befindlichen Baumbestandes ab (vgl. Endres, BWaldG, Kommentar, 2014, § 2 Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.3.2014 - OVG 11 S 73.12 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    An das Gewicht der (erheblichen) wirtschaftlichen Interessen dürfen keine geringen Anforderungen gestellt werden (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 -, juris Rn. 60 sowie Beschl. v. 28.3.2012 - 1 LA 55/10 -, juris Rn. 60).
  • VG Hannover, 15.10.2008 - 11 A 4403/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage für den

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    Ein Vorverfahren war damit entbehrlich (vgl. hierzu auch VG Hannover, Urt. v. 15.10.2008 - 11 A 4403/07 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1982 - 20 A 2637/80
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.06.2020 - 2 A 11/18
    Wenn insoweit die Waldgesetze Vorgaben zur Bewirtschaftung des Waldes machen (vgl. § 11 BWaldG und § 11 NWaldLG), oder eine Waldumwandlung nur unter sehr engen Voraussetzungen zulassen, stellen diese wegen des mit den Waldgesetzen verfolgten Schutzzweckes verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG dar (vgl. u.a. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.7.1982 - 20 A 2637/80 -, NuR 1983, 322; VG Osnabrück, Urt. v. 5.7.2017 - 6 A 160/16 -, V.n.b.; zur sozialpflichtigen Situationsgebundenheit der Waldeigenschaft vgl. auch Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage 2016, Rn. 45.4.6.2, 45.4.6.5).
  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 792/20

    "Durchwachsen"; Austausch der Rechtsgrundlage; Bestimmtheit; Erledigung;

    Der Zulässigkeit der Anfechtungsklage, soweit statthaft, steht nicht entgegen, dass der Kläger vor ihrer Erhebung gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 e) NJG grundsätzlich ein Vorverfahren erfolglos hätte durchführen müssen (vgl. dazu sowie zum Folgenden auch VG Lüneburg, Urteil vom 09. Juni 2020 - 2 A 11/18 -, juris betreffend eine Verpflichtungsklage, die eine Waldumwandlungsgenehmigung zum Gegenstand hatte; s. auch VG Oldenburg, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 5 A 3885/18 -, S. 6 UA, n.v.).

    Es kann dahinstehen, ob allein aus dem Umstand, dass der Beklagte sich, wie hier, rügelos auf die Klage eingelassen hat, auf die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens geschlossen werden kann (dafür VG Lüneburg, Urteil vom 09. Juni 2020 - 2 A 11/18 -, Rn. 30, juris; s. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 C 49.17 -, Rn. 8, juris; ablehnend etwa Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 68 VwGO, Rn. 28 f.).

  • VG Trier, 02.09.2021 - 2 K 685/21

    "Adenauer-Haus": Umwandlungsgenehmigung erforderlich

    Geht man davon aus, dass die Errichtung von Gebäuden die Waldeigenschaft eines Bauplatzes unberührt lässt, solange hierfür keine Waldumwandlungsgenehmigung vorliegt (VG Potsdam, Urteil vom 11. Mai 2020 - 13 K 5251/17 - VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 5. März 2019 - 5 K 632/17 - VG Cottbus, Urteil vom 28. März 2008 - 3 K 1242/05 -, alle juris) bzw. eine Fläche erst dann ihre rechtliche Eigenschaft als Waldfläche verliert, wenn sie zulässigerweise in eine Fläche mit einer anderen Nutzungsart umgewandelt worden ist (OVG Nds, Urteil vom 1. April 2008 - 4 LC 59/07 -, juris, Rn. 44; VG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 A 11/18 -, juris Rn. 40), bei tatsächlich durchgeführter Nutzungsänderung erst mit (nachträglich) erteilter Genehmigung (VG Köln, Urteil vom 3. Juli 2012 - 14 K 7343/09 -, juris), weil andernfalls das Erfordernis einer Waldumwandlungsgenehmigung durch eigenmächtiges Handeln obsolet werden.
  • VG Lüneburg, 30.04.2021 - 2 A 219/19

    Baugebiet; Bebauungsplan; unbeplanter Innenbereich; Waldumwanlung

    Denn jedenfalls kann dem Kläger nicht darin gefolgt werden, dass allein die Festsetzung einer anderen Nutzungsart in einem Bebauungsplan ausreiche, um eine Prüfung der Umwandlungsvoraussetzung in einem nachfolgenden, durch den Bebauungsplan gebundenen Baugenehmigungsverfahren entbehrlich zu machen (vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 9.6.2020 - 2 A 11/18 - juris Rn. 43).
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