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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94   

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https://dejure.org/1994,11218
OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94 (https://dejure.org/1994,11218)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.1994 - 2 A 11008/94 (https://dejure.org/1994,11218)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 1994 - 2 A 11008/94 (https://dejure.org/1994,11218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterzahlung der Feuerwehrzulage; Beamter; Einsatzdienst der Feuerwehr; Feuerwehrdienstunfähigkeit; Ausgleichszulage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf nämlich einem Beamten ohne sein Einverständnis - von eng begrenzten Ausnahmen wie Not- und Katastrophenfällen abgesehen - schlechterdings keine Tätigkeit zugewiesen werden, die gemessen an seinem statusrechtlichen Amt "unterwertig" ist (BVerwG, DVBl. 1992, 912 [913]), wobei das Amt im statusrechtlichen Sinne u.a. durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe gekennzeichnet ist (BVerwGE 65, 270 [272] m.w.N.).

    Wäre § 13 Abs. 5 BBesG auf Fälle einer statusberührenden Versetzung beschränkt (dazu grundlegend: BVerwGE 65, 270), hätte es nahegelegen, auch dort diesen Rechtsbegriff zu benutzen, was aber nicht geschehen ist.

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94
    Unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwGE 88, 337) ist dies sowohl im Widerspruchsbescheid der Beklagten als auch in dem angefochtenen Urteil zutreffend dargelegt, so daß der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug nimmt.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1994 - 2 A 11008/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf nämlich einem Beamten ohne sein Einverständnis - von eng begrenzten Ausnahmen wie Not- und Katastrophenfällen abgesehen - schlechterdings keine Tätigkeit zugewiesen werden, die gemessen an seinem statusrechtlichen Amt "unterwertig" ist (BVerwG, DVBl. 1992, 912 [913]), wobei das Amt im statusrechtlichen Sinne u.a. durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe gekennzeichnet ist (BVerwGE 65, 270 [272] m.w.N.).
  • VG Schleswig, 18.09.2001 - 11 A 320/98

    Ausgleichszulage; Ausscheiden aus dem Amt im funktionellen Sinn;

    Auch das OVG Rheinland-Pfalz habe in seinem Urteil vom 18.11.1994 - Az 2 A 11008/94 - zur Gewährung einer Ausgleichszulage bei vorübergehender Feuerwehrdienstunfähigkeit ausgeführt, die Zulage nach § 13 Abs. 5 BBesG sei materiell ein Ersatz für die ruhegehaltfähige Stellenzulage und zähle daher zum Grundgehalt; Rechtsfolge sei die Ablösbarkeit des Beamten aus der zulageberechtigten Verwendung ohne dessen Zustimmung.
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