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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11109/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,12018
OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11109/03.OVG (https://dejure.org/2003,12018)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 A 11109/03.OVG (https://dejure.org/2003,12018)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 A 11109/03.OVG (https://dejure.org/2003,12018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall; Schriftform bei Anerkennung eines Dienstunfalls ; Sportunfall eines Mitgliedes der Betriebssportgemeinschaft

  • Judicialis

    VwVfG § 37 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 41 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 43 Abs. 1; ; BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BeamtVG § 45 Abs. 3 Satz 1; ; BeamtVG § 45 Abs. 3 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 10.12.2003)

    Verletzung bei Fußballspiel ist kein Dienstunfall // Verletzung beim Betriebssport muss schriftlich anerkannt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 332 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1988 - 2 A 29/87

    Kein Dienstunfallschutz für einen Beamten bei einem Unfall auf dem Heimweg von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11109/03
    Lediglich zur Verdeutlichung sei hervorgehoben, dass die formelle Dienstbezogenheit zu verneinen ist, weil sowohl das allgemeine Training der Betriebssportgemeinschaft als auch das konkret in Rede stehende Fußballspiel ausschließlich vom autonomen Willen der daran als Privatpersonen beteiligten Bediensteten und nicht von der Autorität des Dienstvorgesetzten getragen waren (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 1988 - 2 A 29/87 - DÖD 1989, 47).
  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11109/03
    Die materielle Dienstbezogenheit scheitert daran, dass das Fußballspiel nach Maßgabe des verfolgten Interesses und Zweckes nicht vorwiegend und ausschlaggebend der Sphäre des Dienstes zuzurechnen war (vgl. allgemein zu einem von einer Betriebssportgemeinschaft veranstalteten Fußballspiel auch BVerwG, Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG 6 C 96.63 - DVBl. 1968, 78 und OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 1963 - 6 A 1275/62 - ZBR 1963, 356).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17

    Sportunfall beim "Lehrersport"

    Demgegenüber handelt es sich bei mehr oder weniger losen Betriebssportgruppen, deren Mitglieder sich - wenn auch im Einzelfall mit Billigung des Dienstvorgesetzten - in regelmäßigen Abständen freiwillig zur gemeinsamen Ausübung von Sport zusammenfinden, nicht um dienstliche Veranstaltungen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.08.1989 - 4 S 1460/88 -, ESVGH 40, 315; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09.10.2003 - 2 A 11109/03 -, IÖD 2004, 45; VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335 -, Juris).
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