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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11115/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,18361
OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11115/06.OVG (https://dejure.org/2006,18361)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2006 - 2 A 11115/06.OVG (https://dejure.org/2006,18361)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 2 A 11115/06.OVG (https://dejure.org/2006,18361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für das Medikament Viagra; Vorliegen einer erektilen Dysfunktion nach einer Operation wegen eines Prostatakarzinoms; Einstufung einer Erektionsstörung als behandlungsbedürftige Krankheit

  • Judicialis

    LBG § 90; ; BVO § 1 Abs. 2 Satz 1; ; BVO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BVO § 4 Abs. 1 Nr. 6 Halbsatz 1; ; BVO § 4 Abs. 1 Nr. 6 Halbsatz 2 Buchstabe a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11115/06
    Die - eine Eigenvorsorge der Beamten unterstützende - Beihilfe unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum und die Leistungsformen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21 [31 ff.]), sodass nicht von einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte auszugehen ist.
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11115/06
    Die erektile Dysfunktion ist als Folge einer behandlungsbedürftigen Krankheit (Prostatakarzinom) aufgetreten und stellt darüber hinaus selbst eine behandlungsbedürftige Krankheit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2003 -BVerwG 2 C 26.02 - BVerwGE 119, 168 [170]).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 2 A 11115/06
    Dem hier gefundenen Ergebnis steht schließlich auch nicht entgegen, dass potenzsteigernde Mittel seit dem 1. Januar 2004 vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (wirksam) ausgeschlossen sind (vgl. insoweit: BSG, Urteil vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 25/03 R - BSGE 94, 302).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 10 A 11598/06

    Beihilfe für Viagra

    Dem hat der Vorschriftengeber durch eine differenziertere beihilferechtliche Regelung Rechnung zu tragen, die im Falle einer medizinischen Indikation in angemessenem Umfang eine Freistellung von den notwendigen Aufwendungen gewährleistet (ebenso bereits Urt. der 2. Senat des erkennenden Gerichts vom 15. Dezember 2006 - 2 A 11115/06.OVG - für die insofern vergleichbaren Bestimmung der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz).

    Auch insofern folgt der Senat dem soeben angeführten Urteil des 2. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. Dezember 2006 a.a.O., in dem diesbezüglich ausgeführt wird:.

    Dies muss jedenfalls deshalb gelten, weil insofern nicht von einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte ausgegangen werden kann, nachdem das System der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und die private Vorsorge der nicht gesetzlich versicherten Beamten in Verbindung mit der ihnen zustehenden ergänzenden Beihilfe andererseits strukturell verschieden sind, und sich sowohl im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum und die Leistungsformen unterscheiden (ebenso bereits Urt. des 2. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. Dezember 2006 a.a.O. unter Hinweis auf das Urt. des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 35.04 - BVerwGE 125, S. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 6 A 2321/06

    Potenzsteigernde Medikamente dürfen in NRW nicht generell von der Beihilfe

    BVerwG, Urteil vom 30.10.2003 - 2 C 26.02 -, BVerwGE 119, 168; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2006 - 2 A 1115/06 -, ZBR 2007, 170.
  • VG Regensburg, 18.02.2008 - RO 8 K 07.1650

    Kein allgemeiner Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel von der

    Diese Erwägungen treffen auf das beamtenrechtliche Krankenfürsorgeprinzip, das den Beamten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V gerade im Hinblick auf den besonderen beamtenrechtlichen Beihilfeschutz von der Vertragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse ausnimmt, nicht zu und es ist dem Dienstherrn deshalb verwehrt, die systemfremde gesetzliche Krankenversicherung (zur strukturellen Unterschiedlichkeit der Systeme vgl. auch Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2006 Az. 2 A 11115/06) zum Anknüpfungspunkt für eine nicht versicherungsfähige Beihilfekürzung an Beamte zu machen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 25. Juni 1987 Az. 2 N 1.86 - BVerwGE 77, S. 345 ff.).
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