Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9140
OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13.OVG (https://dejure.org/2014,9140)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.2014 - 2 A 11163/13.OVG (https://dejure.org/2014,9140)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 2 A 11163/13.OVG (https://dejure.org/2014,9140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 158 Abs 1 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Nr 1 BGB, § 204 Nr 12 BGB, § 73 Abs 2 S 1 BG RP
    Mehrarbeitsvergütung für Polizeibeamten - Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrarbeitsvergütung unter der Voraussetzung der Unmöglichkeit einer Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeitsvergütung unter der Voraussetzung der Unmöglichkeit einer Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf Vergütung für Mehrarbeitsstunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf Vergütung für Mehrarbeitsstunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
    Zwar unterliegt ein solcher Abgeltungsanspruch der dreijährigen Verjährungsregelung des § 195 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381).

    Die Ausgleichsansprüche sind zwar monatsweise entstanden und jeweils sofort fällig, sie waren aber zunächst nur auf Freizeitausgleich gerichtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012, a.a.O.).

    Sofern das einschlägige Fachrecht keine abweichenden Regelungen enthält (was hier nicht der Fall ist), können nach den auch im Verwaltungsprozess anwendbaren Vorschriften der §§ 291, 288 BGB Rechtshängigkeitszinsen verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
    Die Frage, ob daneben noch ein Anspruch auf Auszahlung der Mehrarbeit nach Art. 6 RL 2003/88/EG oder dem auch im Beamtenrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 -, BVerwGE 140, 351), braucht deshalb vorliegend nicht entschieden werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, weil diese aus Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckmäßig erscheint (vgl. zu diesem Maßstab: OVG RP, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 2 E 12153/00.OVG -, juris ).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
    Ausgehend von dem in § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz des bürgerlichen Rechts, nach dem eine Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der materiell-rechtliche Anspruch vom Berechtigten auch (notfalls gerichtlich) geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1967, BGHZ 47, 387; Palandt-Ellenberger, BGB, 14. Aufl. 2014, § 199 Rn. 3), beginnt die Verjährungsfrist des Vergütungsanspruchs auch hier erst mit dem Schluss des Jahres, in dem festgestanden hat, dass eine Dienstbefreiung nicht möglich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12

    Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 14. Januar 2013 (Az. 2 A 10626/12.OVG, IÖD 2013, 93) zugrunde lag.
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auch auf das Urteil des OVG Koblenz vom 29. April 2014 (2 A 11163/13 - NVwZ-RR 2014, 726) kann sich der Kläger zur Begründung seiner Auffassung, er habe erst im Jahr 2009 infolge seiner Entlassung aus dem Dienstverhältnis von seinem Anspruch auf Geldausgleich wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB Kenntnis erlangt, nicht stützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13

    Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch;

    Soweit sich dem - ohnehin nicht zu Ausgleichsansprüchen für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit, sondern zu einem Abgeltungsanspruch für auf (landes)beamtenrechtlicher Grundlage angeordnete beziehungsweise genehmigte Mehrarbeit ergangenen - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.04.2014 (- 2 A 11163/13 -, NVwZ-RR 2014, 726) etwas anderes entnehmen lässt, folgt der Senat dem nicht.

    Aus dem abermals für seinen gegenteiligen Rechtsstandpunkt in Anspruch genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.04.2014 (a.a.O.) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • OVG Saarland, 27.12.2022 - 1 A 333/20

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

    Folgt aus alledem, dass ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung nicht besteht, wenn die Gewährung von Freizeitausgleich (wie hier) infolge einer dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit vor der Ruhestandsversetzung nicht möglich war, steht diese Ansicht im Übrigen nicht in Widerspruch zu der im erstinstanzlichen Urteil als "anderweitige Auffassung" zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 29.4.2014 - 2 A 11163/13 -.
  • VG Neustadt, 19.06.2019 - 1 K 71/19

    Abgeltung, Beamtenrecht, Beamter, Dienstunfähigkeit, Dienstvereinbarung,

    Zwar unterliegt die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit keinem Schriftformerfordernis, muss sich aber auf konkrete und zeitlich abgegrenzte Mehrarbeitstatbestände beziehen; nicht erforderlich ist, dass im Zeitpunkt der Anordnung oder Genehmigung die Anzahl der zu leistenden oder bereits geleisteten Mehrarbeitsstunden bekannt ist (BVerwG, Beschluss vom 2.4.2019 - 2 B 43/18, juris; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 29.4.2014 - 2 A 11163/13.OVG, ESOVG).

    Selbst wenn die vor der regulären Altersgrenze eingetretene dauernde Dienstunfähigkeit des Klägers eine atypische "Störung" im Abgeltungssystems der Beklagten für erbrachte Überzeit darstellen sollte (vgl. OVG RP, Urteil vom 29.4.2014, a.a.O.), begründete dies nach alledem keinen Abgeltungsanspruch des Klägers.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht