Rechtsprechung
VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung einer vor seinem Grundstück eingerichteten Bushaltestelle (hier verneint)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 45 Abs 1 StVO; § 45 Abs 3 S 1 StVO; Art 14 Abs 1 GG
Anliegergebrauch; Bushaltestelle; Gemeingebrauch; verkehrsbehördliche Anordnung - verkehrslexikon.de
Zum Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung einer vor seinem Grundstück eingerichteten Bushaltestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
- OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel
Auszug aus VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
Die den Straßenverkehrsbehörden hierdurch eingeräumten Lenkungsmöglichkeiten dienen dabei in erster Linie der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs und damit dem Schutz der Allgemeinheit, während der Schutz der privaten Belange Einzelner damit grundsätzlich nicht bezweckt ist; nur soweit durch eine derartige verkehrslenkende Maßnahme gewichtige rechtlich geschützte Individualinteressen berührt werden, insbesondere etwa ein Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 2 und 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsgüter in Betracht kommt, hat der Einzelne (zumindest) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde darüber, ob eine bestimmte verkehrsrechtliche Anordnung getroffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 -VII C 48.69-, BVerwGE 37, 112; B. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85-, NJW 1987, 1096;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 45 StVO Rn. 28a m.w.N.). - BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
Auszug aus VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
Die den Straßenverkehrsbehörden hierdurch eingeräumten Lenkungsmöglichkeiten dienen dabei in erster Linie der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs und damit dem Schutz der Allgemeinheit, während der Schutz der privaten Belange Einzelner damit grundsätzlich nicht bezweckt ist; nur soweit durch eine derartige verkehrslenkende Maßnahme gewichtige rechtlich geschützte Individualinteressen berührt werden, insbesondere etwa ein Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 2 und 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsgüter in Betracht kommt, hat der Einzelne (zumindest) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde darüber, ob eine bestimmte verkehrsrechtliche Anordnung getroffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 -VII C 48.69-, BVerwGE 37, 112; B. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85-, NJW 1987, 1096;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 45 StVO Rn. 28a m.w.N.). - BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …
Auszug aus VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
Hinzu kommt - und das ist letztlich entscheidend -, dass der Anlieger einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße mit deren Schicksal grundsätzlich in der Weise verbunden ist, dass er den Gemeingebrauch Dritter und etwaige Beeinträchtigungen des Anliegergebrauchs, die aus dem Gemeingebrauch bzw. der allgemeinen Zweckbestimmung der Straße resultieren, hinnehmen muss und deshalb unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs insbesondere nicht verlangen kann, dass der Verkehr auf der an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße seiner Art und/oder seinem Umfang nach stets unverändert bleibt (vgl. BVerwG, U. v. 08.10.1976 - VII C 24.73-, NJW 1977, 2367; U. v. 29.04.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1; U. v. 06.08.1982 - IV C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098). - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75
Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder …
Auszug aus VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
Hinzu kommt - und das ist letztlich entscheidend -, dass der Anlieger einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße mit deren Schicksal grundsätzlich in der Weise verbunden ist, dass er den Gemeingebrauch Dritter und etwaige Beeinträchtigungen des Anliegergebrauchs, die aus dem Gemeingebrauch bzw. der allgemeinen Zweckbestimmung der Straße resultieren, hinnehmen muss und deshalb unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs insbesondere nicht verlangen kann, dass der Verkehr auf der an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße seiner Art und/oder seinem Umfang nach stets unverändert bleibt (vgl. BVerwG, U. v. 08.10.1976 - VII C 24.73-, NJW 1977, 2367; U. v. 29.04.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1; U. v. 06.08.1982 - IV C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098). - BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …
Auszug aus VG Osnabrück, 05.07.2002 - 2 A 112/00
Hinzu kommt - und das ist letztlich entscheidend -, dass der Anlieger einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße mit deren Schicksal grundsätzlich in der Weise verbunden ist, dass er den Gemeingebrauch Dritter und etwaige Beeinträchtigungen des Anliegergebrauchs, die aus dem Gemeingebrauch bzw. der allgemeinen Zweckbestimmung der Straße resultieren, hinnehmen muss und deshalb unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs insbesondere nicht verlangen kann, dass der Verkehr auf der an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße seiner Art und/oder seinem Umfang nach stets unverändert bleibt (vgl. BVerwG, U. v. 08.10.1976 - VII C 24.73-, NJW 1977, 2367; U. v. 29.04.1977 - IV C 15.75 -, BVerwGE 54, 1; U. v. 06.08.1982 - IV C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098).
- VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08
Abwägen; Anordnung; Beurteilung; Bus; Bushaltestelle; einrichten; Entfernung; …
Daraus folgt, dass der Kläger in Bezug auf die Einrichtung der Bushaltestelle lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Beklagte hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.06.1986, a.a.O.; Nds. OVG…, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002 - 2 A 112/00 -, juris).Für den hier zu entscheidenden Fall einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung hat dies zur Folge, dass nicht etwa darüber zu entscheiden ist, ob der objektiv optimale oder subjektiv am wenigsten störende Haltestellenstandort gewählt worden ist, sondern allein darüber, ob die Entscheidung der Beklagten nachvollziehbar und plausibel ist (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002, a.a.O.).
Diese waren jedenfalls nicht unter dem Gesichtspunkt schutzwürdiger Belange des Klägers in die Entscheidung einzubeziehen (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002, a.a.O.).
Dieser muss sich insoweit darauf verweisen lassen, gegen die jeweiligen Verursacher von Beeinträchtigungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vorzugehen (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002, a.a.O.).
- VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16
Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der …
Demgemäß schützt den Kläger seine Stellung als Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen, die mit dem (zulässigen) Gemeingebrauch der Straße durch andere - bzw. hier mit dem im Interesse der Allgemeinheit erfolgenden Betrieb einer Bushaltestelle im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs - allgemein verbunden sind (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 05. Juli 2002 - 2 A 112/00 -, juris).Insoweit muss sich der Kläger vielmehr darauf verweisen lassen, im Einzelfall entsprechende (zivilrechtliche) Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegen den jeweiligen Verursacher dieser Beeinträchtigungen geltend zu machen oder sich insoweit unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen zu wenden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris; VG Osnabrück, Urteil vom 5. Juli 2002 - 2 A 112/00 -, juris).
- VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10
Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle
zu Vorstehendem VGH Mannheim, Urteil vom 05.09.1988, 3 S 838/88, NVwZ-RR 1990, 59, sowie VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002, 2 A 112/00, zitiert nach juris. - VG Gera, 26.09.2016 - 3 E 645/16 Demgemäß schützt den Antragsteller seine Stellung als Anlieger nicht vor solchen Einwirkungen, die mit dem (zulässigen) Gemeingebrauch der Straße durch andere bzw. hier mit der im Interesse der Allgemeinheit erfolgenden Umleitung des Straßenverkehrs allgemein verbunden sind (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW - VG Osnabrück, Urt. v. 5. Juli 2002 - 2 A 112/00 - jeweils zit. nach Juris).
- VG Ansbach, 20.02.2009 - AN 10 K 08.01463
Verlegung einer Bushaltestelle; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Wahrung …
Die Wahrnehmung bzw. Durchsetzung derartiger öffentlicher Interessen ist dem Kläger nämlich nach § 42 Abs. 2 VwGO, der die Erhebung von Popularklagen ausschließt, von vorneherein verwehrt, so dass diese Gesichtspunkte bei der Überprüfung der von der Beklagten getroffenen Ermessensentscheidung - jedenfalls mit Blick auf die Belange des Klägers - auch nicht berücksichtigt werden müssen (vgl. VG Osnabrück vom 5.7.2002 - 2 A 112/00 ).