Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2003

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,16238
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03.OVG (https://dejure.org/2003,16238)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2003 - 2 A 11232/03.OVG (https://dejure.org/2003,16238)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG (https://dejure.org/2003,16238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SchulG § 50; ; SchulG § 50 Abs. 2; ; SchulG § 50 Abs. 2 Satz 1; ; SchulG § 50 Abs. 2 Satz 2; ; SchulG § 56; ; SchulG § 56 Abs. 1; ; SchulG § 56 Abs. 1 Satz 1; ; SchulG § 56 Abs. 2;... ; SchulG § 56 Abs. 4; ; SchulG § 56 Abs. 4 Satz 1; ; SchulG § 56 Abs. 4 Satz 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderung - Schülerbeförderung - Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 422
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03
    Voraussetzung für die Bindungswirkung ist nur, dass der Verwaltungsakt wirksam, also nicht nichtig ist (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 18 f. m.w.N.; auch: OVG Rh-Pf, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, zur Bindung des Sozialhilfeträgers an Entscheidungen der Schulbehörde).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 3042/88

    Erfüllung der Schulpflicht - Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03
    Eine Ausnahme von der Schulbezirkspflicht kommt deshalb grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Wohl des betroffenen Kindes eine solche Ausnahme gebietet (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. August 1989, DVBl. 1989, 1267 [1269]; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 1990, SPE 3. Folge Nr. 17; Niehues, Schulrecht, 3. Aufl. 2000, Rn. 341).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

    Die Beförderungssorge der Landkreise und kreisfreien Städte für Sonderschüler nach § 33 Abs. 1 Satz 1 PrivSchG in Verbindung mit § 56 SchulG a.F. (jetzt § 69 SchulG n.F.) bezieht sich auf die von ihnen tatsächlich zu besuchende Schule (so in Bezug auf Grund- und Hauptschulen bereits OVG Rh-Pf, Urteil vom 4. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP und DÖV 2004, 352 [LS]).
  • VG Koblenz, 05.08.2004 - 7 K 871/04
    Hätte der Gesetzgeber zusätzlich zu der Entscheidung nach § 47 Abs. 4 SchulG der hierfür fachlich kompetenten Schulbehörde hinsichtlich der Frage der Subventionswürdigkeit dieses Vorgangs eine zweite Entscheidungsebene bei den Trägern der Schülerbeförderung einführen wollen, hätte dies im Gesetz deutlicher zum Ausdruck kommen müssen (vgl. zum parallelen Problem bei einer Zuweisung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 SchulG: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 422).

    Dieser Zusammenhang erhellt, dass § 56 Abs. 4 Satz 4 SchulG lediglich auf die Beförderung von Schülern der Realschulen und der Klassenstufen 5 bis 10 der Gymnasien Anwendung findet (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 422).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - 2 D 10656/12

    Schülerbeförderungskosten; Länge des Schulwegs; sonderpädagogischer

    Die Behörden sind verpflichtet, die getroffene Regelung ihren Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 4. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 29.01.2008 - 7 K 702/07

    Keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten zur Ganztagsschule

    Ein solcher wichtiger Grund soll nach der bereits oben zitierten Begründung zu § 62 SchulG auch der Besuch einer Ganztagsschule sein (siehe LT-Drs. 14/2567, Seite 83), wobei die Träger der Schülerbeförderung an die Zuweisungsentscheidung der Schulleiter bzw. der Schulbehörde gemäß § 62 Abs. 2 SchulG gebunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG -, DÖV 2004, 352 = NVwZ-RR 2004, 422).
  • VG Kassel, 29.03.2012 - 3 K 116/11

    Schülerbeförderungskosten

    Hätte der Gesetzgeber aber über die bereits vom Staatlichen Schulamt getroffene Zuweisungsentscheidung hinaus "eine zweite Entscheidungsebene bei den Trägern der Schülerbeförderung einführen wollen", hätte dies in § 161 Abs. 5 Nr. 1 HSchG zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. zur dortigen Rechtslage: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2003 - 2 A 11253/03 -, NVwZ-RR 2004, 422).
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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2003 - 2 A 11232/03   

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https://dejure.org/2003,33351
OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2003 - 2 A 11232/03 (https://dejure.org/2003,33351)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2003 - 2 A 11232/03 (https://dejure.org/2003,33351)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2003 - 2 A 11232/03 (https://dejure.org/2003,33351)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Fahrtkosten zum Besuch einer 2 km entfernten Grundschule; Beförderungszusage für tatsächlich besuchte Grundschule; Keine Prüfung der Subventionsbedürftigkeit bezüglich der Schülerbeförderung; Bindung der Träger der Schülerbeförderung an die Entscheidung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 3042/88

    Erfüllung der Schulpflicht - Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2003 - 2 A 11232/03
    Eine Ausnahme von der Schulbezirkspflicht kommt deshalb grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Wohl des betroffenen Kindes eine solche Ausnahme gebietet (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. August 1989, DVBl. 1989, 1267 [1269]; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 1990, SPE 3. Folge Nr. 17; Niehues, Schulrecht, 3. Aufl. 2000, Rn. 341).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2003 - 2 A 11232/03
    Voraussetzung für die Bindungswirkung ist nur, dass der Verwaltungsakt wirksam, also nicht nichtig ist (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 18 f. m.w.N.; auch: OVG Rh-Pf, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, zur Bindung des Sozialhilfeträgers an Entscheidungen der Schulbehörde).
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