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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,11310
OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04.OVG (https://dejure.org/2004,11310)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.08.2004 - 2 A 11235/04.OVG (https://dejure.org/2004,11310)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG (https://dejure.org/2004,11310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung einer Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für den Besuch einer Grundschule; Zumutbarkeit beziehungsweise "Besondere Gefährlichkeit" des Schulwegs; Verletzung der gerichtlichen ...

  • Judicialis

    SchulG § 56; ; SchulG § 56 Abs. 2; ; SchulG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § ... 124; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 86; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 41
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1999 - 19 A 4220/96

    Ausgestaltung des Fahrgelderstattungsanspruchs einer Schülerin i.S.d. Gesetzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04
    Das qualifizierende Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" verlangt vielmehr eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 1999 - 19 A 4220/96 -, Juris).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04
    Die sinngemäß erhobene Rüge, das Verwaltungsgericht habe deswegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verletzt, weil es eine Ortsbesichtigung unterlassen und den Ortsbürgermeister nicht als Zeugen vernommen habe, greift schon deswegen nicht durch, weil die anwaltlich vertretenen Kläger ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben und im Zulassungsantrag auch nicht dargelegt haben, warum sich dem Verwaltungsgericht eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 11 B 31.00 -, Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 2 A 10783/16

    Schülerbeförderungskosten; besondere Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Denn die öffentliche Beförderungssorge entfällt, wenn der Schüler auf einen anderen zumutbaren Fußweg verwiesen werden kann, was voraussetzt, dass dieser Schulersatzweg die Entfernungsgrenze nicht überschreitet und nicht seinerseits besonders gefährlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 3).

    Verlangt ist eine durch die spezifischen Gegebenheiten gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 3 m.w.N; vgl. ebenso OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 25; Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 19 A 1512/14 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 24).

    Dabei ist auch die "Ortsüblichkeit' in die Betrachtung der Frage, ob eine von der allgemeinen Gefährlichkeit abweichende "besondere Gefährlichkeit' vorliegt, einzustellen (vgl. OVG Nds., Urteil vom 5. Januar 2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30; vgl. auch bereits OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 4).

    Ob solche konkreten Umstände vorliegen, ist allein nach den objektiven Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach den - unter Umständen noch so verständlichen - subjektiven Befürchtungen und Sorgen von Eltern und Schülern, denn der Gesetzgeber hat durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit' einerseits objektivierbare und andererseits pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten aufgestellt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 2; OVG Nds., Urteil vom 11. September 2013 - 2 LC 101/11 -, juris Rn. 26 und Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2016 - 19 A 847/13 -, juris Rn. 28).

    Es bleibt den Schülern oder ihren Eltern im Übrigen unbenommen, einen anderen (ggf. längeren) Weg zu wählen, um mögliche (übliche) Gefährdungen auf dem kürzesten Weg zu vermeiden (OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Das Gesetz setzt insoweit eine gesteigerte Gefahrenlage voraus, um einen Schulweg als besonders gefährlich einstufen zu können (vgl. Rheinland-Pfälzisches OVG, Beschluss vom 5. August 2004, - 2 A 11235/04 -, NVwZ-RR 2005, 41).
  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19

    Schülerbeförderungskosten; Merkmal der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Die Durchführung einer Ortstermins war im Übrigen schon deshalb nicht geboten, weil das in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrene Verwaltungsgericht - das vorliegend in dem mit dem Berufungszulassungsantrag angegriffenen Urteil auch ausdrücklich auf seine Erkenntnisse aus dem Verfahren 2 K 1047/14.NW zu dem hier streitgegenständlichen Streckenabschnitt verwiesen hat - unschwer in der Lage war, die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe des auch in den Verwaltungsakten umfangreich enthaltenen Karten- und Bildmaterials zu beurteilen (vgl. dazu auch OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04 -, juris Rn. 5).
  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG - , NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

    Das qualifizierende Merkmal der besonderen Gefährlichkeit verlangt eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 41).

    Bei der Feststellung der vom Gesetz geforderten besonderen Gefahr ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch das Anknüpfen an die Länge des kürzesten Fußwegs und an das Merkmal der "besonderen Gefährlichkeit" sowohl objektivierbare als auch pauschalierende Voraussetzungen für die Verpflichtung der Kommunen zur Beförderung der Schüler aufgestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. August 2004, a.a.O.).

  • VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10

    Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule

    Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ; VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03; VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]).
  • VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe

    Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ; VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03; VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 O 118/09

    Gefährlichkeit eines Schulwegs für Schüler als maßgebliche Grundlage für einen

    Ob jedoch der Härtefallkommission angesichts der fehlenden Regelung von tatbestandlichen Voraussetzungen in der Härtefallklausel ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der wohl maßgeblichen konkreten objektiven Gefährlichkeit des Schulweges eingeräumt ist, erscheint zweifelhaft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 04. April 2008 - 2 LB 7/07 - , zit. nach juris Rn. 59; OVG Koblenz, Beschl. v. 05. August 2004 - 2 A 11235/04 - , zit. nach juris Rn. 2).
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