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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05/OVG   

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https://dejure.org/2006,8568
OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05/OVG (https://dejure.org/2006,8568)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2006 - 2 A 11274/05/OVG (https://dejure.org/2006,8568)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05/OVG (https://dejure.org/2006,8568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einführung eines Studienkontensystems mit Anfall einer Studiengebührenpflicht bei Erschöpfung des Studienguthabens; Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes bei Erhebung einer Studiengebühr für sog. Langzeitstudierende trotz Beginn des ...

  • Judicialis

    HochSchG § 70; ; HochSchG § 70 Abs. 1; ; HochSchG § 70 Abs. 3; ; HochSchG § 70 Abs. 4; ; HochSchG § 70 Abs. 4 Satz 1; ; HochSchG § 70 Abs. 8; ; StudKVO § 14; ; StudKVO § 14 Abs. 3;... ; StudKVO § 14 Abs. 4; ; StudKVO § 6; ; StudKVO § 6 Abs. 1; ; StudKVO § 6 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 720 (Ls.)
  • DÖV 2006, 521
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Insbesondere ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte kein allgemeiner Anspruch auf die Kostenfreiheit des gewählten Studiums (BVerwGE 102, 142 [146 f.]; 115, 32 [36 f.]).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn allen dazu Befähigten ein Studium ermöglicht und eine Sonderung der Studierenden nach den Besitzverhältnissen der Eltern verhindert wird (BVerwGE 115, 32 [37]).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (BVerwGE 115, 32 [48]).

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Insbesondere ist der Gesetzgeber verpflichtet, im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 61, 260 [275]).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Recht zur freien Wahl der Ausbildungsstätte (BVerfGE 33, 303 [336]) steht einer Gebührenregelung, wie sie § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung festschreibt, nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.1551

    Befreiung von den Gebühren für ein Zweitstudium; Verstoß gegen das

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Der Kläger kann sich zur Begründung seiner Auffassung auch nicht auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 2001 - 7 B 00.1551 - stützen.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Dieser Grundsatz verlangt, dass staatliches Handeln in den grundlegenden Bereichen erst durch förmliches Gesetz legitimiert wird (BVerfGE 98, 218 [251]).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Insbesondere ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte kein allgemeiner Anspruch auf die Kostenfreiheit des gewählten Studiums (BVerwGE 102, 142 [146 f.]; 115, 32 [36 f.]).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Die zentrale Zulässigkeitsanforderung an nichtsteuerliche Abgaben, wie sie eine Studiengebühr darstellt, nämlich eine besondere sachliche Rechtfertigung, die den bloßen Einnahmeerzielungszweck ergänzt oder ersetzt, verlangt u.a., dass die Bemessung der Gebühr von zulässigen Gebührenzwecken getragen wird, die der Gesetzgeber bei der tatbestandlichen Ausgestaltung erkennbar verfolgt (BVerwGE 108, 1 [17 f.]).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Nichtigkeit der dahingehenden Regelung des § 27 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3138) festgestellt (BVerfGE 112, 226).
  • VG Mainz, 22.10.2021 - 1 L 787/21

    Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht

    Schließlich vermittelt Art. 12 Abs. 1 GG dem Antragsteller auch keinen generellen Anspruch auf ein kosten- bzw. gebührenfreies Studium, wobei sich Grenzen etwa aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip ergeben können (vgl. Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 94. EL Januar 2021, Art. 12, Rn. 71; zu - zulässigen - Studiengebühren auch OVG RP, Urteil vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05 -, juris).
  • VG Mainz, 15.10.2008 - 7 K 101/08

    Volle Zweitstudiengebühr bei vorangegangenem Studium an der Fachhochschule für

    Soweit aus §§ 35 Abs. 3 und 70 Abs. 1 HochSchG sowie den Vorschriften der StudKVO und dem Besonderen Gebührenverzeichnis folgt, dass ein Studium, das sich nicht auf den Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses oder einen konsekutiven Masterstudiengang bezieht, grundsätzlich von Anfang an studiengebührenpflichtig ist, lässt sich die zur Vereinbarkeit der Langzeitstudiengebühren mit Art. 12 Abs. 1 GG ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 6 B 22/05 - ; Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8/00 - Urteil vom 23. Oktober 1996 - 6 C 1.94 - BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 1 BvR 1938/05 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05.OVG - und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Juli 2008 - 2 A 10358/08.OVG -) ohne Bedenken übertragen.
  • VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09

    Studienbeitrag auch bei Fortsetzung eines 18 Jahre unterbrochenen Studiums

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass eine solche Regelung gesetzeswidrig sei, weil es sich um eine unzulässige Rückwirkung handele, verweist das erkennende Gericht auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05.OVG.
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