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OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1999 - 2 A 11524/98 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 2 A 11524/98 (https://dejure.org/1999,23155)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Erholungsurlaub - Urlaubsabgeltung durch Ferien für beamtetes Lehrpersonal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier - 1 K 273/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1999 - 2 A 11524/98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1983 - 2 A 17/83
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1999 - 2 A 11524/98
Sie lässt sich vielmehr auf der Grundlage der schon seit längerer Zeit bestehenden und den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12.10.1983 - 2 A 17/83 -, ZBR 1984, 314 = DÖD 1984, 153 equals DVBl 1984, 487 f.), an welcher festgehalten wird, ohne weiteres bejahen.
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 567/98
Urlaub für Lehrkräfte an einer Lehranstalt für pharmazeutisch-technische …
Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist für die Anwendung dieser Vorschrift persönliche Geltungsvoraussetzung, daß die beamtete Lehrkraft über die laufbahnrechtliche Befähigung für ein Lehramt an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule i.S.d. Schulgesetzes verfügt (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz 14. Januar 1999 - 2 A 11524/98.OVG). - BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 222/98 Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist für die Anwendung dieser Vorschrift persönliche Geltungsvoraussetzung, daß die beamtete Lehrkraft über die laufbahnrechtliche Befähigung für ein Lehramt an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule i.S.d. Schulgesetzes verfügt (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz 14. Januar 1999 - 2 A 11524/98.OVG).
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 238/98 Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist für die Anwendung dieser Vorschrift persönliche Geltungsvoraussetzung, daß die beamtete Lehrkraft über die laufbahnrechtliche Befähigung für ein Lehramt an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule i.S.d. Schulgesetzes verfügt (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz 14. Januar 1999 - 2 A 11524/98.0VG).