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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01 (https://dejure.org/2002,19438)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2002 - 2 A 11572/01 (https://dejure.org/2002,19438)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 2 A 11572/01 (https://dejure.org/2002,19438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Hinsichtlich des Umfangs der auf dem Alimentationsprinzip beruhenden finanziellen Ausstattung der Beamten ist dabei vor allem zu beachten, dass diese Pflicht keine bestimmte Besoldungssumme gewährleistet (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 49, 260 [272]; 53, 257 [307]; 55, 372 [392]).Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Besoldung einen breiten Gestaltungsspielraum, der unter bestimmten Voraussetzungen sogar Gehaltsabsenkungen zulässt (vgl. BVerfGE 18, 159 [166 f.]; 44 249 [263]; 55, 372 [392]; 56, 146 [162 f. 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310 ff.]).

    Ob die Dienstbezüge eines Beamten danach ausreichend sind, ist anhand des Nettoeinkommens zu beurteilen, des Einkommens also, das dem Beamten nach Abzug der Steuern zufließt und das er ausgeben kann (vgl. grundlegend BVerfGE 44, 249 [264 f.]; 81, 363 [375]).

    Auf dieser Grundlage war es ihm durchaus möglich, mit der ihm gewährten Besoldung seine Grundbedürfnisse und die seiner Ehefrau zu decken und sich amtsangemessen ein "Minimum an Lebenskomfort" zu leisten (vgl. BVerfGE 44, 249 [265 f.]; 76, 256 [324]; 81, 363 [376]).

    Für ein auf Besitzstandswahrung hinauslaufendes Vertrauen gibt die Rechtsordnung dem gegenüber nichts her (vgl. BVerfGE 3, 58 [60]; 11, 203 [215]; 16, 94 [115]; 18, 159 [160 f.]; 44, 249 [263]; 56, 146 [162 f., 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Vorrangiger Maßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung der Beamtenbesoldung ist die aus Art. 33 Abs. 5 GG folgende Verpflichtung des Besoldungsgesetzgebers, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 21, 329 [344]; 37, 167 [178]; 76, 256 [298]).

    Auf dieser Grundlage war es ihm durchaus möglich, mit der ihm gewährten Besoldung seine Grundbedürfnisse und die seiner Ehefrau zu decken und sich amtsangemessen ein "Minimum an Lebenskomfort" zu leisten (vgl. BVerfGE 44, 249 [265 f.]; 76, 256 [324]; 81, 363 [376]).

    Für ein auf Besitzstandswahrung hinauslaufendes Vertrauen gibt die Rechtsordnung dem gegenüber nichts her (vgl. BVerfGE 3, 58 [60]; 11, 203 [215]; 16, 94 [115]; 18, 159 [160 f.]; 44, 249 [263]; 56, 146 [162 f., 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310]).

  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Hinsichtlich des Umfangs der auf dem Alimentationsprinzip beruhenden finanziellen Ausstattung der Beamten ist dabei vor allem zu beachten, dass diese Pflicht keine bestimmte Besoldungssumme gewährleistet (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 49, 260 [272]; 53, 257 [307]; 55, 372 [392]).Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Besoldung einen breiten Gestaltungsspielraum, der unter bestimmten Voraussetzungen sogar Gehaltsabsenkungen zulässt (vgl. BVerfGE 18, 159 [166 f.]; 44 249 [263]; 55, 372 [392]; 56, 146 [162 f. 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310 ff.]).

    Für ein auf Besitzstandswahrung hinauslaufendes Vertrauen gibt die Rechtsordnung dem gegenüber nichts her (vgl. BVerfGE 3, 58 [60]; 11, 203 [215]; 16, 94 [115]; 18, 159 [160 f.]; 44, 249 [263]; 56, 146 [162 f., 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310]).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Ob die Dienstbezüge eines Beamten danach ausreichend sind, ist anhand des Nettoeinkommens zu beurteilen, des Einkommens also, das dem Beamten nach Abzug der Steuern zufließt und das er ausgeben kann (vgl. grundlegend BVerfGE 44, 249 [264 f.]; 81, 363 [375]).

    Auf dieser Grundlage war es ihm durchaus möglich, mit der ihm gewährten Besoldung seine Grundbedürfnisse und die seiner Ehefrau zu decken und sich amtsangemessen ein "Minimum an Lebenskomfort" zu leisten (vgl. BVerfGE 44, 249 [265 f.]; 76, 256 [324]; 81, 363 [376]).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Ein Tatbestand echter Rückwirkung, d.h. ein Eingriff in ein in der Vergangenheit liegendes und dort bereits abgewickeltes Rechtsverhältnis (vgl. dazu BVerfGE 37, 361 [391]; 72, 175 [196]; 97, 67 [78]) kann hierin schon deshalb nicht gesehen werden, weil die den Kläger belastenden Veränderungen der Besoldungsstruktur erst nach dem In-Kraft-Treten des Reformgesetzes am 1. Juli 1997 wirksam geworden sind.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Für ein auf Besitzstandswahrung hinauslaufendes Vertrauen gibt die Rechtsordnung dem gegenüber nichts her (vgl. BVerfGE 3, 58 [60]; 11, 203 [215]; 16, 94 [115]; 18, 159 [160 f.]; 44, 249 [263]; 56, 146 [162 f., 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310]).
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Vorrangiger Maßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung der Beamtenbesoldung ist die aus Art. 33 Abs. 5 GG folgende Verpflichtung des Besoldungsgesetzgebers, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 21, 329 [344]; 37, 167 [178]; 76, 256 [298]).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Zur Rechtfertigung einer Gehaltsabsenkung bedarf es freilich sachgerechter Gründe sowie der Belassung einer solchen Finanzausstattung, die einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten sicherstellt (vgl. BVerfGE 8, 1 [14, 16 ff.]; 99, 300 [314]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Vorrangiger Maßstab für die verfassungsrechtliche Überprüfung der Beamtenbesoldung ist die aus Art. 33 Abs. 5 GG folgende Verpflichtung des Besoldungsgesetzgebers, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 21, 329 [344]; 37, 167 [178]; 76, 256 [298]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2002 - 2 A 11572/01
    Hinsichtlich des Umfangs der auf dem Alimentationsprinzip beruhenden finanziellen Ausstattung der Beamten ist dabei vor allem zu beachten, dass diese Pflicht keine bestimmte Besoldungssumme gewährleistet (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 49, 260 [272]; 53, 257 [307]; 55, 372 [392]).Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Besoldung einen breiten Gestaltungsspielraum, der unter bestimmten Voraussetzungen sogar Gehaltsabsenkungen zulässt (vgl. BVerfGE 18, 159 [166 f.]; 44 249 [263]; 55, 372 [392]; 56, 146 [162 f. 165]; 64, 367 [379]; 76, 256 [310 ff.]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvR 187/73

    Voraussetzungen für die Zulassung als Beistand im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10516/07

    Kein Anspruch auf Besoldungsanpassung entsprechend dem Ergebnis von

    Danach war im Jahre 1999 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Lebenshaltungskosten in Höhe von 0, 7 % und im Jahre 2000 gegenüber dem Jahre 1999 in Höhe von 2, 1 % festzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2002 - 2 A 11572/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP - m.w.N.).
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