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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,16319
OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04.OVG (https://dejure.org/2005,16319)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2005 - 2 A 11887/04.OVG (https://dejure.org/2005,16319)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2005 - 2 A 11887/04.OVG (https://dejure.org/2005,16319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe im Beamtenrecht; Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Beihilfefähigkeit von weitergehenden Aufwendungen für eine Verhinderungspflege durch andere geeignete Personen bei Inanspruchnahme einer Pauschalbeihilfe

  • Judicialis

    BVO § 6; ; BVO § 6 Abs. 1; ; BVO § 6 Abs. 3; ; BVO § 6 Abs. 4; ; BVO § 6 Abs. 5; ; SGB XI § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Im Unterschied dazu basieren die Leistungen der Pflegeversicherung auf einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsverhältnis zum Begünstigten und stehen in einem synallagmatischen Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 [279 ff.]; Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - DVBl 2004, 1420 [1423]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11758/01

    Keine Beihilfe für antiallergene Bettbezüge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Ein unmittelbarer Durchgriff auf den Fürsorgegedanken ist lediglich in wenigen, extrem gelagerten Ausnahmefällen geboten, in denen der Beihilfeberechtigte mit erheblichen, nicht versicherbaren Aufwendungen belastet bleibt, die eine amtsangemessene Lebensführung drastisch und unzumutbar beeinträchtigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2002 - 2 A 11758/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212 [219 f.]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Ein unmittelbarer Durchgriff auf den Fürsorgegedanken ist lediglich in wenigen, extrem gelagerten Ausnahmefällen geboten, in denen der Beihilfeberechtigte mit erheblichen, nicht versicherbaren Aufwendungen belastet bleibt, die eine amtsangemessene Lebensführung drastisch und unzumutbar beeinträchtigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2002 - 2 A 11758/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212 [219 f.]).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Im Unterschied dazu basieren die Leistungen der Pflegeversicherung auf einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsverhältnis zum Begünstigten und stehen in einem synallagmatischen Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 [279 ff.]; Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - DVBl 2004, 1420 [1423]).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Grundlage für die Gewährung von Beihilfen ist der in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verfassungsrechtlich vorgegebene und in § 87 LBG einfachgesetzlich geregelte Grundsatz der Fürsorge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 [99]; Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 [232 f.]).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Ein Beihilfeanspruch kann nur unter der Voraussetzung unmittelbar auf den Fürsorgegrundsatz gestützt werden, dass ohne Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 2 A 11009/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - NVwZ-RR 2000, 99).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 2 A 11887/04
    Grundlage für die Gewährung von Beihilfen ist der in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verfassungsrechtlich vorgegebene und in § 87 LBG einfachgesetzlich geregelte Grundsatz der Fürsorge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 [99]; Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 [232 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13

    Beihilfe für die Kosten einer Haushaltshilfe - Aufteilung der Haushaltsführung

    Angesichts der grundsätzlichen Strukturunterschiede beider Sicherungssysteme (hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980 - 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 04.03.2005 - 2 A 11887/04 - IÖD 2005, 176) besteht daher mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte kein Anspruch auf Gleichbehandlung der Beamten mit den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung, zumal hier lediglich mittelbare Krankheitskosten betroffen sind und lediglich der Randbereich der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht berührt ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10492/05

    Beihilfefähigkeit einer Familien- und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt

    Im Unterschied dazu basieren die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis zu den Begünstigten und stehen dabei in einem synallagmatischen Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen, wobei letztere vor dem Hintergrund des hier geltenden Solidaritätsprinzips naturgemäß sowohl für die Einstandspflicht der Versicherung wie auch für den Umfang der möglichen Leistungen mitbestimmend sein können (vgl. Urt. des erkennenden Gerichts vom 4. März 2005 - 2 A 11887/04 - m.w.N. sowie BVerwGE 60, S. 212, 222).
  • VG Braunschweig, 14.09.2007 - 7 A 71/06

    Arzneimittel; Aufwendung; Ausschluss; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Dass diese neben den Beiträgen für die private Krankenversicherung entstehende Belastung gemessen an Dienstbezügen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO eine Gefährdung des amtsangemessenen Lebensunterhalts bewirken könnte, ist vom Kläger nicht überzeugend dargelegt worden und auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu einer jährlichen Belastung von 716, 00 Euro bei einem monatlichen Versorgungsbezug von 1.700,00 Euro: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 04.03.2005 - 2 A 11887/04 -, IÖD 2005, 176 f. und nachfolgend BVerwG, Beschl. vom 22.09.2005, aaO.; zu einer Belastung von monatlich 113, 71 Euro bei monatlichen Nettobezügen von rund 2.300,00 Euro: OVG Saarland, Beschl. vom 10.06.2006, aaO.; zu einer monatlichen Belastung von 150, 00 Euro bei monatlichen Nettobezügen von 1.604,98 Euro: VG Lüneburg, Urt. vom 24.11.2004 - 1 A 4/03 -, juris; a.A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 10.09.2007 - 1 A 4955/05 -).
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