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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,8777
OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04.OVG (https://dejure.org/2005,8777)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2 A 11888/04.OVG (https://dejure.org/2005,8777)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG (https://dejure.org/2005,8777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung der Schüler zu Privatschulen; Finanzielle Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten; Heilpädagogische Sonderschulen auf Grundlage der Waldorfpädagogik; Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates; Horizontaler Finanzausgleich zwischen den Ländern; ...

  • Judicialis

    SchulG a.F. § 56; ; SchulG a.F. § 47 Abs. 4 Satz 2; ; SchulG a.F. § 17 Abs. 3; ; SchulG n.F. § 69; ; SchulG n.F. § 59 Abs. 4 Satz 2; ; SchulG n.F. § 22 Abs. 3; ; PrivSchG § 28; ; P... rivSchG § 28 Abs. 1; ; PrivSchG § 28 Abs. 2; ; PrivSchG § 33 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Verpflichtung der Kommunen zur Schülerbeförderung bei Privatschulen (hier: Waldorfschule)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 703
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 8/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Aus diesem Grunde ist es dem Land nicht verwehrt, aber auch ausreichend, den Kommunen als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung neben der Beförderungssorge für die Schüler öffentlicher Schulen zusätzlich auch die Beförderungssorge für die Schüler der dem öffentlichen Schulsystem zuzurechnenden Schulen in freier Trägerschaft aufzuerlegen (so auch schon OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 8/89.OVG - NVwZ-RR 1990, 199 [200]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Zwar umfasst dieses Recht grundsätzlich auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schularten bzw. -formen sowie das Verbot, das Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 - BVerfGE 34, 165 [183 ff]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Abgesehen davon findet diese Schutzpflicht ihren Grund in der Förderung individueller Freiheit der Ersatzschulträger (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8 und 16/84 - BVerfGE 75, 40 [68]), nicht aber in dem Recht der Eltern, für ihre Kinder eine beliebige Ersatzschule in freier Trägerschaft wählen zu können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Erforderlich ist eine ausdrücklich und klare gesetzliche Übernahmeregelung (vgl. OVG Rh-Pf, Urteile vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG - AS 30, 433 [436 ff] und 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG - DÖV 2004, 971).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 2 A 11232/03

    Schulrecht, Schülerbeförderung, Grundschule, Hauptschule, Schulbezirk, Zuweisung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Die Beförderungssorge der Landkreise und kreisfreien Städte für Sonderschüler nach § 33 Abs. 1 Satz 1 PrivSchG in Verbindung mit § 56 SchulG a.F. (jetzt § 69 SchulG n.F.) bezieht sich auf die von ihnen tatsächlich zu besuchende Schule (so in Bezug auf Grund- und Hauptschulen bereits OVG Rh-Pf, Urteil vom 4. November 2003 - 2 A 11232/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP und DÖV 2004, 352 [LS]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 2 A 10433/04

    Keine Pflicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs bei vollkommener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
    Erforderlich ist eine ausdrücklich und klare gesetzliche Übernahmeregelung (vgl. OVG Rh-Pf, Urteile vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG - AS 30, 433 [436 ff] und 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG - DÖV 2004, 971).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Dies bedarf jedoch einen klaren gesetzlichen Übernahmeregelung (vgl. OVG RP, Urteile vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 433 [436 ff.], vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364 [366 f.] und vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [113 f.] sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 2 A 10864/12.OVG - und vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [443]).

    Deshalb ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, aber auch ausreichend, neben der Beförderungssorge für die Schüler öffentlicher Schulen zusätzlich auch die Beförderungssorge für die Schüler der dem öffentlichen Schulsystem zuzurechnenden Schulen in freier Trägerschaft zu übernehmen (OVG RP, Urteil vom 2. Februar - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [116]).

    Einen Anspruch auf Freistellung von den Beförderungskosten für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten eine bestimmte Schule bzw. einen bestimmten Schultyp aus pädagogischen Gründen für vorzugswürdig erachten, vermittelt das Freiheitsgrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 LV nicht (OVG RP, Urteil vom 2. Februar - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [117]; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, BVerfGE 34, 165 [183 ff.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 [77 und 79]).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Insofern stünde es dem Beklagten gemäß § 114 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 NSchG frei, im Fall einer erneuten Sachentscheidung seine gesetzliche Pflicht aus § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG auf die Erstattung der geringeren Aufwendungen zu begrenzen, die fiktiv für die geringere Entfernung zu einer dieser Schulen entstünden (§ 114 Abs. 4 NSchG), sofern sichergestellt ist, dass diese - in einem anderen Bundesland gelegenen - Schulen auf der Grundlage einer entsprechenden Gestattung der Schulbehörde (zu diesem Erfordernis Beschluss des 13. Senat des erkennenden Gerichts vom 3. Januar 2005, - 13 LA 532/04 -, Juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005, - 2 A 11888/04 -, DÖV 2006, 703, wonach sich die Beförderungssorge für Sonderschüler auf die Schule bezieht, die von der Schulbehörde im konkreten Fall festgelegt worden ist) die Beschulung der Klägerin in dem von ihr gewählten Bildungsgang sicherstellen würden.
  • VG Koblenz, 13.06.2018 - 4 K 123/18

    Fahrtkostenerstattung für Grundschüler an einer Freien Waldorfschule

    Dies bedarf jedoch einer klaren gesetzlichen Übernahmeregelung (vgl. OVG RP, Urteile vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 433 [436 ff.], vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364 [366 f.] und vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [113 f.] sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 2 A 10864/12.OVG - und vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [443]).

    Deshalb ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, aber auch ausreichend, neben der Beförderungssorge für die Schüler öffentlicher Schulen zusätzlich auch die Beförderungssorge für die Schüler der dem öffentlichen Schulsystem zuzurechnenden Schulen in freier Trägerschaft zu übernehmen (OVG RP, Urteil vom 2. Februar - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [116]).

    Einen Anspruch auf Freistellung von den Beförderungskosten für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten eine bestimmte Schule bzw. einen bestimmten Schultyp aus pädagogischen Gründen für vorzugswürdig erachten, vermittelt das Freiheitsgrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 LV nicht (OVG RP, Urteil vom 2. Februar - 2 A 11888/04.OVG -, AS 32, 112 [117]; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, BVerfGE 34, 165 [183 ff.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 [77 und 79]).".

  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Sind die Eltern verantwortlich für die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht, dann gehört dazu auch, für die Bewältigung des Schulweges zu sorgen (Hess.VGH, Urteil vom 04.11.2005 a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2005, DÖV 2006, 703; Köller a.a.O., Anm. 4.2 zu § 161).
  • VG Trier, 09.04.2014 - 5 K 1627/13

    Kein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme der Beförderungskosten zur

    Aus diesem Grunde ist es dem Land nicht verwehrt, aber ausreichend, den Kommunen als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung neben der Beförderungssorge für die Schüler öffentlicher Schulen zusätzlich auch die Beförderungssorge für die Schüler dem öffentlichen Schulsystem zuzurechnenden Schulen in freier Trägerschaft aufzuerlegen (vgl. zum Vorstehenden: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - Az.: 2 A 11888/04-).
  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 10433/04.OVG -, AS 31, 364).
  • VG Koblenz, 27.07.2010 - 5 L 914/10

    Streit um Beförderung zu Kindestagesstätte

    Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates verlangen nicht, die Beförderung von Kindergartenkindern umfassend und in jeder Hinsicht durch die Landkreise und kreisfreien Städte sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz zu der stringenteren Regelung der Schülerbeförderung: Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -).
  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15

    Schülerbeförderung

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht willkürlich, wenn er die (vollständige) Kostenübernahme für die Schülerbeförderung nur für diejenigen Schüler vorsieht, die im Landkreis zur Schule gehen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. April 1990 - Vf. 28-VI-89 -, NVwZ-RR 1991, 74, 75; für den Besuch einer Schule in einem anderen Bundesland vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04 -, juris Rn. 26 ff.; VG Köln, Urteil vom 28. September 2011 - 10 K 6302/10 -, juris Rn. 23; sowie für den Besuch einer Schule im Ausland: BVerwG, Beschluss vom 12. April 1985 - 7 B 201/84 -, juris Rn. 2).
  • VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09

    Keine Kostenerstattung für Schulbuslinien von Cochem-Zell nach Neuwied

    Letztlich ist es aber die - private - Pflicht der Eltern der Schüler, im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für den Transport zu und von der Schule zu sorgen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -).
  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Die aus der gesetzlichen Entwicklung des Schülerbeförderungsrechts deutlich werdende schrittweise Entlastung der Eltern ändert nichts daran, dass es vom Grundsatz her ihre Aufgabe bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2003 - 2 A 10588/03.OVG -, AS 30, 34; Urteil vom 2. Februar 2005 - 2 A 11888/04.OVG -, DÖV 2006, 703; Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 A 104333/04.OVG -, AS 31, 364).
  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

  • VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15

    Schülerbeförderung

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