Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13113/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sanatoriumsbehandlung; Anerkennungsbescheid; Beihilferechtliche Anerkennung; Beihilfefähigkeit
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 25.07.1995 - 6 K 4375/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13113/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10579/91
Beihilfeberechtigter Ruhestandsbeamter; Krankhafter Alkoholismus; Beihilfeantrag; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13113/95
Zwar kann die Berufung auf den Ablauf einer Frist sich ausnahmsweise als unzulässige Rechtsausübung erweisen, wenn der Beamte aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere eines qualifizierten Fehlverhaltens des Dienstherrn, sich auf die betreffende Frist nicht einzurichten vermochte (siehe auch Urteil des erkennenden Senats vom 02. Oktober 1991 - 2 A 10579/91.OVG - = DÖD 1993, 60 [61]).
- VG Lüneburg, 15.04.2020 - 8 A 326/17
Anerkennung; Beihilfe; Depression; Rehabilitationsmaßnahme; rezidivierende …
22 Die Befristung ist ferner mit höherrangigem Recht - insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - vereinbar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.12.1996 - 2 A 13113/95 -, juris Rn. 21 zur damals entsprechenden Landesregelung;… Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, 149. Erg.-Lfg. 07/2019, Rn. 13 zum inhaltsgleichen § 36 Abs. 1 Satz 1 und 4 BBhV).Ein Beamter in der Situation des Klägers kann ohne Weiteres die Verlängerung des Anerkennungsbescheides beantragen, wenn für ihn erkennbar wird, dass er die Rehabilitationsmaßnahme erst später als vier Monate nach Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides wird beginnen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.12.1996 - 2 A 13113/95 -, juris Rn. 21 zur damals entsprechenden Landesregelung).
Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit stand ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die Behandlung innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides begonnen werde; dieser Hinweis reichte aus und ermöglichte dem Kläger, das Erforderliche zur Wahrung seiner Rechte zu veranlassen, ohne dass es hierzu noch eines ausdrücklichen Hinweises des Beklagten auf die Verlängerungsmöglichkeit bedurft hätte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.12.1996 - 2 A 13113/95 -, juris Rn. 23, 22 a. E. zur damals entsprechenden Landesregelung).