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   VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07   

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https://dejure.org/2008,28683
VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07 (https://dejure.org/2008,28683)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 A 132.07 (https://dejure.org/2008,28683)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 A 132.07 (https://dejure.org/2008,28683)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 12 B 49.07

    Zum Anspruch auf Informationszugang - hier: Angaben über Flugdaten in den USA

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    i. S. v. § 3 Nr. 1 IFG liegen schon dann vor, wenn sich das Bekanntwerden der Information negativ oder ungünstig auswirken kann: Dabei genügt jeder in Betracht zu ziehende Nachteil (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - OVG 12 B 49.07 - Urteil der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 20).

    Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 IFG trägt insgesamt der Sensibilität und hohen Schutzbedürftigkeit der geschützten Rechtsgüter Rechnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - OVG 12 B 49.07 -).

  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06

    Auskunft über Flugdaten und nachteilige Auswirkungen auf internationale

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    i. S. v. § 3 Nr. 1 IFG liegen schon dann vor, wenn sich das Bekanntwerden der Information negativ oder ungünstig auswirken kann: Dabei genügt jeder in Betracht zu ziehende Nachteil (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Oktober 2008 - OVG 12 B 49.07 - Urteil der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 20).
  • VG Berlin, 22.10.2008 - 2 A 114.07

    Zugang zu geschützten Informationen über das Robert-Koch-Institut

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    An die Wahrscheinlichkeit eines Nachteils sind daher nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. auch Urteil der Kammer vom 22. Oktober 2008 - VG 2 A 114.07 -, wonach an die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung i. S. v. § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer die möglicherweise eintretende Beeinträchtigung ist).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    Dies geschieht in der Weise, in der das Gericht der Hauptsache auch sonst seiner Pflicht zur Erforschung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) nachkommt (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42/07).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    Die dort geregelte Verpflichtung der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften soll sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangen, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens in dem Rechtsstreit machen zu können (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13/03 - juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    Die Kammer hat hierzu mit Urteil vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    Dem geltend gemachten Anspruch steht jedoch der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG entgegen.Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 71/83 - Rn. 15, juris; BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37/95 - Rn. 15, juris).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 4.87
    Auszug aus VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07
    Der Umfang dieser Ermittlungspflicht wird - neben Klageantrag und Streitgegenstand - durch die Anspruchsvoraussetzungen des materiellen Rechts bestimmt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4/87 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 20).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Der Bericht vom 27. Juli 2007 war auch Gegenstand einer vom Kläger gegen den Beigeladenen zu 2 gerichteten Klage auf Informationszugang vor den Berliner Verwaltungsgerichten: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2008 (VG 2 A 132.07), mit dem die Klage auf Offenlegung des Berichts abgewiesen wurde, ist zwischenzeitlich für wirkungslos erklärt worden; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach übereinstimmender Erledigungserklärung mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (OVG 12 B 5.09) dem dort beklagten Beigeladenen zu 2 die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil er voraussichtlich unterlegen wäre und zur Begründung auf den - hier mit der Beschwerde angegriffenen - Beschluss des Fachsenats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 verwiesen.
  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Im Übrigen scheint die Beklagte nicht zur Kenntnis zu nehmen, dass das von ihr in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2008 - VG 2 A 132.07 - zwischenzeitlich wie der Senat im Beschluss vom 23. Juni 2011 ausgeführt hat (BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 S. 132) für wirkungslos erklärt worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.09 -).
  • VGH Hessen, 01.10.2008 - 6 B 1133/08

    Zum Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Darauf, dass von dem Antrag auf Informationszugang Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Antragstellerin i. S. d. § 6 Satz 2 IFG betroffen sein können, deuten bereits der Bescheid der Antragsgegnerin an den Beigeladenen vom 10. September 2007 sowie der Widerspruchsbescheid des Bundesministeriums der Finanzen an den Beigeladenen vom 29. November 2007 und die Klageerwiderung des Bundesministerium der Finanzen an das Verwaltungsgericht E-Stadt vom 22. Januar 2008 (im Parallelverfahren des Beigeladenen gegen die Bundesrepublik Deutschland - VG 2 A 132.07 -) hin.
  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Insofern ist auch das Urteil des Verwaltungsgerichts D-Stadt vom 3. Dezember 2008 (2 A 132/07 -, Juris) zwischen den Beteiligten für das vorliegende Verfahren nicht bindend, ohne dass sich der Senat im Einzelnen mit der dort geäußerten Rechtsauffassung auseinandersetzt.
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2008 - 7 L 635/08

    Belange eines Dritten, der von einem Informationszugangsbegehren nach dem

    Der Widerspruch des Beigeladenen wurde zwischenzeitlich abgelehnt, wogegen der Beigeladene im Januar 2008 Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben hat, die noch anhängig ist (VG 2 A 132.07).
  • VG München, 12.05.2011 - M 17 K 10.6108

    Deutsches Patent- und Markenamt; kein genereller Ausschluss des Anspruchs auf

    Eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des VG Berlin (v. 3.12.2008, 2 A 132.07 juris), auf das sich die Beklagte beruft, war nicht geboten, da im dort entschiedenen Fall der Informationszugang zu einer Finanzbehörde Gegen-stand und damit anders als hier die Frage der nachteiligen Auswirkungen zu prüfen war.
  • VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15

    Anspruch auf Informationszugang zu einem Erlass des Bundesfinanzministeriums

    In diesem Sinne ist auch die frühere Rechtsprechung der Kammer zu verstehen (VG Berlin, Urteil vom 3. Dezember 2008 - VG 2 A 132.07 -, juris Rn. 24).
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 2282/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu

    Soweit die Beklagte sich auf das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 03.12.2008 (Az.: VG 2 A 132/07) bezieht, wonach nachteilige Auswirkungen im Sinne von § 3 Nr. 1 IFG schon dann vorliegen würden, wenn sich das Bekanntwerden der begehrten Information negativ oder ungünstig auswirken könne und an die Wahrscheinlichkeit eines Nachteils nur geringe Anforderungen zu stellen sei, je folgenschwerer die möglicherweise eintretende Beeinträchtigung sei, vermag die Kammer dieser Auslegung des § 3 Nr. 1 Buchstabe d) IFG nicht zu folgen.
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