Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995

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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 13363/94   

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https://dejure.org/1995,33522
OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,33522)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,33522)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,33522)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2003 - 2 A 10317/03

    Beamtenrecht, Beihilfe, Beihilfenverordnung, Beihilfefähigkeit, Angemessenheit,

    Nachdem er lange Jahre mit seiner Ehefrau und den drei Kindern freiwilliges Mitglied der Krankenkasse - ... - und dort seit 1987 in der sogenannten Teilkostenklasse versichert war (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 9. Juni 1995 - 2 A 13363/94.OVG -), ist er seit 1. März 2001 im sogenannten Standardtarif privat krankenversichert.

    Die sich bei fehlender Behandlungsbereitschaft ergebende Deckungslücke beruhe nämlich beim Kläger nicht auf Unzulänglichkeiten des Beihilferechts, sondern darauf, dass er über viele Jahre eine nach dem Urteil des Senats vom 9. Juni 1995 - 2 A 13363/94.OVG - "systemfremde" Krankheitsabsicherung gewählt habe mit der Folge, dass ein Wechsel in den Normaltarif der privaten Krankenversicherung nur gegen sehr hohe Beiträge möglich gewesen sei.

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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 13363/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16563
OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,16563)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,16563)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 1995 - 2 A 13363/94 (https://dejure.org/1995,16563)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 10118/91

    Ersatzkasse; Leistungen aus freiwilliger Versicherung; Teilkostentarif;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 13363/94
    Dagegen wandte sich der Kläger mit Widersprüchen und griff im wesentlichen Argumente auf, die bereits Gegenstand eines vorangegangenen Rechtsstreits zwischen denselben Beteiligten waren (Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. November 1990 - 6 K 185/89 - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aufgrund mündlicher Verhandlung vom 19. Juni 1991 - 2 A 10118/91.OVG -).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 13363/94
    Nach dem Grundsatz der sogenannten Vorsorgefreiheit bleibt es dem Beamten in eigener Verantwortung selbst überlassen, wie er die im Beihilferecht vorausgesetzte Eigenvorsorge für den Krankheitsfall trifft; sinnvoll kann er sie jedoch in aller Regel nur durch den Abschluß einer angemessenen privaten Krankenversicherung bewerkstelligen, was ihm auf der Grundlage des Tarifsangebotes der privaten Krankenversicherungsunternehmen auch möglich ist (siehe auch BVerfG, Beschluß vom 13. November 1990, BVerfGE 83, 89 [100 ff.]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 13363/94
    Soweit der Kläger seinen gegenteiligen Rechtsstandpunkt nunmehr auch auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 (BVerfGE 76, 256) stützt, überzeugt auch dieses Argument nicht.
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