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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08 (https://dejure.org/2009,5532)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 A 14.08 (https://dejure.org/2009,5532)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 A 14.08 (https://dejure.org/2009,5532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Uferweg am Griebnitzsee

  • welt.de (Pressebericht, 13.12.2007)

    Uferweg am Griebnitzsee: Teils Privatgarten, teils freie Landschaft

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 14.12.2007)

    Uferloser Streit am Griebnitzsee

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • morgenpost.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.03.2011)

    Uferweg-Streit beendet: Griebnitzsee-Grundstücke gehören jetzt Potsdam

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Da durch Bebauungspläne die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebiets für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden, darf eine Gemeinde grundsätzlich auch dann Bauleitpläne aufstellen, wenn die Finanzierung des Baus oder des Ausbaus von öffentlichen Straßen - oder anderer öffentlicher Einrichtungen - noch nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 50).

    Diese Belange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 48).

    Eine Planung ist nicht nur dann gerechtfertigt, wenn sie "unabweisbar" ist, denn kraft ihrer Planungshoheit und planerischen Gestaltungsfreiheit bestimmt die Gemeinde grundsätzlich selbst, welche städtebauliche Entwicklung und Ordnung mit der Planung verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41, 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 9.05

    Veraenderungssperren fuer den Uferbereich des Griebnitzsees rechtmaessig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Zulässig sind aber jedenfalls solche planerischen Aussagen, die der bestehenden Zweckbestimmung der für Wasserstraßenwecke dienenden Land- und Wasserflächen nicht zuwiderlaufen (vgl. bereits die Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2006 - 2 A 9.05 und 2 A 10.05 -, Juris, zu der voran-gegangenen Veränderungssperre, ferner OVG Schleswig, Urteil vom 1. April 2004 - 1 KN 17/03 -, Juris).

    In seinen Urteilen vom 20. September 2006 (OVG 2 A 9.05 und 10.05), welche die zur Sicherung des angegriffenen Bebauungsplans beschlossene Veränderungssperre betrafen, hat der erkennende Senat das Ziel der Antragsgegnerin, Freiflächen zur Nutzung für die Allgemeinheit vorzuhalten, um den Uferbereich als landschaftlich besonders attraktives Erholungsgebiet von gesamtstädtischer und überörtlicher Bedeutung zu gestalten, grundsätzlich gebilligt.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Ein Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, NVwZ 1984, 434; BVerwGE 31, 22; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB; § 34, Rn. 14).

    Das vom Verwaltungsgericht hierzu zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1968 (- VI C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, sowie bei Juris, dort Rn. 22) betrifft die Frage eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 BauGB, der, wie dargelegt, im vorliegenden naturschutzrechtlichen Kontext nicht maßgebend ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 6.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Ob eine Grundstücksfläche zur freien Landschaft gehört und damit einem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BbgNatSchG unterliegt, richtet sich nicht nach bauplanungsrechtlichen Maßstäben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 2. April 2009 - OVG 11 B 6.08 u.a. -).

    76 In seinen Urteilen vom 2. April 2009 - OVG 11 B 6.08 u.a. - hat der 11. Senat des erkennenden Gerichts hinsichtlich eines Teils der im Plangebiet gelegenen Flächen entschieden, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Betretungsrechts nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG nicht erfüllt seien, weil die streitbefangenen Grundstücksteile nicht Teil der freien Landschaft im Sinne von Satz 1 der Vorschrift seien und zum privaten Wohnbereich nach Satz 3 gehörten.

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Bemühungen der Antragsgegnerin um eine Übertragung im Uferbereich des Griebnitzsees gelegener Grundstücke in Kommunaleigentum blieben vor den Verwaltungsgerichten erfolglos (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2003 - 3 C 50/02 - BVerwGE 119, 349).

    Von einer Freigabe des Weges für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen ist nicht auszugehen, weil es der Antragsgegnerin jedenfalls bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Brandenburgischen Straßengesetzes am 16. Juni 1992 an der Verfügungsbefugnis über die hier streitigen Flächen gefehlt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 C 50/02 -, BVerwGE 119, 349).

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Die Bekanntmachung muss danach in einer Weise geschehen, die geeignet ist, dem an der Planung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008, BauR 2009, 75, zu § 3 Abs. 2 BauGB).

    Dies folgt nicht nur aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, sondern auch aus dem - oben bereits erwähnten - Zweck der Bekanntmachung, dem an der Planung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Abgabe einer Stellungnahme bewusst zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2008 - 4 BN 22.08 - BauR 2009, 75).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 1 KN 17/03

    Abwägung beim Erlass einer Sanierungssatzung im Bereich einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Zulässig sind aber jedenfalls solche planerischen Aussagen, die der bestehenden Zweckbestimmung der für Wasserstraßenwecke dienenden Land- und Wasserflächen nicht zuwiderlaufen (vgl. bereits die Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2006 - 2 A 9.05 und 2 A 10.05 -, Juris, zu der voran-gegangenen Veränderungssperre, ferner OVG Schleswig, Urteil vom 1. April 2004 - 1 KN 17/03 -, Juris).
  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StV-DDR jedoch erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 1236/04 - LKV 2005, 505, mit weiteren Hinweisen zur seinerzeit maßgeblichen Kommentarliteratur und Rechtspraxis).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 10.05

    Veränderungssperre für den Uferbereich des Griebnitzsees

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Zulässig sind aber jedenfalls solche planerischen Aussagen, die der bestehenden Zweckbestimmung der für Wasserstraßenwecke dienenden Land- und Wasserflächen nicht zuwiderlaufen (vgl. bereits die Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2006 - 2 A 9.05 und 2 A 10.05 -, Juris, zu der voran-gegangenen Veränderungssperre, ferner OVG Schleswig, Urteil vom 1. April 2004 - 1 KN 17/03 -, Juris).
  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
    Wegen der strikten Ausschlusswirkung der Festlegung eines Freiraums mit besonderem Schutzanspruch gegenüber den mit den Schutzzielen unvereinbaren raumbedeutsamen Nutzungen handelt es sich deshalb um eine für nachfolgende Planungsebenen verbindliche Festlegung (vgl. zum Ganzen OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. August 2003 - 3 D 5/99 -, LKV 2004, 319, 322).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 3 S 2282/06

    Bebauungsplanverfahren; maßgebliche Rechtsvorschriften; Vernehmung von

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • VGH Bayern, 03.08.1988 - 9 B 87.01107
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • VGH Hessen, 18.03.1975 - II OE 1/75
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99

    Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 26.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93

    Beseitigung einer Sperre/Umzäunung im Landschaftsschutzgebiet

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

  • VG Potsdam, 05.02.2009 - 10 K 3724/04

    Uferweg am Griebnitzsee: Teils Privatgarten, teils freie Landschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 20 A 2218/89
  • Drs-Bund, 24.07.1975 - BT-Drs 7/3879
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 5 S 2243/05

    Normenkontrolle Umfahrungsstraße; Planausfertigung; Genehmigungserfordernis;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1986 - 8 S 3074/85

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Abwägungsfehler bei der Aufstellung

  • LG Cottbus, 24.01.2005 - 3 O 453/04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 10 A 14.07

    Planakzessorische Enteignung; Abwägungsmangel bei Dringlichkeit der Planumsetzung

    Darüber hinaus sind Bebauungspläne nicht erforderlich, wenn sie aus Rechtsgründen nicht vollzugsfähig sind (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 - juris RNr. 39).

    Da durch Bebauungspläne die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebiets für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden, darf eine Gemeinde grundsätzlich auch dann Bauleitpläne aufstellen, wenn die Finanzierung des Baus oder des Ausbaus von öffentlichen Straßen - oder anderer öffentlicher Einrichtungen - noch nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000, BVerwGE 112, 41, 50; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Mai 2009, a.a.O., juris RNr. 44).

    Eine derartige Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Mai 2009, a.a.O., juris RNr. 44).

    Dies ist hier schon deshalb nicht von der Hand zu weisen, weil im Falle der Ermittlung allein der auf die Antragsgegnerin zukommenden Entschädigungsleistungen eventuell auch eine geringere Inanspruchnahme der betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Wege der Planung eines schmaleren Uferstreifens in Betracht gekommen wäre, der dem Planungsziel letztlich auch genügen könnte (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. Mai 2009, a.a.O., juris RNr. 113).

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

    Vor dem Hintergrund, dass der textlich festgesetzte öffentlich zugängliche Fußweg sich im Rahmen der Zweckbestimmung der Grünfläche als Parkanlage hält und nur von untergeordneter Bedeutung ist, also ein Bestandteil der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ist, ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Rechtsvorgängerin der Beteiligten zu 6. im Rahmen seiner planerischen Gestaltungsfreiheit nicht den alternativ denkbaren Weg der Festsetzung des Fußweges als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -, juris Rn. 51) gewählt hat.

    Eine derartige Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2010 - OVG 10 A 14.07 -, juris Rn. 52; Urteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12

    Darlehensgeber ist nicht befangen

    Zwar werden in der Rechtsprechung zu Recht bloße Hinweise auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände" sowie ein unspezifischer, nicht weiter erläuternder Hinweis auf die "vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern" als fehlerhafte Bekanntmachung und damit beachtliche Verfahrensfehler angesehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - OVG 2 A 14.08 - beide juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - 2 A 22.17

    Radweg; Erforderlichkeit; Träger der Straßenbaulast; Träger der öffentlichen

    Nicht erforderlich i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, sowie Planungen, die aus Rechtsgründen nicht vollzugsfähig sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 - juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 2 A 17.08

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; städtebauliche Erforderlichkeit; Abwägungsgebot;

    Eine Verletzung eigener Rechte durch nachteilige Festsetzungen des Bebauungsplans ist bereits deshalb möglich, weil er auf dem im Geltungsbereich des Planes gelegenen Grundstück A... wohnt und aufgrund des mit den Erwerbern dieses Grundstücks abgeschlossenen Überlassungsvertrages nutzungsberechtigt ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 A 13.07

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan wegen Verletzung des Eigentums

    Auch wenn eine Gemeinde kraft ihrer Planungshoheit und planerischen Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst bestimmen kann, welche städtebauliche Entwicklung und Ordnung sie mit der Planung verfolgen will und bei der Planung keine Bedarfsprüfung im Sinne der Feststellung einer unabweisbaren Notwendigkeit der Festsetzungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1995, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 10. August 2010, a.a.O., RNr. 49; Urteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -, juris RNr. 105; Urteil vom 14. Februar 2006, a.a.O., juris RNr. 33; OVG NW, Beschluss vom 21. August 2002, a.a.O.), werden hier neben den städtebaulichen auch fiskalische Interessen der Gemeinde und der Deutsche Bahn AG an der Realisierung der drei Sondergebiete deutlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

    Von der Erhaltungspflicht nicht umfasst ist jedoch die vollständige oder teilweise Wiederherstellung des historischen Originals, wenn eine schützenswerte historische Substanz nicht mehr vorhanden und die Denkmalaussage damit untergegangen ist (vgl. OVG BBg, Urt. v. 28.05.2009 - OVG 2 A 14.08 -, juris, RdNr. 68).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 2 A 17.09

    Hauptsachenerledigung; Normenkontrolle; Satzung über das besondere Vorkaufsrecht;

    Anders als in dem gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -) kann die Antragstellerin auch nicht unter Bezug darauf, dass sie als Ehefrau des Antragstellers auf dessen Grundstück wohnt und im Einverständnis mit ihm Nutzungsberechtigte ist, im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch die angefochtene Satzung über das besondere Vorkaufsrecht in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - 2 A 16.09

    Hauptsachenerledigung; Normenkontrolle; Veränderungssperre; Antragsbefugnis;

    Anders als in dem gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -) kann sie auch nicht unter Bezug darauf, dass sie als Ehefrau des Antragstellers auf dessen Grundstück wohnt und im Einverständnis mit ihm Nutzungsberechtigte ist, im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch die Veränderungssperre in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2013 - 2 N 55.10

    Einfluss der bauplanungsrechtlichen Abgrenzung des Innenbereichs zum Außenbereich

    Soweit sie auf die Griebnitzsee-Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 28. Mai 2009 - OVG 2 A 14.08 -, juris Rn. 62 f.) verweisen und meinen, aus ihr folge, dass der Bebauungsplan die privaten Belange der Eigentümer so sehr vernachlässige, dass er wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG als nichtig anzusehen sei, übersehen sie, dass sie mit ihren im Schriftsatz vom 29. Juni 2010 erhobenen Angriffen die Rechtsverbindlichkeit des zuletzt am 15. September 2000 bekannt gemachten Bebauungsplanes nicht mehr in Frage stellen können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2013 - 2 N 57.10

    Einfluss der bauplanungsrechtlichen Abgrenzung des Innenbereichs zum Außenbereich

  • VGH Bayern, 13.07.2010 - 15 N 08.3170

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Seeufergrundstück; Festsetzung einer öffentlichen

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