Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 11.10.2006

Rechtsprechung
   VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06   

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https://dejure.org/2007,41638
VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2007,41638)
VG Halle, Entscheidung vom 23.01.2007 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2007,41638)
VG Halle, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2007,41638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 369/06
    Auszug aus VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06
    Das Rückfuhrgebot betreffend der verbliebenden 116 t ist Gegenstand des Verfahrens 2 A 369/06 HAL.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Parallelverfahren (2 A 369/06 HAL, 2 B 166/06 HAL und 2 B 368/06 HAL) Bezug genommen.

    Die Klägerin ist zwar Ordnungspflichtige i. S. von § 6 Abs. 1 AbfVerbrG , weil die Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 2 EG -AbfVerbrV nach Überzeugung der Kammer vorliegen (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom selben Tag zu dem Parallelverfahren 2 A 369/06 HAL).

    Der von der Kammer hierzu im Parallelverfahren (Urt. v. 23. Januar 2007, 2 A 369/06) zu Gunsten des Beklagten vertretene Standpunkt ist bisher jedenfalls weder obergerichtlich noch höchstrichterlich vertreten worden.

    Auch die Frage, ob der Abfallerzeuger im Falle einer unterstellten Ordnungspflicht vorrangig vor anderen Gliedern in der Entsorgungskette in Anspruch zu nehmen oder ob in der Verfügung eine ermessensfehlerfreie Auswahl unter mehreren möglichen Störer darzulegen ist, wird in der Rechtssprechung höchst unterschiedlich beantwortet (vgl. Urt. der Kammer vom 23. Januar 2007, 2 A 369/06 m. w. N.).

  • VG Dessau, 27.10.2006 - 2 B 166/06
    Auszug aus VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06
    Nach einer Bescheinigung vom 5. Januar 2006, die von der T.O.P. EKO abgestempelt und unterschrieben ist, bestätigt die T.O.P. EKO "die energetische Nutzung von gemischten Kunststoffverpackungen" der Firma Bau24 (vgl. Anlage AS 6 in 2 B 166/06).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Parallelverfahren (2 A 369/06 HAL, 2 B 166/06 HAL und 2 B 368/06 HAL) Bezug genommen.

    Dies wird auch daraus ersichtlich, dass er die Rückholung über den von ihm beauftragten Spediteur am Morgen des 8. Mai 2006 nicht stoppte, nachdem die erkennende Kammer durch entsprechenden Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (2 B 166/06 HAL) vom 5. Mai 2006 die aufschiebende Wirkung dieser Klage vorläufig wiederhergestellt hatte, sondern auf Weisung der obersten Fachaufsichtsbehörde die gerichtliche Entscheidung missachtete.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2006 - 2 M 285/06
    Auszug aus VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06
    Denn eine Verfügung erledigt sich nicht durch freiwilligen Vollzug oder durch Vollzug im Wege der Ersatzvornahme, wenn sie weiterhin Rechtsgrundlage für die durch den Vollzug entstandenen Kosten ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 23. Okt. 2006 - 2 M 285/06 -).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 2 B 368/06
    Auszug aus VG Halle, 23.01.2007 - 2 A 163/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Parallelverfahren (2 A 369/06 HAL, 2 B 166/06 HAL und 2 B 368/06 HAL) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

    Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht auf (2 A 163/06 HAL), weil die der Klägerin darin gesetzte Frist zu kurz bemessen sei.
  • VG München, 05.06.2008 - M 17 K 06.3682

    Wiedereinfuhrpflicht; Störauswahl

    Der Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass eine Vermischung von Abfällen nicht die Verpflichtung der Rückführung verhindert (so BVerwG vom 28.6.2007, 7 C 5/07; VG Halle vom 23.1.2007, 2 A 163/06).
  • VG München, 05.06.2008 - M 17 K 06.3713

    Wiedereinfuhrpflicht; Störerauswahl

    Der Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass eine Vermischung von Abfällen nicht die Verpflichtung der Rückführung verhindert (so BVerwG vom 28.6.2007, 7 C 5/07; VG Halle vom 23.1.2007, 2 A 163/06).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 2 B 368/06
    In Ansehung des behördlichen (Anhörungs-) Verfahrens in dieser Sache als auch der gerichtlichen Verfahren gegen das Rückführgebot vom 2. Mai 2006, die bei dem erkennenden Gericht unter dem Geschäftszeichen 2 A 163/06 HAL und 2 B 166/06 HAL geführt werden und geführt wurden, fällt die Überlegungsfrist hier nicht wesentlich ins Gewicht.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31998
VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2006,31998)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.10.2006 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2006,31998)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 2 A 163/06 (https://dejure.org/2006,31998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch der betroffenen Bürger auf Aufstellung eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung und Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs 1 BImSchG; § 47 Abs 2 BImSchG; § 47 Abs 6 BImSchG
    Aktionsplan; Anwohner; Baustopp; Binnenmarkt; Drittschutz; Fahrverbot; Feinstaub; freier Binnenmarkt; Grenzwert; Immission; Immissionsgrenzwert; LKW-Durchgangsverkehr; Luft; Luftreinhaltung; Messstation; Rußpartikelfilter; Schadstoffe; Schadstoffquellen; TA Luft; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Am drittschützenden Charakter der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 kann es aus diesem Blickwinkel somit keinen Zweifel geben (vgl. Calliess, NVwZ 2006, 1/6 f.; Krohn, ZUR 2005, 371/373; Rehbinder, Rechtsgutachten, S. 62).

    Dies soll im Gesundheitsinteresse der im Plangebiet von Grenzwertüberschreitungen Betroffenen geschehen (Art. 1 der Richtlinie 96/62/EG; vgl. dazu auch Sparwasser, NVwZ 2006; 369/376, Calliess, NVwZ 2006, 1/6 f.).

    Unstreitig ist, dass die europarechtlichen Vorgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Abschnitt I der Richtlinie 99/30/EG, deren Umsetzung § 4 Abs. 2 der 22. BImSchV vornimmt, auch dem individuellen Gesundheitsschutz der konkreten Anwohner dienen (Art. 1 der Richtlinie 99/30/EG; vgl. dazu auch Calliess, NVwZ 2006, 1/7, m.w.N.).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Im Urteil vom 20. Februar 1979 (Rs 120/78, Slg 1979, 649) hat der EuGH andererseits festgestellt, dass Hemmnisse für den Binnenhandel hinzunehmen sind, soweit diese Bestimmungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen (des Allgemeinwohls) gerecht zu werden, u. a. dem auch in der Ausnahmevorschrift des Art. 30 EGV genannten Schutz der öffentlichen Gesundheit.

    Sie müssen tatsächlich geeignet sein, den mit ihnen verfolgten Zweck zu verwirklichen, dürfen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu ihm stehen, und dieses Ziel darf nicht durch Maßnahmen erreicht werden können, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (so bereits EuGH vom 20.2.1979, Slg 1979, 649; Grabitz/Hilf, a.a.O., Rdnr. 21 zu Art. 28 EGV, m.w.N.).

  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Diese Rechtsprechung berücksichtigt dabei nicht nur den Umweltschutz als eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft, sondern auch den für das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts wesentlichen freien Warenverkehr (Art. 28, 29 EG) einschließlich der freien Warendurchfuhr (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103/104).

    "Radikale" Maßnahmen brauchen im Rahmen eines Aktionsplans aber jedenfalls nur dann ergriffen zu werden, wenn auch deren Folgen für das Wirtschaftsleben sorgfältig geprüft und angemessen ausgeglichen werden konnten (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103/104 f.).

  • VG Magdeburg, 10.07.2006 - 2 B 164/06
    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - 2 B 164/06 - haben die Beteiligten nach Ankündigung des Termins zur mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes, die Gerichtsakte und die Gerichtsakte des Verfahrens 2 B 164/06, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung waren, Bezug genommen.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV in aller Regel mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung sichern lässt (Amtliche Begründung, BT-Drs. 14/8450, S. 11; BVerwG vom 18.11.2004, DVBl 2005, 386/390; BVerwG vom 23.2.2005 - Az. 4 A 5.04, S. 10 des UA).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in vergleichbaren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH vom 30.5.1991, NVwZ 1991, 866/867; EuGH vom 12.12.1996, NVwZ 1997, 369/370).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in vergleichbaren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH vom 30.5.1991, NVwZ 1991, 866/867; EuGH vom 12.12.1996, NVwZ 1997, 369/370).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV in aller Regel mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung sichern lässt (Amtliche Begründung, BT-Drs. 14/8450, S. 11; BVerwG vom 18.11.2004, DVBl 2005, 386/390; BVerwG vom 23.2.2005 - Az. 4 A 5.04, S. 10 des UA).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Bereits im Urteil vom 11. Juli 1974 (Rs 8/74, Slg. 1974, 837) hat der EuGH einerseits jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme mit kontingentgleicher Wirkung im Sinn des Art. 28 EGV beurteilt.
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
    Der VGH München hat in einem gleich gelagerten Fall dazu im Urteil vom 18.05.2006 - 22 BV 05.2462 -(zitiert nach Juris) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2461

    Anspruch auf Einzelmaßnahmen gegen Feinstaub

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