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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05   

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https://dejure.org/2007,23525
OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05 (https://dejure.org/2007,23525)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 A 17.05 (https://dejure.org/2007,23525)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 A 17.05 (https://dejure.org/2007,23525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Darstellung von Konzentrationsflächen mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen in einem Teilflächennutzungsplan ; Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen Darstellungen des Flächennutzungsplans; Ablauf der zweijährigen Antragsfrist des § ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 6 Abs. 5 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 4; ; VwGO § 47 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Normenkontrolle gegen Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    In einem solchen Fall konnte die Norm Wirkungen entfaltet haben, so dass ein Interesse des Antragstellers an der Feststellung ihrer Ungültigkeit bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001, NVwZ-RR 2002, 152; Beschluss vom 2. September 1983, BVerwGE 68, 12, 14 f.).

    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten bzw. Unwirksamwerden einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983, BVerwGE 68, 12, 14 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10a D 53/97

    Bauleitplanung: Planungserfordernis nach Entstehen eines faktischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Zwar wird in der Kommentarliteratur sowie von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Antragsfrist keine Anwendung findet, wenn es um die Feststellung der nachträglichen Unwirksamkeit einer Norm geht (vgl. allgemein etwa Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 47 Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 47 Rn. 85; zum besonderen Fall der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans: OVG Berlin, Urteil vom 6. September 2002, BRS 65 Nr. 85; VGH München, Urteil vom 25. März 2004, NVwZ-RR 2005, 776, 777; ablehnend dagegen etwa OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 1999, BRS 62 Nr. 80; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004, BauR 2005, 523; offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998, BVerwGE 188, 71).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bisher zwar noch nicht ausdrücklich geklärt, allerdings hat es erkennen lassen, dass es sie wohl bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, BVerwGE 119, 217 = NVwZ 2004, 614, 617) und damit an der von der Antragsgegnerin zitierten früheren Rechtsprechung, wonach die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990, NVwZ 1991, 262), in Bezug auf die Darstellungen von Konzentrationsflächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht festhalten würde.
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Zwar wird in der Kommentarliteratur sowie von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Antragsfrist keine Anwendung findet, wenn es um die Feststellung der nachträglichen Unwirksamkeit einer Norm geht (vgl. allgemein etwa Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 47 Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 47 Rn. 85; zum besonderen Fall der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans: OVG Berlin, Urteil vom 6. September 2002, BRS 65 Nr. 85; VGH München, Urteil vom 25. März 2004, NVwZ-RR 2005, 776, 777; ablehnend dagegen etwa OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 1999, BRS 62 Nr. 80; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004, BauR 2005, 523; offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998, BVerwGE 188, 71).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05

    Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OVG Koblenz in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil vom 8. Dezember 2005 (NVwZ 2006, 1442).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bisher zwar noch nicht ausdrücklich geklärt, allerdings hat es erkennen lassen, dass es sie wohl bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, BVerwGE 119, 217 = NVwZ 2004, 614, 617) und damit an der von der Antragsgegnerin zitierten früheren Rechtsprechung, wonach die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990, NVwZ 1991, 262), in Bezug auf die Darstellungen von Konzentrationsflächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht festhalten würde.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2004 - 9 KN 249/03

    Geltung der Zwei-Jahres-Frist für ein Normenkontrollverfahren gegen funktionslos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Zwar wird in der Kommentarliteratur sowie von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Antragsfrist keine Anwendung findet, wenn es um die Feststellung der nachträglichen Unwirksamkeit einer Norm geht (vgl. allgemein etwa Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 47 Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 47 Rn. 85; zum besonderen Fall der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans: OVG Berlin, Urteil vom 6. September 2002, BRS 65 Nr. 85; VGH München, Urteil vom 25. März 2004, NVwZ-RR 2005, 776, 777; ablehnend dagegen etwa OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 1999, BRS 62 Nr. 80; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. November 2004, BauR 2005, 523; offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998, BVerwGE 188, 71).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    In einem solchen Fall konnte die Norm Wirkungen entfaltet haben, so dass ein Interesse des Antragstellers an der Feststellung ihrer Ungültigkeit bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001, NVwZ-RR 2002, 152; Beschluss vom 2. September 1983, BVerwGE 68, 12, 14 f.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - 2 A 17.05
    Dies beruht auf der Erwägung, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans unter den in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB genannten Voraussetzungen unmittelbar auf die Vorhabenzulassung durchschlagen und der Flächennutzungsplan im Anwendungsbereich von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB mithin eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion erfüllt und Inhalt und Schranken des Eigentums regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, 211, 212).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 1 N 06.2886

    Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplanänderungen; Antragsbefugnis;

    Der Einwand, dass eine Festsetzung unwirksam sei, weil sie ihre Funktion verloren habe, muss mit einem Normenkontrollantrag gegen die Festsetzung (vgl. Ziekow in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, § 47 RdNr. 70 f; zur Antragsfrist in diesem Fall vgl. OVG BB vom 24.1.2007 - 2 A 17.05 - juris; BayVGH vom 22.3.2004 BayVBl 2005, 256; Ziekow, a.a.O., § 47 RdNr. 290) oder im Rahmen eines Verwaltungsstreitverfahrens, in dem es auf die Wirksamkeit dieser Festsetzung ankommt, geltend gemacht werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der

    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Normenkontrollantrag auch gegen eine bereits außer Kraft getretene oder aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein kann, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 -, juris Rn. 10; Urteil des Senats vom 24. Januar 2007 - OVG 2 A 17.05 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer

    aa) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Normenkontrollantrag auch gegen eine bereits außer Kraft getretene oder aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein kann, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind oder während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 -, juris Rn. 10; Urteil des Senats vom 24. Januar 2007 - OVG 2 A 17.05 -, juris Rn. 14).
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