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   OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09   

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https://dejure.org/2012,2871
OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09 (https://dejure.org/2012,2871)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2012 - 2 A 171/09 (https://dejure.org/2012,2871)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 2 A 171/09 (https://dejure.org/2012,2871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 86; BeamtVG § 31
    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Unfallfolgen, Aufklärungsrüge, Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG Beschl. v. 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die mögliche Würdigung des Sachverhalts und Bewertung einzelner Beweismittel hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Einschätzung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (vgl. BVerwG Beschl. v. 21. September 2011 a. a. O., Beschl. v. 11. Mai 1999 - 9 B 1076.98 -, juris).

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Hiernach ist unter mehreren zusammenwirkenden Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-) Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B., Beschl. v. 30. Juni 1988, BVerwGE 80, 4 ff.; Beschl. v. 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, juris; Beschl. v. 18. April 2002, NVwZ-RR 2002, 761).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die mögliche Würdigung des Sachverhalts und Bewertung einzelner Beweismittel hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Einschätzung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (vgl. BVerwG Beschl. v. 21. September 2011 a. a. O., Beschl. v. 11. Mai 1999 - 9 B 1076.98 -, juris).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Hiernach ist unter mehreren zusammenwirkenden Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-) Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B., Beschl. v. 30. Juni 1988, BVerwGE 80, 4 ff.; Beschl. v. 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, juris; Beschl. v. 18. April 2002, NVwZ-RR 2002, 761).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    11 Der von der Klägerin dagegen erhobene Einwand, die Gutachter und das Verwaltungsgericht hätten übersehen, dass die Dienstunfälle gerade jene Bedingung gewesen seien, die nicht hinweggedacht werden könne, ohne dass die somatoforme Schmerzstörung als Folge eingetreten wäre, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, weil ein bloßer Kausalzusammenhang im Sinn der Äquivalenztheorie im Dienstunfallrecht gerade nicht genügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Februar 1983 - 8 C 178/81 -, juris Rn.15).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Grundsätzlich hätte es der auch bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägerin oblegen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrages auf die von ihr nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hinzuwirken (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009, NVwZ 2009, 329, 330; SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2000 a. a. O.).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39/92 -, juris Rn 5).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39/92 -, juris Rn 5).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88

    Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09
    Hiernach ist unter mehreren zusammenwirkenden Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-) Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B., Beschl. v. 30. Juni 1988, BVerwGE 80, 4 ff.; Beschl. v. 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, juris; Beschl. v. 18. April 2002, NVwZ-RR 2002, 761).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Neben Regelungszusammenhängen, in denen als Ursache einer Folge jegliche Bedingung angesehen wird, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio sine qua non, sog. Äquivalenz- oder Bedingungstheorie, vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris; BAG, Urt. v. 10.05.1990 - 8 AZR 209/89 -, BAGE 65, 128), genügt eine solche rein naturwissenschaftliche Betrachtung in anderen Bereichen nicht (vgl. nur SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2012 - 2 A 171/09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Neben Regelungszusammenhängen, in denen als Ursache einer Folge jegliche Bedingung angesehen wird, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio sine qua non, sog. Äquivalenz- oder Bedingungstheorie, vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris; BAG, Urt. v. 10.05.1990 - 8 AZR 209/89 -, BAGE 65, 128), genügt eine solche rein naturwissenschaftliche Betrachtung in anderen Bereichen nicht (vgl. nur SächsOVG, Beschl. v. 06.02.2012 - 2 A 171/09 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Hiernach ist unter mehreren zusammenwirkenden Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. Sächsische OVG, Beschluss vom 6. Februar 2012 - 2 A 171/09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, juris) .
  • OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 169/09

    Unfallruhegehalt, Kausalität, Erreichen der Altersgrenze

    Auf die Gründe des den Beteiligten bekannten Beschlusses des Senats vom 6. Februar 2012 in dem Zulassungsverfahren - 2 A 171/09 - wird insoweit verwiesen.
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