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   OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18   

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https://dejure.org/2019,30165
OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18 (https://dejure.org/2019,30165)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.09.2019 - 2 A 174/18 (https://dejure.org/2019,30165)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. September 2019 - 2 A 174/18 (https://dejure.org/2019,30165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • JurPC

    Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße

  • adresshandel-und-recht.de

    Speicherung von allgemein zugänglichen Daten zur Kundenakquisition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankauf; Anordnung; Beurteilung; Datenschutz; Edelmetall; Praxis; Telefon; Werbung; Zahnarzt; Zeitpunkt; Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung (Untersagung von Telefonwerbung) nach § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a.F; maßgeblicher Zeitpunkt für rechtliche Beurteilung; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung (Untersagung von Telefonwerbung); Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer datenschutzrechtlichen Anordnung; Berücksichtigung von Rechtsänderungen durch die neu eingeführte DS- GVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Datenschutzverstoß durch Speicherung allgemein zugänglicher Daten wenn diese für unerlaubte Telefonwerbung genutzt werden sollen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der DS-GVO auf Anordnungen nach dem bisherigen BDSG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung von allgemein zugänglichen Daten für Cold Calls datenschutzwidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Speicherung öffentlich zugänglicher Daten zum Zwecke von Werbeanrufen ohne Einwilligung unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 754
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urteil vom 27.3.2019 - 6 C 2/18 - in NVwZ 2019, 1126 - 1132; juris) ist die Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. nach der Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung gilt und nachträgliche Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen.

    Das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 27.3.2019 - 6 C 2/18 - (Videoüberwachungen zu privaten Zwecken); NVwZ 2019, 1126 - 1132; zitiert nach juris) hat entschieden, dass die Rechtmäßigkeit von Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher Verstöße nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. nach der Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung gilt und nachträgliche Rechtsänderungen nicht zu berücksichtigen sind.

    Die Beantwortung dieser Frage setzt vielmehr zunächst eine eigenständige Prüfung seitens des Beklagten nach Maßgabe der §§ 49 ff. SVwVfG voraus, ob er die Anordnung für die Zukunft aufrechterhält(vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.2019 - 6 C 2.18 - und Beschluss vom 9.7.2019 - 6 B 2/18 - juris).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Dies schließe es grundsätzlich aus, Ermessensentscheidungen anhand von tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnissen nachzuprüfen, die die Behörde nicht in ihre Erwägungen habe einbeziehen können, weil sie zum Zeitpunkt der Ermessensausübung noch nicht vorgelegen hätten(BVerwG, Urteile vom 20.5.1980 - 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 und vom 6.4.1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ; BFH, Urteil vom 26.3.1991 - VII R 66/90 - BFHE 164, 7 )).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Dies schließe es grundsätzlich aus, Ermessensentscheidungen anhand von tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnissen nachzuprüfen, die die Behörde nicht in ihre Erwägungen habe einbeziehen können, weil sie zum Zeitpunkt der Ermessensausübung noch nicht vorgelegen hätten(BVerwG, Urteile vom 20.5.1980 - 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 und vom 6.4.1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ; BFH, Urteil vom 26.3.1991 - VII R 66/90 - BFHE 164, 7 )).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Dies schließe es grundsätzlich aus, Ermessensentscheidungen anhand von tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnissen nachzuprüfen, die die Behörde nicht in ihre Erwägungen habe einbeziehen können, weil sie zum Zeitpunkt der Ermessensausübung noch nicht vorgelegen hätten(BVerwG, Urteile vom 20.5.1980 - 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 und vom 6.4.1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ; BFH, Urteil vom 26.3.1991 - VII R 66/90 - BFHE 164, 7 )).
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Dass die von den Beteiligten jeweils zum Beleg ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 20.2.2018 - VI ZR 30/17 -, welche bisher nicht einmal im Volltext veröffentlicht sei und die Frage der Zulässigkeit einer Datennutzung zum Zweck telefonischer Werbeansprachen nicht zum Gegenstand habe, eine andere Sichtweise nahelegen könnte, sei nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird(vgl. etwa Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7).
  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung(Beschluss des Senats vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 - m.w.Nw., juris).
  • VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17

    Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. März 2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 257/17 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
    Die Beantwortung dieser Frage setzt vielmehr zunächst eine eigenständige Prüfung seitens des Beklagten nach Maßgabe der §§ 49 ff. SVwVfG voraus, ob er die Anordnung für die Zukunft aufrechterhält(vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.2019 - 6 C 2.18 - und Beschluss vom 9.7.2019 - 6 B 2/18 - juris).
  • OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22

    Datenverarbeitung zum Zweck der Telefonwerbung; Berücksichtigung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Senats vom 10.9.2019 - 2 A 174/18 - zurückgewiesen.
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