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   OVG Sachsen, 01.09.2009 - 2 A 182/09   

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https://dejure.org/2009,11094
OVG Sachsen, 01.09.2009 - 2 A 182/09 (https://dejure.org/2009,11094)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 A 182/09 (https://dejure.org/2009,11094)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 A 182/09 (https://dejure.org/2009,11094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsHG § 23 Abs. 3 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation eines Studenten der Fachrichtung Psychologie im Bundesland Sachsen bei Nichtbestehen einer Fachprüfung und Wiederholungsprüfung; Auslegung von § 23 Abs. 3 S. 3 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHG) und der Prüfungsordnung Psychologie ...

  • Judicialis

    SächsHG § 23 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsHG § 23 Abs. 3 S. 3
    Fachprüfung; Nichtbestehen; Exmatrikulation; Prüfungsordnung; Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Auslegung) - Nichtbestehen von Fachprüfungen und Exmatrikulation (Sachsen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Exmatrikulation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Exmatrikulation einer Psychologiestudentin bei endgültigem Nichtbestehen der Zwischenprüfung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Exmatrikulation // Exmatrikulation einer Psychologiestudentin bei endgültigem Nichtbestehen der Zwischenprüfung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 220/07

    Fachprüfung; Nichtbestehen; Exmatrikulation; Prüfungsordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 2 A 182/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage bei der Exmatrikulation ist der Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 2 B 220/07 - sowie VGH BW Beschl. v. 12.9.1979 - IX 2919/78 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1979 - IX 2919/78

    Exmatrikulation

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 2 A 182/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage bei der Exmatrikulation ist der Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 2 B 220/07 - sowie VGH BW Beschl. v. 12.9.1979 - IX 2919/78 - juris).
  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Sie ist aber dem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zuzurechnen, weil es sich angesichts seiner erheblichen Breite und Länge nach um einen Bereich handelt, der eine unorganische Siedlungsstruktur mit lediglich straßenseitig vorhandenen Gartenhäuschen und damit eine städtebaulich nicht prägende Bebauung aufweist, so dass er sich wie eine "grüne Lunge" als Außenbereichszunge in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil hineinzieht (vgl. Urteil der Kammer vom 22. März 2011 - 2 A 182/09 HAL).

    Die von der Beklagten zugrunde gelegte Verteilungsfläche ist im Übrigen weiter zu reduzieren, soweit es die nicht erschlossenen Flurstücke {BC.} und {BD.} des Klägers des Verfahrens 2 A 182/09 HAL betrifft (vgl. Urteil der Kammer vom 22. März 2011).

    Auch die Aussage der in der mündlichen Verhandlung am 22. März 2011 in dem Verfahren 2 A 182/09 HAL vernommenen Zeugin {AJ.}, die in dem maßgeblichen Zeitraum Bürgermeisterin der Beklagten war und die Maßnahme begleitet hat, ergab insoweit keine Anhaltspunkte.

    Die Beklagte hat zwar die Flurstücke {BC.}, {BD.} (vgl. Urteil der Kammer vom 22. März 2011 - 2 A 182/09 HAL) zu Unrecht in die Verteilungsfläche einbezogen, weil es sich dabei um Hinterliegergrundstücke handelt, die durch die ausgebaute Anlage keinen beitragsrelevanten Vorteil erlangen.

  • OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener

    Zwar ist es der Antragstellerin in Folge des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. September 2009 (2 A 182/09) weiterhin möglich, in zwei bisher nicht bestandenen Fachprüfungen zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen zu werden.
  • OVG Sachsen, 14.04.2010 - 2 A 601/08

    Hochschulprüfung,Nebenfach, Zweite Wiederholungsprüfung

    Insoweit entsteht auch keine Lücke, da § 24 Abs. 1 SächsHG (a. F.) die Hochschulen ermächtigt, in den Prüfungsordnungen entsprechende Vorschriften zu erlassen (vgl. Urt. d. Senats v. 1.9.2009 - 2 A 182/09 - juris).
  • VG Cottbus, 18.02.2011 - 1 K 1054/08

    Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren

    27 Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Exmatrikulation des Klägers ist § 10 Abs. 4 der Immatrikulationsordnung der Technischen Fachhochschule C-Stadt vom 8. Februar 2001 (Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2001), in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage einer Exmatrikulation maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 14. April 2010 - 2 A 601/08 -, juris [Rn. 20]; Sächsisches OVG, Urt. v. 1. September 2009 - 2 A 182/09 -, juris [Rn. 16]; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12. September 1979 - IX 2919/78 -, juris [Rn. 31 f.]) zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 28. März 2006 (Amtliche Mitteilungen Nr. 1/2006).
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