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   OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01   

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OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01 (https://dejure.org/2002,12050)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 A 197/01 (https://dejure.org/2002,12050)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 A 197/01 (https://dejure.org/2002,12050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Beförderung eines Beamten ; Zeitpunkt der Beförderung zum Oberstudiendirektor; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Bestellung von Schulleitern; Gesetzliche Ausnahmeregelung vom Verbot der Sprungbeförderung; Bestimmung über die Mindestwartezeit; Verfahren ...

  • Judicialis

    BremBG § 25 Abs. 2; ; BremBG § 25 Abs. 3; ; BremSchVwG § 71; ; BremSchVwG § 72

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Beförderung; Schulleiter; Wartezeit; Sprungbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 578
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 19.01.1999 - 2 BB 399/98

    Besetzungsverfahren; Schulleitung; Bewährungszeit; Auswahlverfahren; Einstweilige

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Daraus folge zugleich, dass demjenigen, der sich bewährt habe, regelmäßig auch das mit der Funktionsstelle verbundene statusrechtliche Amt zu übertragen sei (Hinweis auf OVG Bremen, B. v. 19.01.1999, Az. 2 BB 399/98).

    Demjenigen, der sich bewährt habe, sei regelmäßig auch das mit der Funktionsstelle verbundene statusrechtliche Amt zu übertragen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.01.1999 - 2 BB 399/98 -).

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass ausnahmsweise als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch die Verpflichtung des Dienstherrn auf Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.01.1985 - 2 C 39.82 - = ZBR 1985, 195; BVerwG, U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72 - = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51).

    Dies könne etwa der Fall sein, wenn es sich um Maßnahmen der Exekutive handele, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willen des Gesetzgebers oblägen, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht komme (BVerwG, U. v. 17.10.1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Das entspricht der Regel, wonach Beamte auf Lebenszeit grundsätzlich einer Laufbahn angehören (vgl. BVerwGE 109, 292 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 19.01.1967 (Az. VI C 73.64 = BVerwGE 26, 31 ff.) mit der Frage des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Bundespersonalausschusses (Unabhängige Stelle des Bundes) auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Entscheidungen dieses Ausschusses vom Beamten grundsätzlich nicht selbständig angefochten werden können.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Sie hat u. a. auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.1985 (Az. 2 BvL 16/82) zu § 52 Abs. 1 BremSchulVwG a. F. verwiesen.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass ausnahmsweise als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch die Verpflichtung des Dienstherrn auf Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.01.1985 - 2 C 39.82 - = ZBR 1985, 195; BVerwG, U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72 - = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74
    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Der VGH Baden-Württemberg hat im Falle eines Schulleiters die Wahrnehmung der höherwertigen Funktion für eine Zeitdauer von 2 Jahren und 8 Monaten als noch vertretbar angesehen, und zwar maßgeblich deshalb, weil sich abzeichnete, dass der Betroffene die höherwertige Funktion - wegen einer Zusammenlegung von Schulen - alsbald wieder verlieren würde (U. v. 02.12.1975 - IV 483/74 - = ZBR 1976, 155).
  • OVG Bremen, 18.07.1997 - 2 B 66/97

    Schulleitung; Vorläufig bestellter Bewerber; Bewährungsfeststellung;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Ein erneuter Vergleich mit den (früheren) Mitbewerbern sei dabei nicht anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.07.1997 - 2 B 66/97 -).
  • OVG Saarland, 14.01.2022 - 1 B 217/21

    Anspruch einer höherwertig eingesetzten Oberstudienrätin auf Beförderung;

    [hierzu etwa OVG Bremen, Urteil vom 18.9.2002 - 2 A 197/01 -, juris, dort zu einem Fall, in dem die klagende Studiendirektorin den Beförderungsdienstposten zusätzlich zu der vorgesehenen Bewährungszeit für weitere drei Jahre und fünf Monate wahrgenommen hatte, ohne die der Funktion zugeordnete Besoldung erhalten zu haben] Denn fallbezogen führt die "Überlagerung" der Erprobungszeit durch die Mindestwartezeit dazu, dass sie bis zu der zum Beförderungstermin 1.4.2022 in Aussicht gestellten Ernennung für drei Jahre in ihrem Amt (Oberstudienrätin) verweilt, während sie den nach A 15 gereihten Dienstposten für etwa vier Jahre und einen Monat ausfüllt.
  • VG Düsseldorf, 26.10.2004 - 26 K 1653/04

    Anspruch auf Beförderung zur städtischen Rechtsdirektorin ; Beamtenrechtliche

    Soweit sich die Klägerin schließlich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155 ff., und auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 18. September 2004 - 2 A 197/01 -, ZBR 2003, 215 ff., bezieht, führen diese Entscheidungen zu keiner anderen Beurteilung.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2005 - 26 K 1073/05

    Beförderung eines Beamten; Ablehnung der Genehmigung eines

    Schließlich ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt der nunmehr bereits mehrere Jahre andauernden und voraussichtlich auch weiterhin andauernden vorläufigen Haushaltsführung der Beklagten, die grundsätzlich der Beförderung von Beamten der Beklagten entgegensteht, keine ausreichenden Anhaltspunkte, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hier ausnahmsweise den Entscheidungsspielraum der Beklagten soweit begrenzen, dass jede andere Entscheidung, als die der Beförderung des Klägers zum Brandamtsrat, ermessensfehlerhaft wäre, vgl. insoweit OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 - 2 A 197/01 -, DÖD 2003, 159, das wegen der langjährigen Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten durch einen Beamten einen solchen Anspruch ausnahmsweise bejaht hat.
  • VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 136/02

    Beförderung; Bundesbesoldungsordnungen; Eingruppierung; Fachlehrer

    Die von der Klägerin angeführten gerichtlichen Entscheidungen (OVG Bremen, Urt. v. 18.9.2002 - 2 A 197/01 -, NVwZ-RR 2003, 578; VG Stade, Urt. v. 4.11.1985 - 4 VG A 53/83 - und hieran anschließend OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.1991 - 2 OVG A 37/86 -) betreffen andere Sachverhalte und sind auf die hier streitige Besoldungseinstufung einer Fachlehrerin nicht einschlägig.
  • VG Würzburg, 01.06.2021 - W 1 K 20.902

    Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige

    Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf Beförderung auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (OVG Bremen, U.v. 18.9.2002 - 2 A 197/01 - NVwZ-RR 2003, 578).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2005 - 26 K 1076/05

    Beförderung eines Beamten; Ablehnung der Genehmigung eines

    Schließlich ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt der nunmehr bereits mehrere Jahre andauernden und voraussichtlich auch weiterhin andauernden vorläufigen Haushaltsführung der Beklagten, die grundsätzlich der Beförderung von Beamten der Beklagten entgegensteht, keine ausreichenden Anhaltspunkte, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hier ausnahmsweise den Entscheidungsspielraum der Beklagten soweit begrenzen, dass jede andere Entscheidung, als die der Beförderung des Klägers zum Brandoberamtsrat, ermessensfehlerhaft wäre, vgl. insoweit OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 -2 A 197/01-, DÖD 2003, 159, das wegen der langjährigen Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten durch einen Beamten einen solchen Anspruch ausnahmsweise bejaht hat.
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