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   BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78   

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BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78 (https://dejure.org/1981,555)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 2 A 2.78 (https://dejure.org/1981,555)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 2 A 2.78 (https://dejure.org/1981,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger Nichtbeförderung in ein höheres Amt - Rangfolge der zur Beförderung anstehenden Beamten nach Eignungsgesichtspunkten und Humanitätsgesichtspunkten - Anspruch auf eine Beförderung durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein solcher Anspruch nur bei einer schuldhaften Verletzung der dem Dienstherrn dem Beamten gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht (§ 79 BBG und die entsprechenden Vorschriften der Länder) geltend gemacht werden, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht adäquat kausal die Nichtbeförderung bewirkt hat (vgl. BVerwGE 13, 17 [18 ff.], 15, 3 [10]).

    Unter Beachtung dieser materiellrechtlichen Umschreibung der Fürsorgepflicht hat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der vermeintlich geschädigte Beamte bei der unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den Dienstherrn auf Ersatz des durch eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung entstandenen Schadens die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür obliegt, daß er und diejenigen, für die er haftet, nicht schuldhaft gehandelt haben (BVerwGE 13, 17 [24 f.] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 7.74 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 9]).

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Der Dienstherr kann einen Beamten für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höherbewerteten Funktion beschäftigen, ohne daß sich daraus für ihn ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe (vgl. BVerwGE 16, 142 [148]).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Aber auch dann, wenn der Dienstposten der Klägerin zeitweilig mit A 11 bewertet gewesen wäre, könnte sie daraus kein Recht herleiten; denn in aller Regel folgt auch aus der Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Dienstpostens kein Anspruch auf Verleihung eines entsprechenden Status (Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66]).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, sich bei der Entscheidung über eine Beförderung am Leistungsgrundsatz orientiert von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen und den Beamten nicht in Widerspruch hierzu an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu hindern (Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139]).
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    In den Beschlüssen vom 8. November 1957 - BVerwG 7 P 2.57 - (BVerwGE 5, 344) und vom 28. März 1958 - BVerwG 7 P 17.57 - (BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57]) ist entschieden, daß Personalakten alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge sind (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Das bedeutet aber nur, daß die Fürsorgepflicht es dem Dienstherrn verbietet, sich bei der Entscheidung über die Beförderung eines Beamten von anderen als sachlichen Erwägungen leiten zu lassen (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]).
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    In den Beschlüssen vom 8. November 1957 - BVerwG 7 P 2.57 - (BVerwGE 5, 344) und vom 28. März 1958 - BVerwG 7 P 17.57 - (BVerwGE 6, 302 [BVerwG 28.03.1958 - VII P 17/57]) ist entschieden, daß Personalakten alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge sind (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn umfaßt zwar auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und deshalb auch seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Beförderung (vgl. BVerwGE 19, 252 [254] und Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 5.63 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 16]).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Dies ist ausdrücklich entschieden bereits im Beschluß vom 20. März 1959 - BVerwG 7 P 11.58 - (BVerwGE 8, 219 [220]), wo ausgeführt ist: "Ob ein Schriftstück als Teil der Personalakten anzusehen ist, bestimmt sich in erster Linie nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, daß es in das die Personalakten des Bediensteten enthaltende Aktenstück eingeheftet wurde." Im Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - (Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16) werden unter Berücksichtigung des in der Rechtsprechung zugrunde gelegten materiellen Personalaktenbegriffs als Bestandteil der Personalakten alle den Beamten betreffenden Vorgänge bezeichnet, "unabhängig von der Art und Weise ihrer Aufbewahrung".
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78
    Unter Beachtung dieser materiellrechtlichen Umschreibung der Fürsorgepflicht hat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der vermeintlich geschädigte Beamte bei der unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den Dienstherrn auf Ersatz des durch eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung entstandenen Schadens die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür obliegt, daß er und diejenigen, für die er haftet, nicht schuldhaft gehandelt haben (BVerwGE 13, 17 [24 f.] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 7.74 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 9]).
  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65

    Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten -

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 5.63
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Er hat nur dann Schadenersatz zu leisten, wenn eine Fürsorgepflichtverletzung den geltend gemachten Schaden adäquat kausal verursacht hat (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78 S. 1 m.w.N., vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 und vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 27.87 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 6 S. 13; Beschluss vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - Buchholz 237.4 § 7 HmbLBG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Das Berufungsgericht hat jedoch bei der nach seiner Überzeugung offenen Frage, ob die Beklagte gegenüber der Klägerin von der Praxis der Belehrung abgewichen ist, nicht berücksichtigt, daß der Beamte die materielle Beweislast dafür trägt, ob eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Dienstherrn vorliegt (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17 [25]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 2416/20

    Widerspruchsbefugnis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im

    aa) Gemäß § 14 Abs. 1 LVwVfG, der - anders als die Beklagte meint - im Widerspruchsverfahren Anwendung findet (vgl. Senat, Beschl. v. 25.11.2016 - 1 S 1750/16 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 12.02.1981 - 2 A 2.78 -, juris Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 29.09.1993 - 3 B 92.366 -, juris 20; Schoch/Schneider VwVfG/Geis, VwVfG § 14 Rn. 7; NK-VwVfG/Matthias Dombert, 2. Aufl. 2019, VwVfG § 14 Rn. 11), kann sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (Satz 1); die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt (Satz 2).
  • BVerwG, 16.09.1983 - 2 B 81.82

    Vorliegen einer Konkurrenzklage - Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Schadensersatzanspruch nur bei einer schuldhaften Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) geltend gemacht werden kann, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht adäquat kausal die Nichtbeförderung bewirkt hat (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17; BVerwGE 15, 3 und Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78]).

    Die beamtenrechtlichen Vorschriften, nach denen sich die Beförderung richtet, dienen in erster Linie dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [a.a.O.]).

    Andererseits ist auch geklärt, daß die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht dem Dienstherrn gebietet, sich bei der Entscheidung über eine Beförderung am Leistungsgrundsatz orientiert von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen und den Beamten nicht in Widerspruch hierzu an einem angemessenen beruflichen Aufstieg im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zu hindern (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - [DÖV 1977, 139] und vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [a.a.O.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2005 - 2 A 10187/05

    Polizist darf nicht früher in Pension - Grundsätzliche Verlängerung der

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber bei der Ausübung seines Gestaltungsermessens die Belange der Fürsorgepflicht und die für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sprechenden öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG 2 C 111.67 - ZBR 1970, 364 [365] und 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Da ein Soldat zwar keinen Anspruch auf eine förderliche Verwendung hat, wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Verwendung, ist es mit der Fürsorgepflicht des für die Verwendungsplanung zuständigen Vorgesetzten nicht vereinbar, sich bei der Entscheidung über eine Verwendung eines Soldaten von anderen als sachlichen Erwägungen leiten zu lassen (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 A 2.78 - Buchholz 232 § 79 Nr. 78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 2 B 15.86

    Verpflichtung zur Beförderung eines Beamten wegen Beschäftigung in einer höher

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, daß ein Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen kann, ohne daß sich für ihn daraus ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergäbe (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - ; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 39.82 - ).

    Es ist bereits hinreichend geklärt, daß sich der Dienstherr bei einer Beförderung am Leistungsgrundsatz orientieren muß, wobei die dienstliche Beurteilung Zeugnis darüber ablegt, ob und in welchem Grade ein Beamter die für sein Amt und für seine Laufbahn erforderliche Befähigung und fachlichen Leistungen aufweist (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ; Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - ).

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein auf die Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) gestützter Schadensersatzanspruch nur geltend gemacht werden kann, wenn die Verletzung der Fürsorgepflicht adäquat kausal den Schaden - ggf. die Nichtbeförderung - bewirkt hat (vgl. u.a. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung -

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließlich auch geklärt, daß dem Beamten aus einer eine gewisse, auch längere Zeit andauernden Verwendung in einer höher bewerteten Funktion nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beförderung erwächst, dessen schuldhafte Nichterfüllung jedenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn begründen könnte (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78] mit weiteren Nachweisen; ebenso übrigens auch das von der Beschwerde engeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 - [ZBR 1967, 125, 126]).

    Die Zahlung des Differenzbetrages zwischen den Bezügen der Besoldungsgruppe A 13 und denen der Besoldungsgruppe A 14 im Wege des Schadensersatzes wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht durch Nichtbeförderung würde - auch nach den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen - voraussetzen, daß dem Beamten ein Anspruch auf Beförderung zustand (vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Denn der Beamte hat aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 85 LBG NW) zwar keinen Anspruch auf Beförderung, wohl aber auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Beförderung; die Fürsorgepflicht verbietet es dem Dienstherrn, sich bei der Entscheidung über die Beförderung eines Beamten von anderen als sachlichen Erwägungen leiten zu lassen (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 16.09.2020 - 2 LB 30/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Einbehaltung der

  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 5 LA 105/07

    Verletzung von Fürsorgepflichten eines Dienstherrn bei mehrjähriger Beschäftigung

  • VG Ansbach, 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den

  • BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96

    Schadensersatz bei schuldhaftem Verstoß gegen die Auslesekriterien nach Eignung,

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 116.91

    Stützen eines Schadensersatzanspruches auf die Verletzung einer Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 28.12.1989 - 2 B 141.89

    Voraussetzungen des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88

    Grundsätzliches Klärungsbedürfnis der Tauglichkeit unterschiedlicher zeitlicher

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 154.82

    Verstoß einer Ernennung eines Beamten gegen das materielle Recht - Möglichkeit

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 196.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 11.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 194.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 09.09.1982 - 2 B 86.80

    Nichtbeförderung eines Beamten - Schadensersatz wegen Vornahme einer

  • BVerwG, 10.06.1982 - 2 B 78.82

    Anspruch eines Beamten auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens -

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 117.91

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen nicht erfolgter Beförderung -

  • BVerwG, 28.11.1984 - 2 B 134.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 B 175.92

    Aufhebung eines Urteil eines Verwaltungsgerichts und Zurückverweisung der Sache

  • BVerwG, 15.09.1983 - 2 B 141.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 150.82

    Ernennung bzw. Beförderung eines Beamten - Rücknahme der Ernennung zum

  • VG Weimar, 14.11.2013 - 1 K 838/12

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • BVerwG, 22.07.1988 - 2 B 4.88

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 1 K 11.333
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