Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9441
BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.89 (https://dejure.org/1991,9441)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 2 A 2.89 (https://dejure.org/1991,9441)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 2 A 2.89 (https://dejure.org/1991,9441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen wegen einer Amtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.89
    Der Anspruch der Beklagten auf diese Rückforderung richtet sich nach § 52 Abs. 2 BeamtVG als spezialgesetzlicher Regelung (vgl. Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 B 75.81 - ).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 4.97

    Rechtskraft

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze und der beigezogenen Gerichtsakten BVerwG 2 A 2.89, BVerwG 2 A 10.91 und BVerwG 2 B 28.96 verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.

    Die Klage zu 1. ist auch nicht im Hinblick auf die Rechtskraft des Urteils des erkennenden Senats vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 2.89 - gemäß § 121 VwGO unzulässig.

    Im übrigen wird auch auf die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 2.89 - und das dort angeführte, in jenen Akten befindliche Fachgutachten von Dr. med.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1995 - 4 S 146/94

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen erstinstanzlicher und letztinstanzlicher

    Mit seinem Antrag Nr. 1 der Berufungsschrift vom 30.12.1993 begehrt der Kläger keine Entscheidung, die in einem Berufungsverfahren getroffen werden könnte (§§ 124 Abs. 1, 128, 129 VwGO), sondern vielmehr eine Entscheidung, für die auch nach Auffassung des Klägers gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist (vgl. das den Beteiligten bekannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.89 -), ohne daß im Rahmen dieser Entscheidung über eine Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.10.1993 zu befinden wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht