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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03   

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https://dejure.org/2003,7342
BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03 (https://dejure.org/2003,7342)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 2 A 2.03 (https://dejure.org/2003,7342)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 2 A 2.03 (https://dejure.org/2003,7342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SG § 3; ZDv 20/6
    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; Entwicklung der Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Leistungs- und Eignungsbeurteilung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 3
    Befähigung; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; Beurteilungsmaßstab; Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Eignungsbeurteilung; Eignungsgrad; Einheitlichkeit; Entwicklung; Entwicklung der Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Leistungs- und ...

  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen und hierzu abgegebener Stellungnahmen; Erfordernis eines Leistungsvergleichs und Eignungsvergleichs zwischen vergleichbaren Soldaten; Rechtsweg zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • Judicialis

    SG § 3; ; ZDv 20/6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 3; ZDv 20/6
    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; Entwicklung der Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Leistungs- und Eignungsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 880
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03
    Diese Beurteilung ist nach Inhalt und Zuständigkeit gegenüber der Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbeurteilung formal verselbständigt (vgl. Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 ).

    Daher kann das Gericht nur prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a SLV a.F.; nunmehr § 2 SLV), und sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1 S. 2 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - a.a.O., S. 82 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Verhältnis zwischen den fünf Wertungsstufen nach der Anlage 9 zu Nr. 906 a und b ZDv 20/6 als eine mittelbare Wechselbeziehung zu den inhaltlich damit korrespondierenden Wertungsstufen der Anlage 5 zur Nr. 611 c bis f und der Anlage 7 zur Nr. 614 a bis d ZDv 20/6 bezeichnet (vgl. Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - a.a.O., S. 83), doch bedeutet dies nur, dass die Beurteilung der Förderungswürdigkeit ein eigenständiges Werturteil des nächsthöheren Vorgesetzten darstellt, dass weder schematisch aus der Summe, noch aus dem arithmetischen Mittel der Einzelmerkmalsbewertungen gebildet werden darf (vgl. Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - a.a.O., S. 83).

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03
    Daher kann das Gericht nur prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung (vgl. § 1 a SLV a.F.; nunmehr § 2 SLV), und sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1 S. 2 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - a.a.O., S. 82 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 49.97

    Verwaltungsprozeßrecht - "Dienstrechtliche" Vorgänge im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03
    Der Rechtsweg zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht zum Dienstgericht ist eröffnet (vgl. Beschluss vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 49.97 - Buchholz 311 § 18 WBO Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Das Gericht hat dann auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn 8; Beschluss vom 7.1.2020, a. a. O., Rn 34).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. ; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner

    Mit seiner an den Leiter des vorbezeichneten Referats gerichteten E-Mail vom 8. Oktober 2007 verwies der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 2 A 2.03 - und beantragte unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung, die "falsche Bewertung" der Förderstufe "richtigzustellen".

    Das Urteil des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 (BVerwG 2 A 2.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 33) dokumentiert eine Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beurteilungswesen der Bundeswehr.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 ME 20/22

    Beurteilung; Dienstposten; höherwertige Tätigkeit; Maßstab; Plausibilität;

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 2.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Förderungswürdigkeit.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2020 - 2 MB 17/20

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; positiven

  • VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459

    Dienstliche Beurteilungen bei Verbeamtung von Tarifbeschäftigten

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08

    Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose;

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 16 E 19.02448

    Erfolgloses Konkurrentenverfahren - Verbeamtung von Tarifbeschäftigten

  • OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22

    Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten;

  • VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 E 19.02465

    Dienstliche Beurteilungen bei Verbeamtung von Tarifbeschäftigten

  • VG Köln, 22.04.2020 - 15 L 2653/19
  • BVerwG, 29.08.2007 - 1 WB 24.07

    Rechtsweg; Statusangelegenheit; truppendienstliche Angelegenheit

  • VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21

    Beamter; Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Zwischennote; Zwischenstufe

  • VG Hannover, 06.03.2017 - 2 B 4609/16

    Beförderungen nach A9 gestoppt

  • VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - mittlerer Dienst

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Rechtsprechung
   VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37133
VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2005,37133)
VG Halle, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2005,37133)
VG Halle, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2005,37133)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1989 - 6 A 147/87
    Auszug aus VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03
    Der Erbbauberechtigte, dessen Erbbaurecht zur Errichtung einer öffentlich zugänglichen Tiefgarage berechtigt, bedarf zur Bestellung einer Baulast nach § 87 Abs. 1 BauO LSA zur Übernahme einer Stellplatzverpflichtung eines Dritten der Zustimmung des Grundstückseigentümers (im Anschluss an OVG Lüneburg, Urt. v. 26.05.1989 - 6 A 147/87 - OVGE MüLü 41, 406= NZW 1990.1499 = BRS 49 Nr. 177).

    Daraus folgt jedoch nur, dass der Grundstückseigentümer für eine Erklärung nach §§ 87 Abs. 1 BauO LSA 2001, 84 Abs. 1 BauO LSA 1994 der Mitwirkung des Erbbauberechtigten bedarf, weil der Grundstückseigentümer nicht mehr die alleinige Verfügungsbefugnis hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1989 - 6 A 147/87 - BRS 49 Nr. 177; VGH Bad.-Würt., Urteil vom 13. Juli 1992 - 8 S 588/92 - BRS 54 Nr. 162; Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 87 Rdnr. 35; Kern: Bestellung einer Baulast an einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist, BauR 1978, 113).

    GbR - bestehen, kommt es nicht an, weil die Beklagte als Grundstückseigentümerin daraus keine Eingriffsrechte ableiten kann (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1992 - 8 S 588/92

    Zur Frage der Wirksamkeit einer vom Grundstückseigentümer übernommenen

    Auszug aus VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03
    Daraus folgt jedoch nur, dass der Grundstückseigentümer für eine Erklärung nach §§ 87 Abs. 1 BauO LSA 2001, 84 Abs. 1 BauO LSA 1994 der Mitwirkung des Erbbauberechtigten bedarf, weil der Grundstückseigentümer nicht mehr die alleinige Verfügungsbefugnis hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1989 - 6 A 147/87 - BRS 49 Nr. 177; VGH Bad.-Würt., Urteil vom 13. Juli 1992 - 8 S 588/92 - BRS 54 Nr. 162; Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 87 Rdnr. 35; Kern: Bestellung einer Baulast an einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist, BauR 1978, 113).
  • VG Meiningen, 04.11.1997 - 5 E 1009/97
    Auszug aus VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03
    Auch hat etwa ein durch die Baulast begünstigter Dritter keinen derartigen Anspruch, weil ihm kein subjektiv-öffentliches Recht auf Eintragung der Baulast zusteht ( OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 - BauR 1998, 323 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.01.1997 - 10 A 3465/95] ; VG Meiningen, Beschluss vom 04. November 1997 - 5 E 1009/97.Me - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1997 - 10 A 3465/95

    Eigentümer; Begünstigtes Grundstück; Subjektiv- öffentliches Recht; Eintragung

    Auszug aus VG Halle, 23.02.2005 - 2 A 2/03
    Auch hat etwa ein durch die Baulast begünstigter Dritter keinen derartigen Anspruch, weil ihm kein subjektiv-öffentliches Recht auf Eintragung der Baulast zusteht ( OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 - BauR 1998, 323 [OVG Nordrhein-Westfalen 28.01.1997 - 10 A 3465/95] ; VG Meiningen, Beschluss vom 04. November 1997 - 5 E 1009/97.Me - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 5 K 5517/09

    Garagendach dient als Terrasse: Genehmigungspflichtig!

    vgl. zur Unzulässigkeit der Bestellung einer Baulast nur durch einen Erbbauberechtigten § 83 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauO NRW sowie Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 23. Februar 2005 - 2 A 2/03 -, im Anschluss an Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1989 - 6 A 147/87 -, zitiert nach juris.
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Dass die Bauaufsichtsbehörde die Baulast voraussichtlich nur in das Baulastenverzeichnis eintragen darf, wenn auch die Erbbauberechtigten eine Bewilligungserklärung abgeben, ist zwar richtig (s. u.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1989 - 6 A 147/87, NJW 1990, 1499, 1499 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 13.07.1992 - 8 S 588/92, NJW 1993, 678, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 20; VG Halle a. d. Saale, Urteil vom 23.02.2005 - 2 A 2/03, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 27; Kern, BauR 1978, 113, 116).
  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 5 K 5518/09

    Grenzständige Garage, Grenzgarage, Terrasse, Dachterrasse, Abstandfläche,

    vgl. zur Unzulässigkeit der Bestellung einer Baulast nur durch einen Erbbauberechtigten § 83 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauO NRW sowie Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 23. Februar 2005 - 2 A 2/03 -, im Anschluss an Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1989 - 6 A 147/87 -, zitiert nach juris.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27671
VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2004,27671)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 30.04.2004 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2004,27671)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 30. April 2004 - 2 A 2/03 (https://dejure.org/2004,27671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines bauplanungsrechtlichen Ausschlusses von Spielhallen im Kerngebiet wegen fehlender Planbegründung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 214 Abs 3 S 2 BauGB; § 9 Abs 8 BauGB; § 1 Abs 9 BauNVO; § 1 Abs 5 BauNVO
    Abwägungsausfall; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel (Erheblichkeit); Abwägungsmangel (fehlende Begründung); Ausschluss; Ausschluss von Spielhallen; Bebauungsplan (Begründung); Begründungserfordernis; formaler Fehler; Kerngebiet; materieller Abwägungsfehler; Nichtigkeit; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Nach dieser Vorschrift ist einem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans - wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch zumindest "in groben Zügen", insbesondere soweit es die tragenden Gesichtspunkte der Planung betrifft (vgl. BVerwG, U. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DVBl. 1971, 759; U. v. 30.06.1989 - 4 C 15.86 -, DVBl. 1989, 1061) - darzulegen sind.

    Berücksichtigt man ferner, dass das Vorhandensein einer Planbegründung - jedenfalls soweit es die tragenden Gesichtspunkte der Planung betrifft - letztlich Voraussetzung für eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorgangs ist, ist das völlige Fehlen einer Begründung - sei es hinsichtlich des Bebauungsplans insgesamt, sei es hinsichtlich einer einzelnen, für das Gesamtkonzept der Planung nicht unbedeutenden Festsetzung - jedenfalls ein starkes Indiz dafür, dass die Planung an einem zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans insgesamt oder einer einzelnen Festsetzung führenden Abwägungsfehler leidet (vgl. BVerwG, U. v. 07.05.1971, aaO; B. v. 21.02.1986 - 4 N 1.85 -, BVerwGE 74, 47).

    Zwar muss sich das Fehlen einer Begründung nicht in jedem Fall auf die (inhaltliche) Wirksamkeit des Bebauungsplans auswirken; vielmehr kann eine Planung bzw. der ihr zugrunde liegende Abwägungsvorgang auch dann nachvollziehbar sein, wenn sich die für die planende Gemeinde maßgeblichen planerischen Erwägungen aus anderen Unterlagen, insbesondere etwa den Protokollen über die Sitzungen der zuständigen Entscheidungsgremien der Gemeinde, ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 07.05.1971, aaO).

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Nach dieser Vorschrift ist einem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans - wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch zumindest "in groben Zügen", insbesondere soweit es die tragenden Gesichtspunkte der Planung betrifft (vgl. BVerwG, U. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DVBl. 1971, 759; U. v. 30.06.1989 - 4 C 15.86 -, DVBl. 1989, 1061) - darzulegen sind.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 C 26/85

    Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Da in diesem Zusammenhang im Übrigen allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB), kommt es auch auf die erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im angefochtenen Widerspruchsbescheid oder in der Klageerwiderung der Beklagten - angestellten Erwägungen, die einen Spielhallenausschluss je nach der konkreten örtlichen Situation ggf. rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55; OVG Münster, U. v. 29.01.1997 - 11 A 2980/94 -, BRS 59 Nr. 27), nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Da in diesem Zusammenhang im Übrigen allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB), kommt es auch auf die erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im angefochtenen Widerspruchsbescheid oder in der Klageerwiderung der Beklagten - angestellten Erwägungen, die einen Spielhallenausschluss je nach der konkreten örtlichen Situation ggf. rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55; OVG Münster, U. v. 29.01.1997 - 11 A 2980/94 -, BRS 59 Nr. 27), nicht an.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Abgesehen davon ist ein Ausschluss von Spielhallen - als Unterart der Nutzung "Vergnügungsstätte" - in Kerngebieten ohnehin nur auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO, nämlich dann möglich, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen; derartige "besondere" Gründe, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation bzw. den konkreten örtlichen Gegebenheiten ergeben und geeignet sein müssen, eine Abweichung von den in dem betreffenden Gebiet an sich zulässigen Nutzungen zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317), müssen dann aber auch im Einzelnen dargelegt werden.
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Insoweit besteht die konkrete, nach dem Inhalt der vorliegenden Unterlagen und den oben bereits dargestellten Gesamtumständen naheliegende Möglichkeit (vgl. dazu BVerwG, U. v. 21.08.1981, B. v. 29.01.1992 und U. v. 20.01.1995, jew. aaO), dass die Beklagte bei Vermeidung des Fehlers im Abwägungsvorgang im Ergebnis anders geplant hätte; denn von einem entsprechenden "Einfluss" des Fehlers im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis ist regelmäßig dann auszugehen, wenn sich die Gemeinde bei der Abwägung von einem unzutreffenden Belang - hier: ein Spielhallenausschluss sei in innerstädtischen Hauptgeschäftsbereichen "generell" bzw. allein auf der Grundlage eines entsprechenden "Städtebaulichen Konzepts" zulässig - hat leiten lassen, ohne dass sich andererseits aus den Vorgängen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass anderweitige, das Abwägungsergebnis ggf. rechtfertigende Gesichtspunkte tatsächlich in die Abwägung eingeflossen sind (vgl. BVerwG, B. v. 20.01.1992 - 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Dieses Abwägungsgebot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht das an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingehen müssen oder wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit anderer Belange außer Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 12.12.1969 - VI P 105.68 [richtig: IV C 105.66 - d. Red.]  -, BVerwGE 34, 301; U. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Ein "offensichtlicher" Mangel im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn es aufgrund objektivierbarer Umstände, die sich am Inhalt der Akten konkret festmachen lassen, positive Hinweise darauf gibt, dass der Gemeinde bei der Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, der Einstellung der wesentlichen Belange in die Abwägung oder der Gewichtung der betroffenen Belange Fehler unterlaufen sind (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33); derartige Fehler müssen sich - wie das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen ausgeführt hat - aufgrund der konkreten Gesamtumstände "positiv und klar" ergeben, während es insoweit noch nicht ausreicht, wenn - negativ betrachtet - lediglich "nicht ausgeschlossen" werden kann, dass der Abwägungsvorgang mangelhaft ist, etwa weil sich aus den Planaufstellungsvorgängen oder sonstigen Unterlagen keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Gemeinde mit bestimmten konkreten Umständen tatsächlich abwägend befasst hat (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662; B. v. 20.01.1995 - 4 NB 43.93 -, ZfBR 1995, 145, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Da in diesem Zusammenhang im Übrigen allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB), kommt es auch auf die erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im angefochtenen Widerspruchsbescheid oder in der Klageerwiderung der Beklagten - angestellten Erwägungen, die einen Spielhallenausschluss je nach der konkreten örtlichen Situation ggf. rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55; OVG Münster, U. v. 29.01.1997 - 11 A 2980/94 -, BRS 59 Nr. 27), nicht an.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
    Ein "offensichtlicher" Mangel im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn es aufgrund objektivierbarer Umstände, die sich am Inhalt der Akten konkret festmachen lassen, positive Hinweise darauf gibt, dass der Gemeinde bei der Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, der Einstellung der wesentlichen Belange in die Abwägung oder der Gewichtung der betroffenen Belange Fehler unterlaufen sind (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33); derartige Fehler müssen sich - wie das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen ausgeführt hat - aufgrund der konkreten Gesamtumstände "positiv und klar" ergeben, während es insoweit noch nicht ausreicht, wenn - negativ betrachtet - lediglich "nicht ausgeschlossen" werden kann, dass der Abwägungsvorgang mangelhaft ist, etwa weil sich aus den Planaufstellungsvorgängen oder sonstigen Unterlagen keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Gemeinde mit bestimmten konkreten Umständen tatsächlich abwägend befasst hat (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662; B. v. 20.01.1995 - 4 NB 43.93 -, ZfBR 1995, 145, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

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