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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16072
BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08 (https://dejure.org/2009,16072)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 2 A 2.08 (https://dejure.org/2009,16072)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08 (https://dejure.org/2009,16072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarklageverfahrens gegen einen ehemaligen Bundesnachrichtendienstmitarbeiter wegen Prozessunfähigkeit; Beweis der Geschäftsunfähigkeit einer betreuten Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarklageverfahren gegen einen ehemaligen Bundesnachrichtendienstmitarbeiter wegen Prozessunfähigkeit; Beweis der Geschäftsunfähigkeit einer betreuten Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Durch rechtskräftiges Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - entfernte der Senat den Antragsteller wegen vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst in dem angeschuldigten Umfang aus dem Beamtenverhältnis.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens - BVerwG 2 A 3.05 - verwiesen.

    Die in der Antragsschrift vom 20. Februar 2008 vorgetragenen tatsächlichen Umstände waren dem Senat bis zur Verkündung des Urteils vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - allesamt nicht bekannt.

    Hiernach ist der Nachweis der Prozessunfähigkeit des Antragstellers während des Disziplinarklageverfahrens - BVerwG 2 A 3.05 - nicht erbracht.

  • BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 42.75

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nachweis einer

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Insoweit gilt auch für die Wiederaufnahme der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass ein Beteiligter als prozessfähig gilt, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen ist (Beschluss vom 22. Juli 1975 - BVerwG 4 B 42.75 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96

    Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Die Wiederaufnahme ist auch zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und eines fairen Verfahrens gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG erforderlich (Urteile vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 - BVerwGE 48, 201 = Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 15 und vom 20. März 1997 - BVerwG 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 = Buchholz 303 § 579 ZPO Nr. 2).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Als insoweit einschlägige Krankheitsbilder kommen das Delirium tremens, die Alkoholintoxikation und das Korsakow-Syndrom in Betracht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 1 Z BR 45/01 - NJW 2003, 216 ; zum Ganzen Knothe, in: Staudinger, BGB, Bd. I, 2004, § 104 Rn. 9).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Er muss den krankheitsbedingten Einflüssen und Empfindungen widerstandslos ausgeliefert sein (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918 ).
  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08
    Die Wiederaufnahme ist auch zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und eines fairen Verfahrens gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG erforderlich (Urteile vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 - BVerwGE 48, 201 = Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 15 und vom 20. März 1997 - BVerwG 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 = Buchholz 303 § 579 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil die Person fremden Willenseinflüssen unterliegt oder ihre Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 Rn. 27 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918 ).

    Anders als die Beschwerde meint, verlangt auch die von ihr angeführte Rechtsprechung ausreichende Anhaltspunkte unmittelbar für eine Störung der Geistestätigkeit (z.B. BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - WM 1984, 1063 : fortgeschrittene Cerebralsklerose) und nicht nur für die zugrundeliegende Ursache (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 Rn. 27 zur Alkoholsucht).

  • BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21

    Verwerfung der Anträge auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des Urteils als

    § 71 BDG formuliert grundsätzlich abschließend, aus welchen Gründen die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Disziplinarverfahrens zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10

    Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Wiederaufnahmeantrag entsprechend der Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in Betracht (Urt. v. 17.12.2009 - 2 A 2.08 -, Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1; anders noch Beschl. des Nds. Disziplinarhofs v. 5.7.1988 - NDH a (2) 14/86 - Bieler/Lukat, NDiszG, § 64 Rdnr. 4); ein derartiger Antrag ist hier aber innerhalb der Frist des § 66 Abs. 1 NDiszG nicht gestellt worden.

    Soweit ein Betreuter einem Prozessunfähigen unter bestimmten Umständen gleichsteht, hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass es für den Fristbeginn insoweit auf die Kenntnis des Betreuers ankommt, nicht auf diejenige des Betreuten (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 2 A 2.08 -, Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 für den Fall der Betreuung bei Alkoholsucht; vgl. auch Beschl. v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 -).

  • BSG, 27.01.2022 - B 2 U 175/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Es kommt mithin darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH Beschlüsse vom 18.9.2018 - XI ZR 74/17 - juris RdNr 28 und vom 14.3.2017 - VI ZR 225/16 - juris RdNr 13; BFH Beschluss vom 7.7.2017 - V B 168/16 - juris RdNr 12; BAG Beschluss vom 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - AP Nr. 1 zu § 57 ZPO = juris RdNr 8) oder die Willensbildung durch krankhafte Vorstellungen und Gedanken oder unkontrollierte Triebe und Antriebskräfte - ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung - bestimmt wird (BVerwG Beschluss vom 6.3.2019 - 6 B 135.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 232 = juris RdNr 47 und Urteil vom 17.12.2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 RdNr 27; BGH Beschlüsse vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - juris RdNr 16 und vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - juris RdNr 7 sowie grundlegend Urteil vom 14.7.1953 - V ZR 97/52 - BGHZ 10, 266; zum Ganzen Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 71 RdNr 31 mwN) .
  • LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 AL 83/15

    Rechtsmittelverzicht; Sozialgerichtliches Verfahren; Wiederaufnahmegrund der in

    Der Wiederaufnahmegrund erfasst (insbesondere) die fehlende Vertretung einer wegen Prozessunfähigkeit vertretungsbedürftigen Partei (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2/08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 16; vgl. auch Greger, in: Zöller, ZPO [30. Aufl., 2014], § 579 Rdnr. 5 ff.).

    Die Wiederaufnahme ist auch zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG und eines fairen Verfahrens gemäß Artikel 2 Abs. 1, Artikel 20 Abs. 3 GG erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats;

    Wegen des verfassungsrechtlichen Vorrangs bundesrechtlicher Normen vor dem Landesrecht (vgl. Art. 31 Grundgesetz - GG -) sind die nach § 21 LDG, § 173 VwGO ergänzend anwendbaren zivilprozessualen Vorgaben von § 579 ZPO als zusätzliche Wiederaufnahmegründe heranziehbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 2.08 -, Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 3/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Stellung sachdienlicher

    Es kommt mithin darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH vom 18.9.2018 - XI ZR 74/17 - RdNr 28 und vom 14.3.2017 - VI ZR 225/16 - RdNr 13; BFH vom 7.7.2017 - V B 168/16 - RdNr 12; BAG vom 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - AP Nr. 1 zu § 57 ZPO = juris RdNr 8) oder die Willensbildung durch krankhafte Vorstellungen und Gedanken oder unkontrollierte Triebe und Antriebskräfte - ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung - bestimmt wird (BVerwG vom 6.3.2019 - 6 B 135.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 232 = juris RdNr 47 und vom 17.12.2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 RdNr 27; BGH vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - RdNr 16 und vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - RdNr 7 sowie grundlegend BGH vom 14.7.1953 - V ZR 97/52 - BGHZ 10, 266; zum Ganzen Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 71 RdNr 31 mwN) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es kommt mithin darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH vom 18.9.2018 - XI ZR 74/17 - RdNr 28 und vom 14.3.2017 - VI ZR 225/16 - RdNr 13; BFH vom 7.7.2017 - V B 168/16 - RdNr 12; BAG vom 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - AP Nr. 1 zu § 57 ZPO = juris RdNr 8) oder die Willensbildung durch krankhafte Vorstellungen und Gedanken oder unkontrollierte Triebe und Antriebskräfte - ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung - bestimmt wird (BVerwG vom 6.3.2019 - 6 B 135.18 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 232 = juris RdNr 47 und vom 17.12.2009 - 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 RdNr 27; BGH vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - RdNr 16 und vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - RdNr 7 sowie grundlegend BGH vom 14.7.1953 - V ZR 97/52 - BGHZ 10, 266; zum Ganzen Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 71 RdNr 31 mwN) .
  • BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Zustellung

    Dies ist bei einem Volljährigen der Fall, wenn er sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht dieser Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; § 104 Nr. 2 BGB, vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 2 A 2.08 - Buchholz 235.1 § 71 BDG Nr. 1 Rn. 24 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2021 - L 1 AL 68/16

    Bestandskraft eines durch angenommenes Anerkenntnis erledigten Klageverfahrens

    Der Wiederaufnahmegrund erfasst (insbesondere) die fehlende Vertretung einer wegen Prozessunfähigkeit vertretungsbedürftigen Partei (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2009 - 2 A 2/08, juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2015 - 7 A 10264/15

    Antrag, Aufgabenkreis, Aufhebung, Beschluss, Beschlussverfahren, Betreuer,

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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27731
VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2008,27731)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2008,27731)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2008,27731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heim; Verwaltungsakt, feststellender; Wohnen, betreutes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    Aus der in § 12 HeimG normierten Anzeigepflicht ergibt sich durch Auslegung die Befugnis des Beklagten zur Feststellung, dass ein anzeigepflichtiges Heim gegeben sei (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - B 127/99 -, NVwZ 2000, 709; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2003 - 14 S 718/03 - zitiert nach juris).

    Von einer untergeordneten Bedeutung kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn die Betreuungspauschale im Verhältnis zur Miete nicht mehr als 20 % des monatlichen Entgelts für die Miete einschließlich der Betriebskosten liegt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2003, a.a.O. unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung).

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 293/04

    Vertragliche Kündigungsgründe beim Betreuten Wohnen

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    Dies ist nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.04.2005 -III ZR 293/04-, NJW 2005, S. 2008) ein maßgebliches Indiz für die Annahme eines Heimes.
  • BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen einem Heim und dem "betreuten Wohnen" ist der Zweck, dem die Einrichtung dient, nicht der Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70/03 - GewArch 2004, S. 485, die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 26.06.2003 - 14 S 2775/02 - bestätigend).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 717/01

    Pflegeheim - Auseinanderfallen von Pflegedienstanbieter und Unterkunftsvermieter

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    An diesem Gesetzeszweck orientiert wird die Annahme eines Heimes im Sinne von § 1 Abs. 1 HeimG durch eine rechtliche Konstruktion, nach der beide Leistungen verschiedenen Personen zuzurechnen sind, dann nicht ausgeschlossen, wenn die Betreffenden zwar eine rechtliche Gestaltung wählen, die formal die Anwendung des Heimgesetzes ausschließt, die tatsächlichen Verhältnisse sich aber wie in einem Heim darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 717/01 - GewArch. 2002, S. 167; Kunz/Ruf/Wiedemann, Heimgesetz, 10. Aufl., § 1, Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 14 S 2775/02

    Heim - Betreutes Wohnen

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen einem Heim und dem "betreuten Wohnen" ist der Zweck, dem die Einrichtung dient, nicht der Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2004 - 6 B 70/03 - GewArch 2004, S. 485, die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 26.06.2003 - 14 S 2775/02 - bestätigend).
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08
    Aus der in § 12 HeimG normierten Anzeigepflicht ergibt sich durch Auslegung die Befugnis des Beklagten zur Feststellung, dass ein anzeigepflichtiges Heim gegeben sei (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - B 127/99 -, NVwZ 2000, 709; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2003 - 14 S 718/03 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 21.08.2013 - 14 K 80.12

    "Demenz-Wohngemeinschaft" kann stationäre Einrichtung sein

    Die Heimaufsicht ist in diesem Falle befugt, an jeden einzelnen Leistungserbringer heimaufsichtsrechtliche Verwaltungsakte zu erlassen, weil keine der erbrachten Leistungen weggedacht werden kann, ohne dass die Qualifikation der Einrichtung als Heim entfiele (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 28. August 2008 - 2 A 2/08, juris, Rdnr. 41).
  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Werden in einem Heim die maßgeblichen Leistungen der Wohnraumüberlassung einerseits und der Erbringung der Betreuungs- und Pflegeleistungen andererseits - wie hier - (formal-)rechtlich von verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen erbracht, so ist die Heimaufsicht befugt, an jeden der Leistungserbringer heimrechtliche Verwaltungsakte zu richten, wenn keine der erbrachten Leistungen hinweggedacht werden könnte, ohne dass die Qualifikation der Einrichtung als Heim entfiele (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 10 B 655/10 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urteil vom 28. August 2008 - 2 A 2/08 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 5 L 372/11.KS -, juris).
  • VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10

    Ausüben der Entscheidungen über die Gestaltung des täglichen Lebens durch einen

    Die sächliche und personelle Ausstattung der Einrichtung und die von ihr erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern sind maßgeblich, nicht jedoch, welche rechtliche Konstruktion gewählt wurde, ob also formalrechtlich die Verträge für Wohnen und Pflege oder die Anbieter von Wohnen und Pflege voneinander getrennt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011, a.a.O.; VG Göttingen, Urteil vom 28.08.2008, - 2 A 2/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24692
OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2009,24692)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2009,24692)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 A 2/08 (https://dejure.org/2009,24692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsArchivG § 9
    Akteneinsichtsrecht

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht nach § 9 Sächsisches Archivgesetz (SächsArchivG); Voraussetzungen der Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens für die ...

  • Judicialis

    SächsArchivG § 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
    Die Klägerin hat indessen gegen die Beklagte einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung über ihr Akteneinsichtsgesuch (BVerwG, Urt. v. 5.6.1984 - 5 C 73/82 - juris): Danach kann auch ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter unter der Voraussetzung der Glaubhaftmachung eines berechtigten eigenen Interesses eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde über die Gewährung der Akteneinsicht beanspruchen.
  • OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
    Soweit die geltend gemachten ernstlichen Zweifel nicht durchgreifen, kann die Berufung gleichwohl zugelassen werden, wenn andere offenkundige Umstände vorliegen, die zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2008, DÖV 2008, 882 [Leitsatz, Volltext juris]).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
    Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der Nachsuchende insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat (BVerwG, Urt. v. 23.8.1968 - IV C 235.65 - juris).
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