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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06

    Abwälzung von Abwasserabgaben

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die nur in der Regel, nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, AbwAG 2. A., § 9 Rdnr. 14 m.w.N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 4 L 28/06

    Abwasserabgabe

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die - wie auch der Beklagte erkannt hat -, nur "in der Regel", nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, Kommentar zum Abwasserabgabengesetz, 2. Aufl., § 9 RdNr. 14 m. w. N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG NW, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 270/20

    Abwasserabgabe; Kleineinleitungen; Teilortskanalisation

    Der Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Dahme (AbwAG, 57. EL August 2022, § 8 Rn. 8) geht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG NRW vom 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, das eine mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft, davon aus, dass ein Grundstückseigentümer, der geklärte oder ungeklärte Abwässer über eine gemeindliche Kanalisation in ein Gewässer einleitet, nicht Kleineinleiter ist, selbst wenn die Summe der Abwassermengen der Angeschlossenen sich noch in den Grenzen einer Kleineinleitung hält; in diesem letzteren Fall wäre vielmehr die Gemeinde der Kleineinleiter.
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 419/22

    Abwasserabgabe; Kleineinleitungen; Teilortskanalisation

    Der Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Dahme (AbwAG, 57. EL August 2022, § 8 Rn. 8) geht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG NRW vom 8. August 1984 - 2 A 2133/83 - davon aus, dass ein Grundstückseigentümer, der geklärte oder ungeklärte Abwässer über eine gemeindliche Kanalisation in ein Gewässer einleitet, nicht Kleineinleiter ist, selbst wenn die Summe der Abwassermengen der Angeschlossenen sich noch in den Grenzen einer Kleineinleitung hält; in diesem letzteren Fall wäre vielmehr die Gemeinde der Kleineinleiter.
  • VG Weimar, 14.08.1998 - 3 E 1193/98

    Abgabenrecht; Abgabenrecht; Abwasserabgabe

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1987 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren;

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • VG Weimar, 29.10.1998 - 3 E 1880/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr;

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
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