Rechtsprechung
VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Keine einmalige Leistung für Wäsche von geringem Anschaffungswert für Heimbewohner
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 BSHG; § 21 Abs. 1 Buchst. a BSHG; § 21 Abs. 3 BSHG
Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von Unterwäsche; Keine Möglichkeit des Erwerbs zu einem geringen Anschaffungspreis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von Unterwäsche; Keine Möglichkeit des Erwerbs zu einem geringen Anschaffungspreis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95
Kostenbeitrag für Maßnahme der Eingliederungshilfe;; Barbetrag; Besuchsfahrten …
Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01
Dies wird in Rechtsprechung und Literatur ebenso gesehen (Nds. OVG, Urt. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 - unter Hinweis auf ein Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 und Schellhorn/Jirasek/ Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, Rn. 21 zu § 21). - OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90
Taschengeld für Untersuchungsgefangene; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe; …
Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01
Dies wird in Rechtsprechung und Literatur ebenso gesehen (Nds. OVG, Urt. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 - unter Hinweis auf ein Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 und Schellhorn/Jirasek/ Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, Rn. 21 zu § 21). - VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 1512/02
Barbetrag; Heimbewohner; Taschengeld; Wäsche
Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01
Soweit die Klägerin meint, dass es der Wortlaut des § 21 Abs. 3 Satz 1 BSHG ("...angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung...") nahe lege, diesen Rechtsbegriff mit den "persönliche(n) Bedürfnisse(n) des täglichen Lebens", die in § 12 Abs. 1 BSHG genannt sind, gleichzusetzen, und daraus schließt, die Anschaffung von Wäsche, die willensunabhängig erfolge, sei keine Befriedigung eines persönlichen Bedürfnisses, vermag die Kammer (im Anschluss an VG Hannover, Urt. v. 24.09.2002 - 7 A 1512/02 -) dieser Auslegung der Norm nicht zu folgen. - BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …
Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01
Die Klägerin kann sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schulbedarf (Urt. 29.10.1997 - 5 C 39.94 -,FEVS 48, 193) berufen.
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02
Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für …
Diese Aufzählung wird - neben zahlreichen anderen Beispielen für persönliche Bedürfnisse wie Schreibwaren, Porto, Zeitung, Bücher, Benutzung von Verkehrsmitteln, Teilnahme am kulturellen Leben, kleinere Geschenke, Genussmittel usw. - oft unbesehen übernommen, um die Zwecke zu definieren, für die auch der Barbetrag bestimmt ist (…im Anschluss an die Empfehlungen für die Gewährung von Taschengeld nach dem Bundessozialhilfegesetz, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 49, 1973, Rn. 7, z. B. Hofmann in LPK-BSHG, 5. Aufl., 1998, § 21 Rn. 74;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 21 Rn. 21;… Urt. d. Sen. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 -, unter Hinweis auf das Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241; so auch schon der Bundesrat, BT-Drucks. 9/1859, in der Unterrichtung des Bundestages über die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -, durch den auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drucks. 9/1753 - auch § 21 Abs. 3 BSHG geändert werden sollte; die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene, von beiden früheren Vorschlägen abweichende Fassung ist in das Gesetz vom 04.11.1982, BGBl. I, 1450, aufgenommen worden und auch heute noch gültig; dem VG Hannover angeschlossen hat sich das VG Göttingen, Urt. v. 24.02.2003 - 2 A 2318/01 - vorgehend Beschl. d. 12. Senats des Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2002 - 12 PA 328/02 -, durch den er Prozesskostenhilfe für das Verfahren in erster Instanz bewilligte, da die zitierten Kommentar- und sonstigen Literaturmeinungen einer Überprüfung bedürften).