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   VG Oldenburg, 23.04.1996 - 2 A 2592/94   

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VG Oldenburg, 23.04.1996 - 2 A 2592/94 (https://dejure.org/1996,38568)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.04.1996 - 2 A 2592/94 (https://dejure.org/1996,38568)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. April 1996 - 2 A 2592/94 (https://dejure.org/1996,38568)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Brandenburg, 29.01.2004 - 4 A 20/00

    Tierseuchenentschädigung; Berufung; Auslegung von Schreiben als Antrag auf

    Entgegen der unter Hinweis auf - weder mit Fundstellen zitierte noch in Juris auffindbare -Entscheidungen des OVG Münster, Urteil v. 21.6.1968 - VIIIA 868/67 -, sowie des Verwaltungsgerichts Regensburg, Urteil vom 13.7.1998 (ebenso - unter Hinweis auf eine wohl ebenfalls nicht veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster v. 2. Juli 1980 - 6 K 1359/79 - Geissler/Stein/Bätza, Tierseuchenrecht in Deutschland und Europa, § 67 TierSG Anm. 2 sowie Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23. April 1996 - 2 A 2592/94 -, zit. nach Juris) vertretenen Auffassung des Beklagten ist das von ihm eingeholte Schätzgutachten nicht nur dann unverbindlich, wenn seine Unrichtigkeit entsprechend § 319 Abs. 1 BGB sich wegen offenbarer Unbilligkeit bzw. - da es nicht um eine Leistungsbestimmung, sondern ein Gutachten geht - offenbarer Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdränge.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. Oktober 1958 - I C 59.57 -, BVerwGE 7, 257 ff.) hat mit Blick auf die in § 67 Abs. 1 Satz 2 TierSG geregelte Unbeachtlichkeit einer durch die Seuche verursachten Wertminderung für Fälle einer Verschlechterung des Tierzustandes durch der Tötung zeitlich vorausgegangene tierseuchenrechtliche Maßnahmen zwar die Beachtlichkeit eines früheren als des Tötungszeitpunkts anerkannt, grundsätzlich jedoch ebenfalls den Zeitpunkt der Tötung als maßgeblich angesehen (ebenso Vohleitner, AgrarR 1991, 272 ff. sowie - zur maßgeblichen Rechtslage - VG Oldenburg, Urteil vom 23. April 1996 - 2 A 2592/94 -, zit. nach Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

    Dass für die Beurteilung der Ansprüche nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des materiellen Rechts die Rechtslage im Zeitpunkt des Tierverlustes zu entscheiden ist, ergibt sich aber aus der gesetzlich geregelten Organisation und Funktionsweise der Tierseuchenentschädigung (vgl. § 71 TierSG i. V. m. §§ 8 ff. AG TierSG LSA), die über die Tierseuchenkassen der Bundesländer erfolgt (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 23.04.1996 - 2 A 2592/94 -, Juris).
  • VG Würzburg, 16.03.2011 - W 6 K 10.1245

    Infektiöse bovine Rhinotracheitis; Boviner Herpesvirus Typ 1 - BHV1;

    Ohne eine in dieser Hinsicht streng getrennte Ver- und Entsorgung entstehen Brücken für die Übertragung von Krankheiten (vgl. VG Oldenburg, U.v. 23.04.1996, Az.: 2 A 2592/94; Niedersächsisches OVG, U.v. 02.04.1998, Az.: 3 L 3428/96).
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