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   OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04   

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OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04 (https://dejure.org/2004,6483)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2004 - 2 A 269/04 (https://dejure.org/2004,6483)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 (https://dejure.org/2004,6483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Satzung als Voraussetzung für die zulässige Erhebung von Abgaben; Maßgeblichkeit der Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts nach dem jeweils einschlägigen Recht; Erfordernis des Vorliegens aller satzungsrechtlichen Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    KAG Bbg § 2 Abs. 1 Satz 1; ; KAG Bbg § 2 Abs. 1 Satz 2; ; KAG Bbg § 2 Abs. 1 Satz 3; ; KAG Bbg § 8 Abs. 1; ; KAG Bbg § 8 Abs. 4 Satz 9; ; KAG Bbg § 8 Abs. 7 Satz 1; ; GO Bbg § 5 Ab... s. 3; ; GO Bbg § 49 Abs. 2 Nr. 5; ; GO Bbg § 49 Abs. 4; ; BekanntmV 2000 § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; BekanntmV 2000 § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BekanntmV 2000 § 4; ; BekanntmV 1994 § 1 Abs. 2 Satz 2; ; BekanntmV 1994 § 4 Nr. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranziehung Privater zu Straßenbaumaßnahme der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    §§ 2, 8 KAG Bbg; §§ 5, 49 GO Bbg; §§ 1, 4 BekanntmV
    Veröffentlichung von Straßenbaubeitragssatzung im amtlichen Bekanntmachungsblatt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Die Anlage ist im Sinne der vorgenannten Norm endgültig hergestellt, wenn das gemeindliche Bauprogramm vollständig technisch verwirklicht ist, wie es regelmäßig durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, LKV 2004, 330 u. vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92; vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt.

    Dies galt auch dann, wenn der Satzungsgeber nach Abschluss der Ausbaumaßnahme eine Beitragssatzung erließ, die eine in ihrer Wirksamkeit vermeintlich zweifelhafte Vorgängersatzung ersetzen sollte und die betreffende Maßnahme im Zeitpunkt des Erlasses der Vorgängersatzung noch nicht abrechenbar gewesen war; auch dann musste die mit Rückwirkung erlassene Folgesatzung entsprechend den bei ihrem Erlass maßgeblichen Verhältnissen der Vorschrift des § 8 Abs. 4 Satz 9 KAG Rechnung tragen, also einen Beitragssatz bestimmen, wenn der Aufwand nun feststand (vgl. Urteile des Senats vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 5-6/2000, S. 213 u. vom 14. Juli 2000 - 2 A 27/00.NE -).

    Enthält das Verkündungsblatt über die in § 4 Nr. 2 BekanntmV 1994 vorgesehene Bezeichnung "Amtsblatt für die Gemeinde ... /für die Stadt... /für das Amt ..." weitere, den Charakter des Publikationsorgans bestimmende Zusatzbezeichnungen, muss die Hauptsatzungsvorschrift über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (vgl. § 1 Abs. 3 BekanntmV) das Amtsblatt unter Angabe dieser Zusatzbezeichnung zum Veröffentlichungsorgan der Gemeinde bestimmen, da nur in diesem Fall gewährleistet erscheint, dass der Bürger das Satzungsrecht in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann (vgl. näher OVG für das Land Brandenburg, Urteile vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 - Mitt. StGB Bbg 5-6 2000, 213 (218) u. vom 19. August 1999 - 2 D 34/98.NE -, LKV 2001, 36 (39)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1987 - 10a NE 48/84

    Bauleitplanung: Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungaplans in einem privaten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Dementsprechend gibt es bei Amtsblättern eine vielfältige Ausgestaltung, insbesondere auch in der Kombination von amtlichen und nichtamtlichen Inhalten (wobei gerade das Anzeigengeschäft zur Finanzierung des Blattes von besonderem Interesse sein kann) sowie der Trennung der Verantwortlichkeit für den amtlichen und nichtamtlichen Bereich durch unterschiedliche Herausgeber (instruktiv hierzu OVG NW, Urteil vom 4. Dezember 1987 - 10 a NE 48/84 -, NVwZ-RR 1988, 112 f.).

    zwar der maßgebliche i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BekanntmV, der bestimmt, dass das amtliche Bekanntmachungsblatt von der Kommune herauszugeben ist (vgl. zur Herausgebereigenschaft des Hauptverwaltungsbeamten einer Kommune für den vom redaktionellen Teil des Druckwerkes abgesetzten amtlichen Teils eines periodisch erscheinenden Wochenblattes, wenn der Hauptverwaltungsbeamte für die amtlichen Bekanntmachungen - allein - als verantwortlich bezeichnet wird, OVG NW, Urteil vom 4. Dezember 1987, a. a. O.).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Eine solche authentische Interpretation meint, dass der Gesetzgeber durch eine Klarstellung (also durch eine eigene nachträgliche Interpretation seiner selbst) anordnet, wie die schon bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an zu verstehen waren (vgl. dazu BSG, Urteile vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 18/02 R, SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 und vom 30. Mai 1990 - 10 RKg 11/89 DBlR 3717, BKGG/§ 11 a).

    Auch dann wäre eine ausdrückliche oder im Wege der Auslegung ermittelbare Regelung über die Rückwirkung der Rechtsänderung aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 2002, a.a.O.), an der es hier aber fehlt.

  • BSG, 30.05.1990 - 10 RKg 11/89
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Die Normadressaten, die Exekutive und Rechtsprechung müssen auf möglichst einfache Weise feststellen können, von wann ab die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1976 - 1 BvL 19/75 - u.a., BVerfGE 42, 263; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 10 RKg 11/89 - DBlR 3717, BKGG/§ 11a, auch veröffentlicht in Juris).

    Eine solche authentische Interpretation meint, dass der Gesetzgeber durch eine Klarstellung (also durch eine eigene nachträgliche Interpretation seiner selbst) anordnet, wie die schon bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an zu verstehen waren (vgl. dazu BSG, Urteile vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 18/02 R, SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 und vom 30. Mai 1990 - 10 RKg 11/89 DBlR 3717, BKGG/§ 11 a).

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 34/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Enthält das Verkündungsblatt über die in § 4 Nr. 2 BekanntmV 1994 vorgesehene Bezeichnung "Amtsblatt für die Gemeinde ... /für die Stadt... /für das Amt ..." weitere, den Charakter des Publikationsorgans bestimmende Zusatzbezeichnungen, muss die Hauptsatzungsvorschrift über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (vgl. § 1 Abs. 3 BekanntmV) das Amtsblatt unter Angabe dieser Zusatzbezeichnung zum Veröffentlichungsorgan der Gemeinde bestimmen, da nur in diesem Fall gewährleistet erscheint, dass der Bürger das Satzungsrecht in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann (vgl. näher OVG für das Land Brandenburg, Urteile vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 - Mitt. StGB Bbg 5-6 2000, 213 (218) u. vom 19. August 1999 - 2 D 34/98.NE -, LKV 2001, 36 (39)).
  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Für diesen ist die Qualifizierung des Publikationsorgans als die eine oder andere nach den Vorgaben übergeordneten Rechts zulässige Bekanntmachungsform letztlich von nur geringerem Interesse (insoweit zu Recht hervorgehoben vom Thüringischen OVG bei im Übrigen aber abweichendem Bekanntmachungsrecht, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 4 EO 439/03 -, zit. nach Juris), zumal er aus der Hauptsatzung die Form der Bekanntmachung und genaue Bezeichnung des Publikationsorgans entnehmen können muss (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 6 BekanntmV).
  • OVG Brandenburg, 28.06.2000 - 2 A 45/00

    Bezeichnung des amtlichen Verkündungsblatts einer Stadt als "Amtsblatt Stadt ";

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass der Bürger sich verlässlich Kenntnis vom Inhalt des kommunalen Ortsrechts verschaffen kann und ihm der Zugang zu den betreffenden Veröffentlichungen nicht unzumutbar erschwert wird (BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283; Beschluss des Senats vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, 34), nicht aber durch welche Form der Bekanntmachung das sichergestellt wird.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Der Rechtsschutzauftrag des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet nämlich grundsätzlich eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerwG, Urteil vom 18. März 2004, - 3 C 23.03 - NVwZ 2004, 991).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11927/99
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Zwar ist das periodische Erscheinen, wie es auch in § 1 Abs. 3 Satz 1 BekanntmV zur Voraussetzung gemacht ist, eine Anforderung, die für Amtsblätter, die auch nach rechtsstaatlichen Anforderungen (Art. 20 Abs. 3 GG) nur nach Bedarf und nicht in einem regelmäßigen Rhythmus erscheinen müssen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2000 - 12 A 11927/99 -, DVBl. 2000, 1716 f. und ferner die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV), nicht gilt.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04
    Das Gebot hinreichender Bestimmtheit von Rechtsnormen fordert für Abgaben aber grundsätzlich, dass die abgabebegründenden Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen kann (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186 [235] m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • OVG Brandenburg, 13.04.2004 - 2 B 62/04

    Verbot rückwirkend belastender Rechtsnormen, besondere

  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben;

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92

    Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

  • BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00

    Aufgabenübertragung; Auftragsverwaltung; Förderverband; Niederschrift;

  • OVG Brandenburg, 28.06.2004 - 2 B 124/04

    Rechtsfolge der Unvereinbarkeit einer Regelung mit dem rechtsstaatlichen Verbot

  • OVG Brandenburg, 02.08.2002 - 2 A 682/01

    Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unmittelbar mit Verwirklichung des die

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 12 S 594/16

    Kinder-und Jugendhilfe; Berechnung des maßgeblichen durchschnittlichen

    Im Rahmen einer authentischen Interpretation ordnet der Gesetzgeber durch eine Klarstellung an, wie die schon bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen waren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06 - BVerfGE 126, 369; BSG, Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - SozR 3-4300 § 202 Nr. 3; OVG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2004 - 2 A 269/04 - juris Rn. 71).
  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
    Soweit der Klägervertreter sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf Ziffer 7.20 der - damals noch Geltung beanspruchenden - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (VV-KAG) vom 13. Juni 2005 (ABl. S. 702) sowie auf von ihm näher bezeichnete oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2004 - 2 B 112/04 -, juris; Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2005 - 9 S 33.05 -, juris; Beschluss vom 2. September 2005 - 9 N 96.05 -, juris) beruft, belegen diese Zitate nicht, wofür sie bemüht werden.

    Während sich das Urteil des OVG Brandenburg vom 23. November 2004 (a.a.O.) überhaupt nicht zu der Anschlussbeiträge betreffenden Vorschrift des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. verhält, sondern die Erhebung von Straßenbaubeiträgen, in Sonderheit zur Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG n.F. betrifft, ging es im Urteil des OVG Brandenburg vom 8. September 2004 (a.a.O.) um eine Anschlussbeitragssatzung, die zwar zu einem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. am 1. Februar 2004 (vgl. Art. 10 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003, GVBl. I S. 294) beschlossen wurde, aber rückwirkend zum 1. Januar 2001, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. galt, in Kraft treten sollte, um einen am 5. Dezember 2001 erlassenen Beitragsbescheid zu heilen, die sich aber nicht so weit Rückwirkung beimaß, dass sie auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ersten, unwirksamen Beitragssatzung des Einrichtungsträgers erfasst hätte.

    Dies war vom OVG Brandenburg verneint worden, was seiner späteren Rechtsprechung entsprach, wonach eine rückwirkende satzungsrechtliche Regelung nicht an den gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern an denjenigen gesetzlichen Regelungen zu messen ist, die in dem Zeitpunkt gelten, auf den die Satzung rückwirkend einwirkt (vgl. etwa die auch vom Klägervertreter zitierte Entscheidung OVG Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004, a.a.O., Rn. 67, die auch aus diesem Grunde für die von ihm vertretene Rechtsansicht nichts hergibt).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 368/15

    Amtsblatt; Auslegung; Deponie; Druckerzeugnis; Internet; Ministerialblatt;

    Entsprechend wird unter einem amtlichen Verkündungsblatt oder Amtsblatt traditionell eine von der Kommune herausgegebene, periodisch oder nach Bedarf erscheinende und jedermann zugängliche Druckschrift verstanden, die zur Veröffentlichung von Rechtsvorschriften, anderen amtlichen Bekanntmachungen sowie sonstigen Mitteilungen bestimmt ist (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 23.11.2004 - 2 A 269/04 -, KStZ 2005, 34; VG Magdeburg, Urt. v. 11.11.2013 - 9 A 213/13 -, jeweils m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2006 - 5 K 2024/04

    Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen; Anschluss an die zentrale

    Auch das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat eine rückwirkende Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bei summarischer Prüfung mehrfach verneint und in Hauptsacheverfahren (noch) als "offen" bezeichnet (direkt zu § 8 Abs. 7 Satz 2 BbgKAG im Rahmen einer summarischen Prüfung: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss 2 B 112/04 vom 08. September 2004, Seite 5 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss 9 S 33.05 vom 01. September 2005, Seite 4 des Beschlussabdrucks; als "offen" bezeichnet im Urteil 2 A 168/02 vom 07. Dezember 2004, Seite 16; zu anderen Vorschriften des Entlastungsgesetzes: OVG Frankfurt (Oder), Urteil 2 A 269/04 vom 23. November 2004, Seite 14 ff. des Urteilsabdrucks).

    Die Kammer versteht diese Ausführungen dahin, das eine rückwirkende satzungsrechtliche Regelung nicht an den gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu messen ist, sondern an den gesetzlichen Regelungen, die in dem Zeitpunkt gelten, auf den die Satzung rückwirkend einwirkt (so OVG Frankfurt (Oder), Urteil 2 A 269/04 vom 23. November 2004, Seite 15 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 9 N 121.08

    Straßenausbau; sachliche Beitragspflicht; Entstehung; endgültige Herstellung;

    Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage, insbesondere spätere Satzungsänderungen beeinflussen den Beitrag nicht mehr; fehlt zum Zeitpunkt der endgültigen Herstellung das notwendige Satzungsrecht, so ist dieses rückwirkend auf diesen Zeitpunkt zu erlassen (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 - juris).

    Danach musste die Satzung, um eine taugliche Grundlage für die Abrechnung des hier in Rede stehenden Straßenbaus zu sein, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 9 KAG a. F. auch den Beitragssatz angeben (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 258/17

    Amtliches Verkündungsblatt; Amtsblatt; Anhörung; Auflage; ausreichende Auflage;

    Entsprechend wird unter einem amtlichen Verkündungsblatt oder Amtsblatt traditionell eine von der Kommune herausgegebene, periodisch oder nach Bedarf erscheinende und jedermann zugängliche Druckschrift verstanden, die zur Veröffentlichung von Rechtsvorschriften, anderen amtlichen Bekanntmachungen sowie sonstigen Mitteilungen bestimmt ist (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 23.11.2004 - 2 A 269/04 -, KStZ 2005, 34; VG Magdeburg, Urt. v. 11.11.2013 - 9 A 213/13 -, jeweils m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

    Nach der im Land Brandenburg gültigen Rechtslage müssen die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung eines Straßenbaubeitrags bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht vorliegen oder - gegebenenfalls durch rückwirkende Inkraftsetzung - hergestellt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Juris Rn. 57; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 -, zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 7).

    Das nämlich erforderte § 2 Abs. 1 KAG in der vor dem Inkrafttreten des "Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben" vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 294) geltenden Fassung und bedeutete in Fällen, in denen - wie hier - eine Satzung auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen einwirkte, die vor dem Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung entstanden waren, die satzungsrechtlichen Regelungen noch an der alten Fassung des Kommunalabgabengesetzes zu messen waren (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

    b) Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 dahingehend, dass die sachliche Beitragspflicht für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenausbaumaßnahmen nur dann entsteht, wenn vor dem endgültigen Abschluss der Maßnahme eine wirksame Beitragssatzung vorliegt (vgl. auch für das jeweilige Landesrecht OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 9 LA 99/06 -, m.w.N.; OVG Brandenburg, Urt. v. 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, jeweils zit. nach JURIS), ist nicht zulässig.
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Die Möglichkeit der Kenntnisnahme darf lediglich nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein (vgl. generell zu kommunalen Bekanntmachungen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, Rn. 78, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2012 - 9 L 954/12

    "Moderne Behördensprache" kann Rechtssicherheit gefährden

    vgl. hierzu auch OVG Brandenburg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269/04 - VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. April 2004 - 8 K 1399/00 -, beide zitiert nach Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 174/14

    Zu den Anforderungen an eine Bekanntmachung in einem Amtsblatt

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16

    Aufhebung; Beitragspflicht; Beitragssatzung; Entstehung; Straßenausbaubeitrag;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 75.05

    Nichtigkeit einer Bestimmung einer Gebührensatzung eines Wasser- und

  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 A 1.05

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren nach teilweisem

  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

  • VG Frankfurt/Oder, 23.12.2011 - 3 K 538/07

    Einzelfall einer nicht vorteilsgerechten Einzelsatzung über die Erhebung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
  • VG Potsdam, 13.05.2011 - 12 K 508/07

    Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VG Frankfurt/Oder, 02.07.2007 - 5 K 2723/02

    Die Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation für die Erhebung von

  • VG Potsdam, 07.05.2007 - 12 K 3997/03

    Rechtmäßigkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung und Beachtung des

  • VG Frankfurt/Oder, 17.04.2009 - 5 K 1266/05

    Umlegung von Verbandsbeiträgen - Festsetzung der in der Umlage enthaltenen

  • VG Cottbus, 07.01.2010 - 4 L 61/09

    Entstehung der sachlichen und persönlichen Beitragspflicht

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