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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1986 - 2 A 2806/84   

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https://dejure.org/1986,24458
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1986 - 2 A 2806/84 (https://dejure.org/1986,24458)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.1986 - 2 A 2806/84 (https://dejure.org/1986,24458)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 (https://dejure.org/1986,24458)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07

    Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung

    Die Verkehrsbedeutung steigt nicht mit dem Verschmutzungsgrad einer Straße (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236) oder umgekehrt.

    Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 193/10

    Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Anlieger eines reinen Spazierwegs

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Berücksichtigt man aber, dass das Aufsuchen nicht nur von Wohn-, sondern auch von Geschäftsgrundstücken zum Anliegerverkehr gehört, erscheint die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit 35 % bei diesen Straßen unangemessen hoch (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 -, KStZ 1986, 236).
  • VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11

    Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab,

    Der Verschmutzungsgrad erhöht sich nicht proportional zur Verkehrsbedeutung einer Straße; er hängt insbesondere von der Frequentierung einer Straße durch Fußgänger ab (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236).

    Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996, a. a. O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986, a. a. O.).

  • VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Der Verschmutzungsgrad erhöht sich nicht proportional zur Verkehrsbedeutung einer Straße; er hängt insbesondere von der Frequentierung einer Straße durch Fußgänger ab (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236).

    Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996, a. a. O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. April 1986, a. a. O.).

  • VG Halle, 07.02.2002 - 5 A 34/02
    Die Verkehrsbedeutung steigt nicht mit dem Verschmutzungsgrad einer Straße (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. April 1986 - 2 A 2806/84 - KStZ 1986, 236) oder umgekehrt.

    Gerade Straßen im wirtschaftlichen Mittelpunkt einer Stadt, wo Wohn- und Geschäftsgrundstücke liegen, werden häufiger zu reinigen sein als Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen (Durchgangs-)Verkehr dienen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. April 1986, aaO).

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