Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 19.03.2009

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   OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08   

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https://dejure.org/2008,8237
OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2008,8237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2008,8237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2008,8237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Unmöglichkeit der Ausreise - Rückführung russischer Staatsangehöriger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung des Heimatstaates über eine lediglich "unfreiwillige" Rückkehr; Möglichkeiten zur Ausstellung sog. "Heimkehrdokumente" in Form von Passersatzpapieren für in der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 48 Abs. 3
    D (A), Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Aufenthaltserlaubnis, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Freiwilligkeitserklärung, Russland, Rückübernahmeabkommen, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Verschulden

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 48 Abs. 3; ; AufenthG § 58 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Unmöglichkeit der Ausreise - Rückführung russischer Staatsangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 06.05.2008 - 2 K 946/07

    Ausschluss der Altfallregelung bei Verurteilung wegen Straftaten; schuldhafte

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08
    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Mai 2008 - 2 K 946/07 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 6.5.2008 - 2 K 946/07 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen abgewiesen wurde, muss erfolglos bleiben.

  • OVG Saarland, 08.07.2008 - 2 D 245/08

    Bleiberecht aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2008 - 2 D 245/08 -) Von daher kann auch keine Rede davon sein, dass die Rückführung ohne aktuell gültigen Nationalpass dauerhaft "unmöglich" wäre, so dass es keine Rolle spielt, ob seitens der russischen Auslandsvertretungen die Vorlage eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland zur zwingenden Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung des Nationalpasses in Deutschland gemacht wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08
    (im Ergebnis wie hier OVG Münster, Urteil vom 18.6.2008 - 17 A 2250/07 -, AuAS 2008, 208, mit zahlreichen Nachweisen auch zur Gegenansicht) Auch unter diesem Gesichtspunkt käme der Sache daher die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu.
  • OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09

    (Mitwirkungspflicht bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen

    Dabei soll hier nicht spekuliert werden, inwieweit es für die pakistanische Auslandsvertretung - wie bei Vertretungen anderer Staaten (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61, wonach ein nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer sich nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen kann) - motivationsbildend für die zügige Bearbeitung der Begehren auf Ausstellung von die Rückkehr ermöglichenden Papieren ist, dass der Betroffene selbst deutlich zu erkennen gibt, dass er die Bundesrepublik verlassen möchte und eine Rückkehr ins Heimatland aus "freien Stücken" anstrebt, beziehungsweise ob in dem Zusammenhang Neigungen bei der Vertretung bestehen, gegebenenfalls eine Art "Mauertaktik" eigener Staatsangehöriger und damit das Anliegen des Betroffenen auf Verbleib in Deutschland durch die völkerrechtswidrige Nichtausstellung von Dokumenten zur Heimreise zu unterstützen.
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11

    Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernisses

    Auf einen eventuell entgegenstehenden inneren Willen des Ausländers, der Deutschland nicht verlassen will, kommt es dabei nicht an.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2011 - 2 A 25/10 -) Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 -, SKZ 2010, 221, Leitsatz Nr. 43) Ein vollziehbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer, dessen Aufenthalt grundsätzlich durch die inländischen Behörden bei Nichterfüllung der Verpflichtung zwangsweise durch Abschiebung beendet werden soll (§ 58 Abs. 1 AufenthG), kann sich daher nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32096
VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2009,32096)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2009,32096)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 A 288/08 (https://dejure.org/2009,32096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs. 1 BauGB; § 22 BImSchG; § 23 Abs. 1 BImSchG
    Voraussetzungen einer Drittanfechtung der Baugenehmigung für die Holzachterbahn Colossos im Freizeitpark Heidepark Soltau; Rechtliche Ausgestaltung der Begründetheitsprüfung der Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn im Bauordnungsrecht; Lärmimmissionen im ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Drittanfechtung der Baugenehmigung für die Holzachterbahn Colossos im Freizeitpark Heidepark Soltau; Rechtliche Ausgestaltung der Begründetheitsprüfung der Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn im Bauordnungsrecht; Lärmimmissionen im ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Holzachterbahn Colossos im Heidepark Soltau hält Lärmschutzwerte ein

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Holzachterbahn Colossos im Heidepark Soltau hält Lärmschutzwerte ein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08
    Am 17. Juli 2007 hat sich der Kläger mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an das Gericht gewandt, den die Kammer mit Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) abgelehnt hat.

    Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass weder die ursprüngliche Fassung der beiden Bebauungspläne mit der Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln noch die Fassung der 1. Änderungsatzung mit der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (vgl. zu diesem Begriff Beschluss der Kammer vom 6.9.2007 - 2 B 45/07) für die Anwohner benachbarter Wohngebiete eine über die Richtwerte der TA Lärm hinausgehenden Schutz vermitteln.

    Mit den Einwendungen des Klägers zum Prognosegutachten hat sich die Kammer bereits im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. November 2007 (1 ME 296/08) befasst.

    Abschließend ist noch festzustellen, dass - wie die Kammer schon im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) ausgeführt hat - die Belastung sowohl nach dem Gutachten zum Gesamtemissionsmodell als auch nach den mittlerweile erfolgten Kontrollmessungen aus dem Jahr 2008 so deutlich unter dem Immissionsrichtwert von tagsüber 50 dB(A) liegt, dass auch eine Sonderfallprüfung nicht zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen könnte.

    Mit den weiteren Einwendungen des Klägers, soweit sie entscheidungserheblich sind, hat sich die Kammer bereits im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) eingehend befasst.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08
    Dieses Vorgehen - die Bewertung mit Zuschlägen - entspricht dem von der TA Lärm vorgegebenen Umgang mit objektivierbaren Lästigkeitsfaktoren (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - ; [...]; Feldhaus, BImSchG, B 3.6 Rdnr. 51 zur TA Lärm).".

    Somit ist eine Impulshaltigkeit nicht lediglich in den häufig erwähnten extremen Fällen eines Hammerschlags, Peitschenknalls oder Pistolenschusses anzunehmen (vgl. BVerwG v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - in BVerwGE 129, 209).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2008 - 7 B 1741/07

    Tierpension und Lärmemissionen

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08
    Dass Letzteres insbesondere bei der Beurteilung von Umständen, die sich (positiv) auf die Akzeptanz einer Geräuschimmission (vgl. Nr. 3.2.2 Satz 2 Buchst. b) der TA Lärm) oder bei der Beurteilung von herkömmlichen und sozial-adäquaten (vgl. Nr. 3.2.2 Satz 2 Buchst. d) der TA Lärm) , mithin anerkannten und allgemein positiv bewerteten Geräuschimmissionen der Fall sein kann, drängt sich auf (vgl. dazu OVG NRW, Beschl. v. 8.1.2008 - 7 B 1741/07 - in [...]) .
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden bei der

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08
    Oberverwaltungsgericht (1 KN 218/07) anhängig.
  • BVerwG, 24.04.2001 - 2 B 75.00
    Auszug aus VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08
    Mit Beschluss vom 31. Oktober 2000 (2 B 75/00) hat die Kammer einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Baugenehmigung vom 8. September 2000 im Hinblick auf die Bindungswirkung der ersten Teilbaugenehmigung sowie die voraussichtliche Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Einige der Hauptfahrgeschäfte sind auf der den Antragstellern zugewandten Seite des Freizeitparks angeordnet (Holzachterbahn "Colossus", Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 28.11.2007 - 1 ME 296/07 - und des Urteils des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 19.3.2009 - 2 A 288/08 - und "Desert Race", unter der Bezeichnung "Desert Ride" Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 16.4.2007 - 1 ME 90/07 -).

    Davon ist auch das Verwaltungsgericht mit ausführlicher Begründung in seinem Urteil vom 19. März 2009 (- 2 A 288/08 -) im Nachbarstreit um die Baugenehmigung für die Holzachterbahn Colossos ausgegangen.

    Soweit die Antragsteller die Ergebnisse einer Nachmessung vom 2. Oktober 2008 durch die Firma L. in Zweifel ziehen, sind die näheren Umstände dieser Nachmessung schon im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. März 2009 (- 2 A 288/08 -) gewürdigt worden.

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